19. March 2024

Luftfahrtversicherung

Luftfahrtversicherung Definition

Als Luftfahrtversicherung bezeichnet man die Absicherung aller Luftfahrtzeuge in der zivilen Luftfahrt. Als Eigentümer eines Flugzeugs, eines Hubschraubers oder eines anderen, für die Luftfahrt bestimmten Verkehrsmittels, besteht die gesetzliche Verpflichtung, dieses Verkehrsmittel zu versichern. Wie auch bei den Kraftfahrzeugen am Boden, benötigt man zur Nutzung eines Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung.

Als versicherungspflichtiges Luftfahrzeug gilt das Flugzeug, Drehflügler (besser bekannt als Hubschrauber), Motorsegler, Segelflugzeug, Luftschiffe (auch als Zeppelin bezeichnet), Ballon mit Korb und Personen an Bord, Luftsportgeräte wie zum Beispiel Paraglider oder Fallschirme, Ultraleichtflugzeuge und auch Modellflugzeuge mit einer Masse von mehr als 25 Kg.

Wie bei der KFZ-Haftpflichtversicherung sollen mit dieser Haftpflicht gewährleistet werden, verursachten Schaden durch Luftfahrzeuge an Dritte abgesichert werden.

Die Luftfahrtversicherung besteht aber nicht nur aus der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung.

Luftfahrtversicherung – was in die Luft geht, kommt wieder herunter

Wenn man verreist oder in den Urlaub will, nimmt man das Flugzeug. In der Freizeit kann man sich aus dem Flugzeug stürzen und mit dem Fallschirm wieder sicher auf dem Boden landen. Viele Firmen und Geschäftsleute nutzen Flugzeuge und Hubschrauber um nicht auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sein zu müssen. Manche mögen es auch als ein romantisches Abenteuer empfinden, wenn man mit dem Heißluftballon über die Landschaften fährt (obwohl man ja eigentlich fliegt).

Es gibt viele Formen der Luftfahrt in unserem täglichen Leben, für uns gehört die Luftfahrt bereits zum Alltag auch wenn wir nicht darüber nachdenken, weil wir ja am Boden bleiben und arbeiten, unsere Freizeit gestalten oder beim Einkauf vieles in unseren Korb legen, was aus anderen Ländern stammt. Bewusst wird uns die Luftfahrt nur, wenn wir selbst persönlich die Luftfahrt nutzen, um schneller an ein Ziel zu gelangen. Oder wenn dringend Waren verschicken müssen, auf die schnellst mögliche Lieferung einer Ware warten oder ein Unglück passiert ist, bei dem ein Rettungshubschrauber zu Einsatz kommt.

Es gibt in Deutschland knapp 22.000 zugelassene Luftfahrzeuge, nur etwa 1.000 davon werden in der zivilen Luftfahrt als Passagiermaschinen genutzt und den größten Bestand besitzt die Lufthansa mit knapp 700 Maschinen gefolgt von Air Berlin mit 158 Maschinen. Wer schon einmal geflogen ist, weiß von der Faszination Fliegen zu berichten. Das zeigen auch die Zahlen der Luftfahrzeuge in privater Hand. Fliegen bedeutet aber auch ein hohes Risiko.

Der Mensch ist nicht zum fliegen geschaffen, wenn wir uns in die Lüfte erheben, erreichen wir einen Lebensraum, für den der Mensch nicht geschaffen ist. Den unteren Luftraum bis 4.000 Meter können wir noch mit einfachen Mitteln erreichen. Kleine Propellerflugzeuge schaffen eine Gipfelhöhe von etwa 5.000 Meter. Oberhalb dieser Grenze wird es für den Menschen und auch kleinere Flugzeuge schwierig, da die Atmosphäre dann schon spürbar dünn wird. Beim Bergsteigen wird in dieser Höhe jede Bewegung schwer, da die Sauerstoffsättigung erheblich nachlässt.

Für größere Höhen benötigen wir also schon Hilfsmittel wie eine Druckkabine, die unser Überleben sichert. In den modernen Passagiermaschinen merkt man von dieser menschenfeindlichen Umgebung nichts, allerdings muss eine Passagiermaschine in regelmäßigen Abständen zur kleinen und großen Inspektion.

Luftfahrtversicherung im Detail

  • Luftfahrthaftpflichtversicherung
  • Luftfahrtkaskoversicherung
  • Luftfahrtunfallversicherung

In der Luftfahrt kann im Gegensatz zum Straßenverkehr, bereits ein kleiner Fehler eine große Auswirkung haben. In der Luftfahrt ist es nicht möglich, an den Straßenrand zufahren und eine Gefahr abwenden, in dem man anhält. Bereits beim Start gibt es einen Punkt, an dem ein Flugzeug unbedingt starten muss, obwohl es noch Kontakt zum Boden hat. Die Geschwindigkeit ist dann so hoch, dass eine Notfallbremsung nicht mehr vor dem Ende einer Startbahn möglich ist. Der „point of no return“ wird beim Start auch von Pilot und Copilot deswegen im Cockpit immer laut angesagt. Bei dem Unglück in New York von Flug 1549 kreuzten ein Schwarm Kanadagänse die Startbahn und verursachte einen Ausfall der Triebwerke. Eine Umkehr zum Startflughafen oder das Anfliegen eines anderen Flughafens war nicht möglich, da kein Vortrieb mehr vorhanden war. Die Maschine wurde dann von den Piloten im Hudson River notgelandet. Niemand kam bei dieser Wasserlandung ums Leben und der Pilot wurde als Held gefeiert.

Ein schlimmeres Ende nahm die Zwischenlandung von Flug 1862 von New York nach Tel Aviv. Nach dem Tanken und der Beladung neuer Fracht, startete die Frachtmaschine wieder. Kurz nach dem Start gab es ein Problem und die Crew wollte zurück zum Flughafen. Wenig später stürzte die Maschine in ein Wohnviertel mit mehreren Hochhäusern. An diesem Abend verloren 43 Menschen ihr Leben, viele Familien wurden obdachlos. Die Unglücksursache fand man bei späteren Untersuchungen heraus. Es waren die Haltebolzen gebrochen, die die Triebwerke mit den Tragflächen verbinden und eine Sollbruchstelle sein sollten. Materialermüdung hat zu dem Bruch geführt und dadurch das Flugzeug unkontrollierbar gemacht.

Luftfahrtversicherung – sicheres Verkehrsmittel Luftfahrt

Statistisch gesehen ist das Flugzeug eines der sichersten Verkehrsmittel, das es gibt. Luftfahrzeuge unterliegen auch besonderen Sicherheitsbestimmungen, die Wartung und Instandhaltung auf einem sehr hohen Niveau festlegen. Kommt ein Betreiber eines Luftfahrtzeugs diesen Bestimmungen nicht nach, erlischt seine Betriebserlaubnis. Wenn man sein PKW nicht bei den gesetzlich vorgeschriebenen, technischen Hauptuntersuchungen vorführt und besteht, erlischt auch die Betriebserlaubnis. Allerdings ist die Untersuchung beim Flugzeug auf Grund der Belastungen um ein vielfaches umfangreicher und genauer.

So gibt es beim Flugzeug fünf große Inspektionen, die je nach Flugleistung in Stunden bezeichnet wird als A-Check, der in etwa alle zwei Monate stattfindet und somit nach 250 – 650 Flugstunden durchgeführt wird und alle technischen Systeme betrifft. Weitere Unterprüfungen wie der B-Check, (alle 3 bis 4 Monate), der C-Check (alle 15 – 18 Monate) gilt als Major Check, dauert etwa 2 Wochen und umfasst 5.000 Arbeitsstunden. Der IL-Check (alle 4 Jahre) gilt wie alle Überprüfungen der technischen Systeme, Prüfung der Konstruktion und Bauteile, Hydraulik und elektronische Systeme. Der D-Check findet alle 6 bis 10 Jahre statt, wobei das Flugzeug bis auf die Grundkonstruktion zerlegt wird. Diese Untersuchung dauert bis zu 6 Wochen, bevor es die abschließende Überprüfung besteht.

Luftfahrversicherung – das ist alles abgesichert

Das Luftfahrzeug ist wie beschrieben, sicher und zuverlässig. Durch äußere Einflüsse kann die Technik aber immer versagen, beschädigt werden oder zu Störungen kommen.

In der Luftfahrthaftpflichtversicherung sind alle Schäden abgedeckt, die ein Luftfahrzeug verursachen könnte. Wird ein Schaden verursacht, weil ein Heißluftballon nicht wie vorgesehen, auf einer Wiese landen kann und stattdessen im Vorgarten zwei Straßen weiter niedergeht, gleicht die Haftpflichtversicherung den Schaden aus.

Ähnlich wie beim PKW, gilt die Luftfahrthaftpflichtversicherung auch für Schäden, die durch ausgelaufenes Öl oder Treibstoff durch einen technischen Defekt entstehen.

Sollte durch das Luftfahrzeug eine Person oder Sache geschädigt werden, ist der Versicherte vor finanziellen Verlusten, die erheblich sein könnten, geschützt.

Bei der Luftfahrtkaskoversicherung werden alle Gefahren und Risiken, die auf das Luftfahrzeug während des Betriebes einwirken, es beschädigen oder zerstören können, abgesichert. Die Luftfahrtkaskoversicherung trägt Kosten für Schadensabwendung, Schadensminderung, Bergungs- und Transportkosten, Kosten für Rückführungen, Sachverständige und Schadensermittlung. Auch bei notwendigen Such- und Rettungsaktionen übernimmt die Luftfahrtkaskoversicherung alle Kosten.

Mit der Luftfahrtunfallversicherung sichert man Insassen und Passagiere ab. Kommt es beim Betrieb eines Luftfahrzeugs etwa zu Turbolenzen, können sich Insassen oder Passagiere Verletzungen zuziehen. Verletzt werden kann man auch bei einer missglückten oder harten Landung, die durch Scherwinde durchaus vorkommen kann. Ist ein Passagier verletzt, werden die Kosten für Behandlungen, Rehabilitation, Verdienstausfall bis hin zu Invaliditätsrente oder Todesfall ausgeglichen.

Versicherungsvertragslaufzeit und Beendigung

Eine Luftfahrthaftpflichtversicherung ist für den Betrieb eines Luftfahrzeugs zwingend notwendig. Wie bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung kann man diese Luftfahrthaftpflichtversicherung nicht einfach kündigen, weil sonst die Betriebserlaubnis erlischt. Wird das Luftfahrzeug veräußert oder außer Betrieb genommen, ist eine Kündigung des Versicherungsvertrags unverzüglich möglich, weil der zu versichernde Gegenstand entfällt. Die Luftfahrthaftpflichtversicherung beginnt somit mit der Inbetriebnahme und endet erst nach den Außerdienststellen des Luftfahrzeugs oder dem Verkauf. Veränderungen können vorgenommen werden, in dem die Versicherungsgesellschaft gewechselt wird, die eine Luftfahrthaftpflichtversicherung anbietet.

Die Luftfahrtkaskoversicherung wird zusammen mit der Inbetriebnahme des Luftfahrzeugs abgeschlossen und es kann eine Vertragslaufzeit von 1 Jahr bis 5 Jahre genutzt werden. Sie kann 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden, in der Regel drei Monate vor Ende eines Versicherungsjahres. Da es sich um eine freiwillige Versicherung handelt, hat der Versicherte auch die Möglichkeit, Versicherungsverträge vor Ablauf der Versicherungslaufzeit zu kündigen. Dieses Recht hat er durch eine außerordentliche Kündigung, wenn die Beiträge erhöht werden, ohne gleichzeitig Versicherungsleistungen anzugleichen. Ein weiteres außerordentliches Kündigungsrecht besteht im Schadensfall, wenn eine Schadensregulierung erfolgt und abgeschlossen ist.

Die Luftfahrtunfallversicherungen hat eine Vertragslaufzeit von 1 Jahr bis 5 Jahre je nach Versicherungsgesellschaft. Die Luftfahrtunfallversicherung eine freiwillige Absicherung.

Bis auf für die Luftfahrt abgestimmten zusätzlichen Leistungen, unterscheidet sie sich nicht wesentlich von den allgemeinen oder privaten Unfallversicherungen am Boden. Im Fall einer Verletzung von Insassen sind die Versicherungsleistungen nahezu identisch.

Auch hier erfolgt eine ordentliche Kündigung drei Monate vor Vertragsablauf. Das außerordentliche Kündigungsrecht besteht hier ebenfalls im Fall einer Beitragserhöhung ohne Anpassung der Leistungen im Versicherungsvertrag vereinbart oder im Schadensfall, nach der abgeschlossenen Schadensregulierung.

Luftfahrtversicherungen – immer ein sicheres Gefühl

Wenn es zu Unfällen in der Luftfahrt kommt, die im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln seltener vorkommen, sind es dennoch größere Schadensfälle.

Bei Mittelstreckenflugzeugen befinden sich 80 bis 350 Passagiere an Bord und gerade in der Urlaubszeit die am meisten eingesetzte Flugzeugklasse. Mit einer Reichweite von bis zu 7.000 Kilometer können alle Urlaubsgebiete im Mittelmeerraum und Nordafrika erreicht werden. Entsprechend hoch ist die Auslastung und Belastung der Maschinen. Durch die gute Absicherung in der Luftfahrtversicherung sowie die hohen Sicherheitsbestimmungen bei der Wartung, Instandhaltung und bei der Passagierabfertigung, kann man beruhigt in den nächsten Flieger steigen.

 

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