7. December 2024

Sportversicherung

Da es immer wieder zu schweren Sportunfällen kommt bzw. kommen kann, ist es wichtig, wenn ein Verein für seine Mitglieder, Übungsleiter, Trainer und sonstige Aktiven eine Sportversicherung abgeschlossen hat. Diese tritt sowohl ein, wenn es zu irgendwelchen Schäden an Leib und Leben der versicherten Personen bzw. an Inventar kommt. Hierbei ist es egal, ob sich um ein Training handelt oder um einen Wettbewerb. Es gibt nur wenige Versicherungsgesellschaften, die eine derartige Versicherung anbieten. Aus dem Grund ist die Auswahl ein bisschen eingeschränkt, was entsprechend auch auf die Tarife zutrifft. Dabei umfasst eine Sportversicherung nicht nur eine Unfallversicherung, sondern auch eine Haftpflichtversicherung, insbesondere auch eine Vereins- und Veranstalterhaftpflicht. Und dies hat seinen guten Grund. Denn auf dem Sportfeld bzw. in der Halle kann während des Trainings bzw. des Wettspiels nicht nur den eigenen Aktiven etwas geschehen, sondern auch den Zuschauern und den Aktiven der gegnerischen Mannschaft. Es handelt sich bei der Sportversicherung um eine Gruppenpolice, bei der die Regelung der Bezahlung der Beiträge so geregelt ist, dass jedes Mitglied diese Kosten anteilig trägt. Das heißt diese Kosten sind bereits in den Mitgliedsbeiträgen enthalten.

Umfang der Versicherung

Eine Sportversicherung versichert Haftpflichtschäden, die letztlich die Vorstandsmitglieder betreffen und auch die beauftragten SV-Mitglieder in seiner Eigenschaft und die Tätigkeiten, die mit der Durchführung, der Leistung und Überwachung von Veranstaltungen zu tun hat, die der Verein durchführt. Die mit der Durchführung beauftragten Personen sind natürlich auch abgesichert in ihrem Tun und Handeln. Ausgeschlossen sind allerdings Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, welche durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten hervorgerufen wurden. Die Mitglieder, Trainer etc. sind aber auch versichert, wenn diese sich gerade auf Vorstandssitzungen und Ausschusssitzungen befinden, oder auf dem Weg dorthin oder von dort wieder heim sind. Des Weiteren versichert sind auch Veranstaltungen wie Vorführungen, Turniere und Mitgliederversammlungen und die Abnahme bzw. Durchführung von Kursen und Festlichkeiten. Einbezogen werden kann in den Versicherungsschutz einer Sportversicherung auch der Haus- und Grundbesitz bzw. die Pflichten und Rechte als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von Grundstücken, von Gebäuden und Räumlichkeiten. Voraussetzung dafür ist, dass diese zu satzungsgemäßen Zwecken benutzt werden. Im Versicherungsumfang befinden sich damit Ansprüche, die Dritte haben im Bezug auf Verletzungen. Versichert ist auch der Übungsbetrieb, der durch fremde Vereine in den Räumlichkeiten des Vereins stattfinden. Hierfür sollte eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden.

Wegerisiko

Durch die Sportversicherung abgesichert ist auch das sogenannte Wegerisiko, das die Sportler um zu den Turnieren zu kommen natürlich auf sich nehmen müssen. Dabei beginnt der Versicherungsschutz für den Sportler, den Trainer und andere Begleitpersonen vor der Haustür und endet mit der Rückkehr nach Hause. Versichert ist dabei der der direkte Weg zu den Veranstaltungsorten. Egal ob sich dieser Veranstaltungsort nun im eigenen Wohnort befindet oder letztlich hunderte von Kilometer weit entfernt. Wenn der Sportler oder Trainer von seiner Arbeitsstätte aus den Weg zum Training oder zum Wettbewerb antritt, dann tritt an die Stelle des versicherten Weges der Weg von der Arbeitsstelle hin zum Wettbewerbsort. Wenn sich der Weg verlängert durch private Maßnahmen wie einen Einkauf oder den Besuch von Freunden, gilt der Weg als unterbrochen. Auf diese Weise wird der räumliche und zeitliche Zusammenhang des Weges gewahrt.

Veranstaltungen im Ausland – abgedeckt bis zu einem gewissen Grad

Abgesichert über die Sportversicherung sind natürlich auch Veranstaltungen und Trainings im Ausland. Was man von den Fußballvereinen der 1. Bundesliga kennt, dass diese in einem anderen ein Trainingslager besuchen, gibt es heute auch bei sehr vielen anderen Sportarten. Bei Reisen ins Ausland tritt die Sportversicherung ebenfalls in vollem Umfang ein, wie wenn es sich um einen Schadensfall im Inland handeln würde. Die Schäden im Ausland müssen im Rahmen der Sportversicherung allerdings über eine Deckungserweiterung eingeschlossen werden. Dies gilt auch für Schadensereignisse, die im Ausland auftreten können. Übernommen werden durch die Sportversicherung in diesem Fall auch Kosten für Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, ebenso wie die Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens und die Schadenermittlungskosten und Reisekosten für einen Gutachter etc. Wichtig ist, dass diese Reisekosten auf Weisung der Versicherung entstanden sind. Versichert ist auch die Mitnahme von privaten Fahrzeugen, wenn keine eigenen Vereinsfahrzeuge vorhanden sind. Allerdings ist hier in der Regel eine separate Versicherung von Nöten. Die Vereinsfahrzeuge sind entsprechend auch separat mit einer Autoversicherung zu versichern. Hier kann nötigenfalls eine Flottenversicherung gewählt werden, wenn der Verein gleich über mehrere Fahrzeuge verfügt.

Ausschlüsse dieser Versicherung

Wie jede andere Versicherung gibt es natürlich auch bei der Sportversicherung einige Ausschlüsse. Hierzu gehören Schadensansprüche mit Strafcharakter, Ansprüche wegen Schäden, welche unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignisse zurückzuführen sind bzw. auf andere feindselige Handlungen oder wenn es Schäden durch Aufruhr, innere Unruhen, Generalstreik oder Höhere Gewalt zustande gekommen sind. Nicht versichert sind auch Vermögensschäden. Ausgeschlossen sind bei den Haftungsschäden aber auch die Abnutzung, der Verschleiß und die übermäßige Beanspruchung bei Heizungs- und Wasseranlagen. Auch muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden, die Mietschäden deckt, wenn der Verein die Räumlichkeiten für die Wettbewerbe und das Training nur gemietet hat.

Schlüsselverlust ist mitversichert, allerdings mit Ausnahmen

Ein sehr wichtiges Thema, wenn es um die Verwaltung von Sportstätten geht, ist die Schlüsselfrage, sprich das Risiko des Schlüsselverlusts. Da heute die meisten Türen in den Sportstätten mit Generalschlüsseln zu öffnen gehen, kann der Verlust von nur einem Schlüssel eine große finanzielle Folge für den Verein haben. Denn der Verlust bedeutet dass alle Schlüssel ausgetauscht werden müssen. Dabei können sich die Verantwortlichen natürlich auch privat mittels eine Haftpflichtversicherung gegen Schlüsselverlust finanziell absichern. Allerdings ist es sinnvoll auch in die Sportversicherung einen Schlüsselverlust aufzunehmen, da in der Regel die Räumlichkeiten des Vereins auch von fremden Vereinen genutzt werden. Zudem kann es auch vorkommen, dass Schlüssel einfach an Personen ausgegeben werden, welche sich nicht rechtsmäßig im Besitz dieser Schlüssel befinden dürfen. Dabei beschränkt sich die Leistung der Haftpflicht auf die Höhe der Kosten, die für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen erforderlich sind. Doch auch die vorübergehenden Sicherungsmaßnahmen (also das Notschloss) wird von den Kosten her getragen, ebenso der Objektschutz. Nicht in die Haftung der Sportversicherung fallen indes der Verlust bzw. der Diebstahl von Tresor- und Möbelschlüsseln. Die Wiederbeschaffung dieser kann möglicherweise über die private Haftpflicht desjenigen abgewickelt werden, der die Schlüssel verloren hatte.