19. March 2024

Krankenkassenwechsel

Krankenkasse wechseln

Die Pflicht zur Krankenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Gesundheitsvorsorge. Sie führt dazu, dass nur ein sehr geringer Anteil der Menschen in Deutschland keine Krankenversicherung haben. Und letztlich steht auch für diese Menschen die Möglichkeit offen, unter gewissen Voraussetzungen, wieder von einer Krankenkasse aufgenommen zu werden.

Neben den Maßgaben, dass eine Krankenversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen für jeden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, bindend ist, gibt es auch gewisse Regelungen für einen Krankenkassenwechsel. Doch, welche Gründe gibt es überhaupt, um die Krankenkasse zu wechseln?

Krankenkassenwechsel – 3 Gründe, die oft herangezogen werden

Die Krankenkassenbeiträge

Bis zum 31.12.2008 hatte jede Krankenkasse die Möglichkeit, ihre Beitragssätze selbst festzulegen. Das führte dazu, dass der Hauptgrund der meisten wechselwilligen Versicherten der Umstand war, dass die neue Krankenkasse weniger kostete, als die bisherige. Nun mag man meinen, dass dieses Argument mit Einführung des Gesundheitsfonds weggefallen ist. Dem ist aber nicht so. Denn die Krankenkassen haben auch nach Einführung des Gesundheitsfonds die Möglichkeit, ihre Preisstruktur so zu gestalten, dass sie Versicherte damit anziehen können.

So haben die Krankenkassen beispielsweise das Recht, wenn sie mehr Gelder aus dem Gesundheitsfonds erhalten, als sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen, diese in Form von Prämien an ihre Mitglieder auszuschütten. Demgegenüber stehen die Krankenkassen, die zur Finanzierung ihrer Leistungen nicht mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds auskommen. Sie müssen, um ihre Kosten decken zu können Zusatzbeiträge von den Versicherten erheben. Diese sind ab dem 01.01.2015 auch wieder so gestaltet, dass sie einkommensabhängig erhoben werden.

Wenn man also von einer Versicherung mit beispielsweise 0,9% Zusatzbeitrag zu einer Versicherung, die jährlich eine Prämie ausschüttet und keinen Zusatzbeitrag erhebt, wechselt, spart man auf jeden Fall einiges an Beiträgen. Und das Ersparnis wächst, je höher das individuelle Einkommen ist.

Die Leistungen der Kasse

Weitere Gründe für einen Krankenkassenwechsel können die unterschiedlichen Leistungen der einzelnen Kassen sein. Vor allem seit der Gesundheitsfonds in Kraft getreten, und damit die Möglichkeit in den ganz offenen Beitragswettstreit mit anderen Krankenkassen zu treten weggefallen, ist, haben viele Krankenkassen an ihren Leistungen geschraubt, um über Einzelstellungsmerkmale in den eigenen Leistungen neue Mitglieder zu gewinnen. Besonders beliebt sind hier oftmals zusätzliche Leistungen im Bereich Homöopathie, Akupunktur, Massagen und Osteopathie.

Dazu kommen Möglichkeiten zur Ernährungsberatung, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, bestimmte Programme für Vorschulkinder mit zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen oder besondere Leistungen für Schwangere, wie beispielsweise ein von der Krankenkasse getragenes 3D-Ultraschall, bei entsprechender Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Frauenarzt. Der Zwang der Kassen, ihre Leistungen als Wettbewerbsmittel in den Vordergrund stellen zu müssen, war einer der Gründe für die Einführung des Gesundheitsfonds. Und tatsächlich findet man heute wesentlich mehr Unterschiede in den Leistungen der Kassen, als dies noch vor dem 31.12.2008 der Fall gewesen ist.

Anreize und Prämien für ein gesundes Leben

Eine Vielzahl von Krankenkassen ist dazu übergegangen, durch Prämien und Bonusprogramme Anreize für ein gesünderes und bewussteres Leben zu setzen. So gibt es Krankenkassen, die in ihrem Bonuspunkteprogramm entsprechende Punkte für die Absolvierung eines Sportabzeichens, für die Nutzung von Vorsorgekursen und Sportkursen wie „Rückenschule“ etc., für eine Verringerung des BMI im letzten halben Jahr oder für regelmäßige Blutzuckertests bieten.

Diese Punkte können anschließend gegen teilweise durchaus attraktive Prämien eingetauscht werden. Wenn die eigene Versicherung kein entsprechendes Prämienprogramm anbietet, man aber mehr für die eigene Gesundheit tun und den Ansporn eines solchen Programms nutzen möchte, bietet sich ebenfalls ein Krankenkassenwechsel an.

Voraussetzungen für einen Krankenkassenwechsel

Egal, aus welchem Grund man den Krankenkassenwechsel vollziehen will, es gelten hierfür einige Regeln, die man beachten muss. Zu aller erst kann man nicht ständig von einer Krankenkasse in die andere wechseln. Um einen Krankenkassenwechsel ohne wichtigen Grund vornehmen zu können, muss man mindestens 18 Monate in der Krankenkasse Mitglied, also über die Krankenkasse versichert, gewesen sein. Erst hiernach ist ein Wechsel aus einem der oben genannten Gründe möglich.

Dazu sollte man beachten, dass vor einem Krankenkassenwechsel eine Kündigung der bisherigen Krankenkasse erforderlich ist. Hierbei ist die aufnehmende Krankenkasse in der Regel sehr gern behilflich. Für die Kündigung gilt eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Das bedeutet, wenn eine Kündigung am 15.02. eines Jahres der Versicherung zugeht, beginnt die Frist am 28.02. des Jahres zu laufen.

Die Versicherung bei der Krankenkasse endet dann zum 30.04. des Jahres. Ab dem 01.05. kann die Versicherung bei der neuen Krankenkasse dann greifen. Wer als Arbeitnehmer einen Krankenkassenwechsel vollzieht, sollte unbedingt darauf achten, dass er seinen Arbeitgeber rechtzeitig informiert, damit so Dinge wie der Zusatzbeitrag pünktlich und an die korrekte Kasse abgeführt werden und damit auch sonst die Sozialversicherungsdaten beim Arbeitgeber auf dem aktuellsten Stand sind.

Ausnahmen von der 18-Monats-Frist

Wer freiwillig krankenversichert ist und in eine Familienversicherung wechseln will, muss für seinen Krankenkassenwechsel keine 18 Monate lang Mitglied bei seiner aktuellen Krankenkasse gewesen sein. Ein weiterer Ausnahmetatbestand ist ein Wechsel aus wichtigem Grund. Gibt eine Krankenkasse beispielsweise die Erhebung eines Zusatzbeitrages bekannt, hat der Versicherte bis zur ersten Zahlung des Zusatzbeitrages das Recht, seine Mitgliedschaft zu kündigen, auch wenn die 18 Monate nicht verstrichen sind. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass Versicherte jederzeit auf Änderungen in der Preisstruktur einer Krankenkasse reagieren können.

Im Übrigen ist der Krankenkassenwechsel erst vollzogen, wenn die neue Krankenkasse abschließend die Mitgliedschaft bestätigt.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen