19. March 2024

Pflegeversicherung

Pflegeversicherungen

Pflegeversicherungen sind ein Teil der Sozialversicherungen. Die soziale Pflegeversicherung entstand aus der Notwendigkeit, Versorgungslücken der Sozialversicherungen aufzufangen. Seit 1995 gibt es die gesetzliche soziale Pflegeversicherung. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht.

Die Pflegeversicherung wurde eingeführt, weil eine ausreichende Deckung der Kosten durch Pflege mit der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr möglich war, da auch die Kosten für Krankenpflege, Krankenhäuser, medizinische Geräte, Medikamente und medizinische Versorgung der Bevölkerung bei ortsansässigen Ärzten explodierten. Die Menschen werden durch die gute medizinische Versorgung immer älter. Pflegebedürftig sind die meisten über 80 jährigen, aber auch jüngere Patienten können schon pflegebedürftig sein.

Die Pflegeversicherung greift mit in das System der Krankenversicherung, eine Leistungspflicht besteht aber erst mit dem Erreichen der Pflegestufe 1.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 2,3 – 2,6 % des Bruttoeinkommens.

Die gesetzlichen Pflegeversicherungen tragen Kosten für Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, technische Pflegehilfsmittel und beteiligen sich an Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld des Pflegebedürftigen, sofern es für die häusliche Pflege erforderlich ist.

In dem Jahr 2013 wurden für die Pflege von den gesetzlichen Pflegeversicherungen über 70 Millionen Euro aufgebracht. Aus der privaten Pflegeversicherung flossen 9, 6 Millionen Euro mit in die Pflege. In der gesetzlichen Pflegeversicherung werden 2,6 Millionen Leistungsbezieher versorgt, wovon über 740.000 auf Pflegeplätze angewiesen sind.

Die Pflegeversicherer in der privaten Versicherungswirtschaft bieten drei Bereiche der privaten Pflegeversicherung an:

  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerentenversicherung

Durch die Kampangen der Politik zur privaten Pflegeversicherung ist die Pflegetagesgeldversicherung die bekannteste Form der Pflegeversicherung.
Sie sorgt für eine Absicherung der Kosten für eine Pflege, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht abgedeckt sind. Je nach Höhe der Tagesgeldleistung und Kosten für die notwendige Pflege hat man einen kleinen Überschuss pro Monat.

Die Pflegekostenversicherung beteiligt sich an den Pflegekosten die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlt werden. Wie auch in allen anderen Pflegversicherungen, richtet sich die Höhe der Leistungen aus der Pflegekostenversicherung nach der Höhe der Pflegestufe. Die Pflegekostenversicherung richtet sich zudem an der Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege. Dadurch werden Kostensteigerungen in der Pflege mit berücksichtigt.

Die Pflegerentenversicherung kann als Lebensversicherung abgeschlossen werden. Der Leistungsumfang beinhaltet eine monatliche lebenslange Rente, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Die Höhe der monatlichen Rentenzahlung je nach Pflegestufe kann durch den Versicherungsnehmer selbst bestimmt werden.

Bei der Wahl des Pflegeversicherers spielen die Beitragssätze und damit verbundenen Leistungen eine wichtige Rolle. Pflegeversicherer sind unter anderem die Württembergische, UKV, Hallesche, Allianz, Münchener Verein, AXA, DKV, Debaka, Huk Coburg und Deutsche Familienversicherung. Einen Versicherer Vergleich haben bereits einige Verbraucherorganisationen vorgenommen und die ersten sechs Versicherer als beste Wahl bei Beitragshöhe und Versicherungsleistungen hervor gehoben. Die Tarife über Leistungen sind so umfangreich wie in fast keiner anderen Versicherungssparte. Der Versicherte hat die Wahl über Höhe der Leistungen sowie die Abgrenzung, ab welcher Pflegestufe eine höhere Leistung gezahlt werden soll.

Die Versicherer sind sich noch nicht ganz einig, wie hoch welche Risiken auftreten können, Eine Gesundheitsprüfung wird daher von vielen gefordert, aber nicht alle setzen eine Gesundheitsprüfung voraus. Mit der Einführung der staatlich geförderten Pflegetagegeldversicherung sollte eine Pflegeversicherung für jeden geschaffen werden. Versicherer dürfen Vorerkrankungen nicht mehr als Grund für eine Abweisung benutzen, Risikozuschläge sind genauso untersagt wie Leistungsausschlüsse.

Bei Pflegezusatzversicherungen mit Gesundheitsprüfung haben den Vorteil, das gesunde Versicherte mit günstigeren Tarifen und höheren Versicherungsleistungen rechnen können. Die Versicherer informieren nach dem Ergebnis der Gesundheitsprüfung, welche Pflegversicherungsleistungen für den Versicherungsnehmer in welchem Umfang und Höhe in Frage kommt. Bei den Versicherern gibt es außer den Gesundheitsprüfungen auch Wartezeiten. Das bedeutet, die Pflegeversicherung tritt nicht sofort, sondern erst nach einer vom Versicherer festgelegten Wartezeit in Kraft. Diese Wartezeiten werden von jedem Versicherer unterschiedlich festgelegt. Nur die Pflegetagegeldversicherung ist staatlich gefördert. Versicherer bieten aber eine Reihe andere Tarife in der Pflegeversicherung an.

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