Die KFZ-Versicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, die man abschließen muss, bevor man ein Fahrzeug in Betrieb, beziehungsweise anmelden kann. Die KFZ-Versicherung besteht aus unterschiedlichen Teilbereichen. Die Haftpflichtversicherung soll Schäden, die mit dem Fahrzeug verursacht werden, abdecken. Eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung ist eine Versicherung, die man abschließt, um Schäden an seinem Fahrzeug abzudecken. Neben dem Schaden ist oft auch eine Wertminderung im Zeitwert einzukalkulieren. Bei einem neuen oder neuwertigen Fahrzeug sollte man die Vollkaskoversicherung wählen. Neu oder neuwertig ist ein Fahrzeug von der Erstanmeldung bis etwa 5 Jahre. Ist ein Fahrzeug 5 Jahre und älter, kann man die KFZ Versicherung in eine Teilkasko abändern.
Bei der Haftpflichtversicherung die Schäden abgedeckt, die durch das eigene Fahrzeug verursacht werden. Mit der KFZ-Versicherung will der Gesetzgeber den volkswirtschaftlichen Schaden, der durch den Betrieb eines Fahrzeugs entstehen kann, absichern. Würde man ein Fahrzeug führen, ohne eine entsprechende KFZ-Versicherung, könnte es einem wie zum Beispiel in den Vereinigten Staaten, wo es vorkommen kann, bei einem Verkehrsunfall keinen Schaden ersetzt zu bekommen, da der Unfallgegner keine oder eine abgelaufene KFZ-Versicherung hat. Auch in den USA ist das Führen eines Fahrzeugs ohne entsprechende KFZ-Versicherung nicht erlaubt, aber man verliert die Zulassung nicht wie in Deutschland, so dass dieses Fahrzeug durch die Behörden stillgelegt wird.
Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko
In Deutschland ist bei der KFZ-Versicherung eine Mindestversicherungssumme vorgeschrieben. Bei Personenschäden beträgt die Versicherungssumme 7.5 Millionen Euro, Sachschäden 1.12 Millionen Euro und 50.000 Euro bei Vermögensschäden.
Als Personenschäden gelten alle Schadensszenarien, die mit Verletzungen von Menschen
im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, entstehen können. Aber nicht nur die eigentliche Verletzung ist in der KFZ-Versicherung abgesichert, sondern alle damit verbundenen Kosten. Zum Beispiel sind Rettungs- und Bergungskosten, Heilbehandlungen, Heilhilfsmittel, Rehabilitationen und in einigen Fällen auch Schmerzensgeldzahlungen.
Der Sachschaden beträgt mehr als 500.000 Euro. Mit diesen Worten wird oft an eine Meldung in den TV-Nachrichten oder Tageszeitungen abschließend geschrieben, wenn über einen Verkehrsunfall oder ein anderes Unglück berichtet wird. Ein kleiner Auffahrunfall an einer Ampel mit nahezu Schrittgeschwindigkeit verursacht keinen großen Schaden, denkt man. Die Unfallgegner sehen sich den Schaden an, finden aber nichts außer einigen Kratzern auf der Frontschürze beziehungsweise Heckschürze.
Der Verursacher meint, da ist ja nicht viel kaputt. Ein Gutachter der KFZ-Versicherung erstellt dann aber in der Werkstatt des Geschädigten einen Schadensbericht über mehrere tausend Euro. Weil die eigentlichen Schaden erst mit der Demontage der Heckschürze sichtbar wird, glauben dann auch viele, es wäre eine Manipulation durch die Werkstatt durchgeführt worden. Auch bei dem Unfallverursacher wird später mit einem Schaden von mehr als 1.000 Euro festgestellt, da der Schaden auch hier versteckt hinter der Frontschürze entstanden ist.
Der teuerste Fall
Der teuerste Verkehrsunfall bei eine KFZ-Versicherung in Deutschlande in Haftung genommen wurde, gilt der Verkehrsunfall auf der A 4 bei Wiehl. Dort war 2004 ein PKW auf einen Tanklastzug gestoßen. Der LKW-Fahrer hat durch den Aufprall die Kontrolle verloren, war durch die Leitplanken gebrochen und von der Wiehltalbrücke gestürzt. Es kam zu einer Explosion und der Treibstoff ging in Flammen auf. Die Brücke wurde durch die Auswirkungen der entstehenden Hitze des Brandes schwer beschädigt und wurde zunächst als einsturzgefährdet eingestuft. Durch spätere Untersuchungen konnte man die Brücke durch eine Sanierung retten. Mit allen Kosten und Aufwendungen wurde ein Gesamtschaden von 30 Millionen Euro festgestellt. Der 34 jährige Fahrer des Tanklastzuges kam bei diesem Unfall ums Leben. Der Unfallverursacher wurde zu einer Gefängnisstrafe von 22 Monaten verurteilt, da er keine Fahrerlaubnis hatte und unter Drogeneinfluß stand. In diesem Fall kam die KFZ-Versicherung, die für das Fahrzeug des Unfallverursachers bestand, für alle Schäden auf. Die KFZ-Versicherung kann in Fällen von vorsätzlich herbei gefügten Schäden Regress anmelden und je Versicherungsfall bis zu 5.000 Euro von dem Unfallverursacher einfordern.
Die Kategorien in der KFZ-Versicherung
Die Sparten Teilkasko und Vollkasko in der KFZ-Versicherung sind im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, dazu da, um Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen können, egal ob diese durch das eigene Verschulden oder durch Fremdeinwirkung entstehen. Bei der Teilkaskoversicherung sind unter anderem, der Verlust durch Diebstahl, Teilediebstahl, Einbruchschäden, Raub, aber auch Schäden an Scheiben. Zum Beispiel, die durch Steinschlag beschädigte Windschutzscheibe, wird von der Teilkaskoversicherung ersetzt. Fällt bei einem Sturm ein Ast oder Baum auf ein Auto, ist es ein Fall für die Teilkasko. Fährt man bei einem Sturm über eine Landstraße und weicht einem herabfallenden Ast oder einen umstürzenden Baum aus, wodurch man von der Straße ab und in einer Wiese zum Stehen kommt, sieht es anders aus. Dann ist die Teilkaskoversicherung nicht für Schäden am Fahrzeug haftbar.
Bei Unfällen mit Tieren ist es wichtig zu differenzieren, wie die Formulierung in der KFZ-Versicherung ist. Es macht einen Unterschied, ob in der Teilkaskoversicherung explizit auf Unfälle mit Tieren oder Wildtierunfälle versichert wird, dann bedeutet es bei Unfällen mit Tieren, auch alle Tierarten. Mit Wildunfällen heißt, Unfälle mit Haarwild. Haarwild sind alle Säugetiere, die in unseren Wäldern und in der Natur vorkommen. Hat sich ein Unfall ereignet, weil eine Ente, ein Fasan oder eine Wildgans in die Windschutzscheibe geflogen ist, gilt das nicht als Wildtierunfall. Gebiete in denen mit Wildtierbestand gerechnet werden muss, sind durch Verkehrsschilder ausdrücklich gekennzeichnet, aber auch außerhalb dieser Zonen kann es zu Begegnungen mit Wildtieren kommen. Beim Befahren von Landstraßen durch ein Wildtiergebiet sollte man sich daher an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten und aufmerksamer sein. Schlimmer als der Schaden am Fahrzeug sind bei Wildunfällen die Personenschäden durch Tiere, die durch die Aufprallwucht durch die Windschutzscheibe in das Innere des Fahrzeugs geschleudert werden.
Was ist zu beachten bei einer KFZ-Versicherung?
Die Vollkaskoversicherung in der KFZ-Versicherung empfiehlt sich bei neuen und neuwertigen Fahrzeugen. In der Vollkaskoversicherung sind Totalschäden oder hohe Unfallschäden durch eigenes Verschulden abgesichert. Die Vollkaskoversicherung ist angedacht für Fahrzeuge, die bis zu 5 Jahre alt sind unter Berücksichtigung der Fahrleistung. Entscheidend für die Dauer ist der Fahrzeugwert in der Wiederbeschaffung. Bei Fahrzeugmodellen, die in großen Stückzahlen produziert wurden und zugelassen sind, kann die Wertminderung geringer sein, somit sind auch längere Zeiträume, in der eine Vollkaskoversicherung sinnvoll sein kann. Bei anderen Fahrzeugen, die eine größere Wertminderung durchlaufen, können nach einem kürzeren Zeitraum in die Teilkasko versichert werden.
Ein Blick in die Fahrzeugbewertungen der Schwacke-Liste, der DAT oder des TÜV, geben Auskunft über die Fahrzeugwerte und deren Veränderungen, mit Berücksichtigung auf Marktwerte, Kilometerleistung und Alter des Fahrzeugs. Grundsätzlich kann man über den Neuwagenpreis eines Fahrzeugs nicht auf die Wertminderung schließen.