27. July 2024

Luftfahrt-Haftpflichtversicherung

Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für Piloten und all diejenigen, die ein Fluggerät ihr eigen nennen. Und das hat gute Gründe. Denn gerade das Fliegen ist ein Sport und eine Leidenschaft die, im Falle eines Unfalles, hohe Kosten verursachen kann. Dabei ist es erst einmal egal, um was für ein Luftfahrtgerät es sich handelt. Ob man nun mit einem Segelflugzeug, einer Propellermaschine oder einem Heißluftballon in den Himmel steigt, wenn man unkontrolliert aus diesem herabkommt, verursacht das in der Regel eine Menge Schäden. Und für diese haftet der Pilot oder eben der Betreiber des Luftfahrtgerätes.

Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung – eine Versicherung gegen die Armut

So kann es schnell passieren, dass aus dem Hobby ein absoluter Albtraum wird. Denn wer einmal einen Unfall mit einem Kleinflugzeug erlebt hat, weiß, dass hierbei natürlich zum einen immer das Leben in Gefahr ist, zum anderen aber auch immer erhebliche Sachschäden entstehen können, von Personenschäden ganz zu schweigen. In der Pflicht, Schadensersatz zu leisten, ist immer derjenige, der das Luftfahrtgerät betrieben hat. Das kann für einen Piloten im Falle eines Unfalles, von dem womöglich Personen außerhalb des Flugzeuges körperlich betroffen sind, unabsehbare finanzielle Folgen haben. Personenschäden, die womöglich eine Arbeitsunfähigkeit und eventuell sogar eine Erwerbsunfähigkeit zur Folge haben können, führen zu hohen und teilweise lebenslangen Zahlungen an die geschädigte Person.

Müssen Sozialleistungen bewilligt werden, weil eine in einem solchen Fall verunfallte Person beispielsweise keiner Arbeit mehr nachgehen kann und deshalb Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beziehen muss, wird der Sozialleistungsträger auf den Unfallverursacher zukommen, und alle gezahlten Sozialleistungen im Rahmen der Kostenersatzpflicht von diesem zurückfordern. In anderen Ländern Europas sieht die Rechtslage ähnlich aus. Auch dort sind Sozialleistungen von den Verursachern der Hilfebedürftigkeit zu erstatten, soweit die Hilfebedürftigkeit ausschließlich auf einen Unfall oder eine Tat des Verursachers zurückzuführen ist. Solche lebenslangen Zahlungsverpflichtungen können auch besser verdienende schnell an den Rand des Ruins bringen. Abgesehen davon, dass solche Ausgaben den Lebensstandard stark schmälern und auch den sozialen Frieden in der eigenen Familie gefährden können.

Grund genug also, sich gegen entsprechende Fälle hinreichend abzusichern. Stellt sich die Frage, wo man eine gute Absicherung zu einem fairen Preis findet, welche Anbieter am Markt überhaupt eine qualitativ hochwertige Luftfahrt-Haftpflichtversicherung anbieten und was diese dann so leistet.

Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung – zwei Versicherungsarten in einer

Bei der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung unterscheidet man zwischen zwei Arten der Versicherung.

Die Halter-Haftpflichtversicherung

Diese übernimmt tatsächlich nur die Kosten für Schäden, die im Umfeld des Flugzeuges im Falle eines Unfalles oder Absturzes entstehen. Hier werden Schäden am Inneren der Maschine bzw. an Passagieren der Maschine überhaupt nicht berücksichtigt. Viel mehr richtet sich diese Versicherung ausschließlich auf alle Arten von Schäden, die außerhalb der Maschine liegen. Diese Versicherung ist durchaus wichtig, können doch im Falle eines Absturzes schnell Sach- und Personenschäden entstehen, die im hohen fünf- bis sechsstelligen Bereich oder noch höher liegen können.

Die Passagier-Haftpflichtversicherung oder auch Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung

Diese deckt alle Schäden und Kosten ab, die aufgrund eines Absturzes oder eines Unfalles an Personen die Insassen des Flugzeuges waren oder an Waren und Gütern, die im Flugzeug transportiert wurden, entstanden sind. Aufgrund der erhöhten Verletzungsgefahr der Passagiere im Falle eines Absturzes ist auch diese Versicherung sehr wichtig. Nicht zuletzt, weil Personenschäden in der Regel grundsätzlich deutlich teurer ausfallen, als Sachschäden. Natürlich kann man gerade im Fall eines Personenschadens mit Geld oftmals nur einen kleinen Teil dessen wiedergutmachen, was ein solcher Unfall oder Absturz angerichtet hat oder haben kann. Aber zumindest dieser Verpflichtung sollte man entsprechend nachkommen oder zumindest verantwortungsvoll vorsorgen, dass eine Versicherung einer solchen Verpflichtung, sollte sie einmal auftreten, entsprechend nachkommt.

Die Combined Single Limit Versicherung – eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für beide Arten

Die Combined Single Limit Versicherung, kurz CSL ist eine Kombination aus der Halter-Haftpflichtversicherung im Flugverkehr und der Passagier-Haftpflichtversicherung. Hier ist mit einer Versicherungspolice eine Absicherung für beide Bereiche geschaffen. Da inzwischen in vielen Ländern der EU für Flugzeughalter die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung als Halter-Haftpflichtversicherung auf jeden Fall eine gesetzliche Pflichtversicherung ist und die Passagier-Haftpflichtversicherung für Piloten, die Passagiere, und wenn es nur eine zusätzliche Person ist, mit an Bord haben, ebenfalls eine gesetzliche Pflichtversicherung darstellt, ist diese Versicherungskombination oftmals die sinnvollste Variante. Denn sie ist nicht nur günstiger als eine Versicherungsvariante mit zwei verschiedenen Policen. Sie bringt auch weniger bürokratischen Aufwand im Schadensfall mit sich, da hier eine Versicherungsmeldung ausreicht, um den Schaden anzuzeigen.

Worauf sollte man unbedingt achten?

Bei der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung im Bereich der Halter-Haftpflichtversicherung gilt in Deutschland beispielsweise eine gesetzliche Mindestdeckungssumme von 3.000.000 Euro. Ist diese nicht erreicht, weil die Versicherung beispielsweise in einem anderen Land abgeschlossen wurde, ist ein Start mit der Maschine theoretisch gar nicht erlaubt. Natürlich wird das in den seltensten Fällen überprüft. Letztlich kann es aber zum bösen Erwachen führen, wenn die Deckungssumme niedriger angesetzt wurde und ein Schaden entstanden ist, der die 3.000.000 Euro erreicht. Denn für jeden Cent, der über die Deckungssumme hinausgeht, haftet im Schadensfall der Betreiber des Luftfahrtgerätes selbst.

Rechtsschutz inklusive

Im Rahmen der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist natürlich, wie bei den meisten Haftpflichtversicherungen auch, ein passiver Rechtsschutz mit enthalten. Dieser sorgt dafür, dass im Falle einer unberechtigten Forderung diese durch den Versicherer abgewehrt werden kann. So muss der Versicherungsnehmer auch vor solchen Forderungen, die haltlos sind, keine Angst haben.

Damit ein Sport oder ein Hobby auch genau das bleibt

Es kann so viele Situationen geben, in denen ein Schaden entsteht, der nicht vorhersehbar gewesen ist. Und dafür muss eine Maschine noch nicht einmal abstürzen. Oftmals sind es eher die vermeintlich kleinen Dinge, an die man überhaupt nicht denkt, die am Ende die kostenaufwendigen Schäden verursachen. Mitten im Flug löst sich ein kleines Teil des Flugzeuges und fällt auf ein Hausdach, ein Autodach oder trifft gar einen Passanten. Die Schäden, die hierdurch entstehen können, können je nach Fallhöhe, enorm sein. Vor allem im Fall eines solchen Personenschadens können die Schadensersatzforderungen den Betroffenen schnell in den Ruin treiben.

Vielleicht ist aber auch eine Notlandung notwendig, das Flugzeug ist oder wird leicht beschädigt und verliert Öl oder Treibstoff. Allein die anschließend notwendige Reinigung der Landebahn verursacht hohe Kosten, die hier ebenfalls von der Versicherung übernommen wird.

Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung – Anbieter und Versicherer

Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung wird von den meisten großen Privatversicherern angeboten. So haben zum Beispiel die Allianz Versicherung, die Nürnberger Versicherung und die AXA-Versicherungsgruppe sehr interessante und weitreichende Versicherungsangebote. Wie bei den meisten anderen Versicherungen auch lohnt sich hier natürlich ebenfalls ein Vergleich der unterschiedlichen Versicherungsbestimmungen, der Versicherungsprämien und der tatsächlich eingeschlossenen Versicherungsleistungen.