7. December 2024

Gewerbliche KFZ-Versicherung

Gewerbliche Fuhrparks gibt es sehr viele. Denn nur wenige können sich hierbei auf die Bahn verlassen oder möchten unbedingt fremde Speditionen ihre Produkte transportieren lassen. Hinzu kommen die vielen kleinen Vans und auch die Firmenwagen, mit denen die Mitarbeiter zu Montagen bzw. zu Geschäftsterminen fahren. Auch ein mittelständiges Unternehmen hat in der Regel einen ordentlich großen Fuhrpark. Und dieser muss natürlich verwaltet und auch versichert werden. Dabei ist bei einem Abschluss einer KFZ-Versicherung anzugeben, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird. Denn die Art der Nutzung von einem Fahrzeug hat massiven Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie. Im Fall der gewerblichen KFZ-Versicherung verhält es sich so, dass der Beitrag hierzu etwas höher ist, weil auch das Risiko höher ist. Denn die Versicherung geht dabei davon aus, dass das betreffende Fahrzeug von gleich mehreren Personen genutzt wird, und zwar von Personen, die über unterschiedlich weiche Tariffaktoren verfügen, die hier überhaupt nicht in dem Maß zur Anrechnung kommen, als bei einer privaten KFZ-Versicherung. Ein Merkmals, das hier schon einmal gar nicht zum Einsatz kommen kann bei der Berechnung der Versicherungsprämie ist das Alter des Fahrers. Denn ein gewerblich genutztes KFZ wird in der Regel von alten und von jungen Fahrern genutzt, die natürlich auch über eine unterschiedliche Erfahrung hinter dem Steuer verfügen. Dass dabei mit dem Firmenwagen vielleicht nur wenige Fahrten im Monat unternommen werden, anders als mit dem privaten PKW, zählt hier nicht. Es zählt einzig das Risiko, das entsteht, weil das gewerblich genutzte Fahrzeug durch verschiedene Personen genutzt wird.

Haftpflichtversicherung in der KFZ-Versicherung

Im Rahmen der gewerblichen KFZ-Versicherung ist natürlich auch die KFZ Haftpflicht eine Versicherung, die abgeschlossen werden muss von Gesetzeswegen her. Denn schon seit 1939 gilt, dass alle Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung haben müssen. Dies dient vor allem dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer für den Fall, dass mit dem versicherten Fahrzeug ein Unfall verursacht und Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden entsteht. Auch für die gewerbliche Nutzung ist dies natürlich ein Thema. Denn für den Fall dass ein Mitarbeiter verunglückt und einen Schaden verursacht, muss die gewerbliche KFZ-Versicherung ebenso eintreten, als wenn der Mitarbeiter den Unfall als Privatmann mit seinem eigenen Wagen erlitten hätte. Geprüft wird im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung natürlich auch die Schuldfrage an sich. Denn der passive Rechtsschutz schützt nicht nur den Schädiger, sondern auch das Vermögen der Versicherung, die natürlich nicht zahlt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Fahrer des Firmenwagens den Schaden nicht verursacht hat.

Die Kaskoversicherung

Im Bereich der Kaskoversicherung, die ebenfalls zur gewerblichen KFZ-Versicherung gehört, ist es sinnvoll eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Eine Teilkasko reicht für Firmenfahrzeuge in der Regel nicht aus. Grund dafür ist, dass sich unterschiedliche Personen am Steuer befinden, die über unterschiedlich lange Grundkenntnisse verfügen was das Fahren angeht. Dabei ist aber nicht gesagt, dass erfahrene und ältere Mitarbeiter sehr viel sicherer fahren, als junge Mitarbeiter. Denn bei den älteren kann es sein, dass schon langsam die Reaktion nachlässt. Doch auch dies ist ein Grund, weshalb eine Kaskoversicherung im Rahmen der gewerblichen KFZ-Versicherung nicht gerade günstig ist im Vergleich zur privaten. Es können hier zwar auch Schadenfreiheitsrabatte angerechnet werden, doch ist es eher unüblich, dass dies in einem großen Umfang geschieht. Die Kaskoversicherung im Bereich der gewerblichen KFZ-Versicherung deckt dabei natürlich auch Schäden ab, die der Fahrer verursacht hat. Das heißt ein Firmenwagen wird nicht lange unrepariert in der Gegend herumstehen, weil der Fahrer selbst sein Gehalt noch nicht erhalten hat. Da es sich in der Regel um Dienstreisen handelt , auf denen ein Schaden eintreten kann, sollte natürlich auch eine Dienstreisekasko abgeschlossen werden. Diese deckt nämlich dann die Kosten wenn es sich eben nicht um einen Firmenwagen, sondern um den Privatwagen des Mitarbeiters handeln sollte.

Allgemein ist für die Beitragshöhe von einer gewerblichen KFZ-Versicherung aber auch der Fahrzeugtyp entscheidend und auch die Art der Nutzung, die schadenfreien Jahre und auch die jährliche Kilometerleistung sowie der Abstellort der Fahrzeuge.

Flottenversicherung und Selbstbeteiligung

Die gewerbliche KFZ-Versicherung kann auch in Form einer Flottenversicherung abgeschlossen werden. PKWs, Sattelschlepper, Busse, aber auch Transporter werden hierbei, so unterschiedlich wie sie auch sind, hierbei mittels einer Rahmenversicherung versichert. Das bedeutet es gibt für alle Fahrzeuge einen einheitlichen Beitragssatz. Flottenversicherungen werden von den meisten Versicherungen bei Fuhrparks von mindestens 10 zu versichernden Fahrzeuge angeboten. Wenn ein Unternehmen im Besitz von noch mehr Fahrzeugen ist, ermöglichen es Versicherungen sogar die Prämien individuell auszuhandeln. Die Schadenfreiheitsrabatte können dabei auch verteilt werden. Der Beitragssatz ist dabei immer für ein Jahr gültig. Auch in diesem Fall hat es keinen Einfluss auf den Beitrag, ob hinter dem Steuer ein Azubi oder ein Meister sitzt. Einbezogen werden kann in die Flottenversicherung natürlich auch der teure und noble Dienstwagen des Geschäftsführers.

Einsparungen bringt einem Unternehmen im Bezug auf die KFZ-Versicherung für die Fahrzeuge auch die Selbstbeteiligung. Allerdings muss hier daran gedacht werden, dass für jeden Schadensfall die gleiche Selbstbeteiligung fällig wird. Aus diesem Grund sollte diese Höhe mit Bedacht gewählt werden.