19. March 2024

Private Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen im Bereich der Sozialversicherungen. In der Regel ist die Pflegeversicherung mit der Krankenversicherung gekoppelt und wird bei Mitgliedern der Krankenkassen aus einer Hand geleistet. Ebenso ist in der Regel die Organisation bei der privaten Pflegeversicherung. Diese ist von Versicherten zu nutzen, die aufgrund ihres Einkommens oder ihres Beschäftigungsstatus nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Sie schließen die private Pflegeversicherung zusammen mit der privaten Krankenversicherung ab. Dabei gibt es einige Unterschiede, zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherung.

Die private Pflegeversicherung – für wen wirklich relevant?

Seit dem 01.01.1995 ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung in Deutschland. Damit hat de Gesetzgeber vor allem dem demografischen Wandel und der damit einhergehenden wachsenden Zahl der älteren Menschen, die ein Alter erreichen in dem sie hilfebedürftig werden, Rechnung getragen. Die private Pflegeversicherung ist eine Versicherung, die in der Regel zusammen mit der privaten Krankenversicherung angeboten wird. Diese können diejenigen Arbeitnehmer nutzen, die im letzten Jahr die Jahresbeitragsentgeltgrenze von ihrem Einkommen her überschritten haben. Außerdem Richter, Beamte, Selbstständige und Freiberufler. Aber auch Personen ohne jegliches sozialversicherungspflichtiges Einkommen und Studenten, die von der Versicherungspflicht befreit sind. Für diese Personengruppe gibt es die Möglichkeit sich in einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu versichern oder freiwillig in der gesetzlichen Krankasse ihre Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen.

Die private Pflegeversicherung – was hat sie mit der gesetzlichen Pflegeversicherung gemeinsam?

Beides sind Pflichtversicherungen, das heißt, der Versicherte kann sich nicht aussuchen, ob er sie abschließen möchte oder nicht, er kann nur wählen, wo er sie abschließen möchte. In der Regel sind beide Versicherungen an die jeweilige Krankenversicherung gebunden. Gleich ist ebenfalls der Umstand, dass der Gesetzgeber gewisse Leistungen festgesetzt hat, die grundsätzlich erbracht werden müssen. Das sind die Leistungen der drei Pflegestufen. Dabei sind diese aktuell folgendermaßen gegliedert:

Pflegestufe I

Die Pflegestufe I wird Menschen mit einer erheblichen Pflegebedürftigkeit gewährt. Eine solche liegt vor, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten zur Pflege verwendet werden müssen. Davon müssen wenigstens 45 Minuten auf zwei Tätigkeiten der sogenannten Grundpflege verwendet werden. Hierzu gehören die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Was nicht zur Grundpflege gehört, ist vor allem Dingen Hilfe im Haushalt. Hier gibt es drei verschiedene Varianten der Versorgung der zu pflegende Personen. Je nach Art der Versorgung gestaltet sich die Leistung der Pflegeversicherung.

  • Stationäre Pflege im Pflegeheim – Pflegegeld in Höhe von 1064,00 Euro je Monat
  • Häusliche Pflege durch Fachpersonal – Pflegegeld in Höhe von 468, Euro je Monat
  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege von privat – Pflegegeld in Höhe von 244,00 Euro je Monat

Pflegestufe II

Die Pflegestufe II wird Menschen, die nicht nur eine erhebliche, sondern sogar eine schwere Hilfebedürftigkeit nachweisen können. Diese schwere Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn die zu pflegende Person jeden Tag mindestens 3 Stunden der Pflege benötigt und mindestens zwei Stunden davon auf die Grundpflege verwendet werden. Die grundpflegerische Hilfe muss am Tag mindestens zu drei verschiedenen Zeiten notwendig sein. Außerdem muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein, damit die Pflegestufe II anerkannt werden kann. Wie bei der Pflegestufe I gibt es drei Varianten der Pflege, die hier möglich ist und von der die Höhe des zu leistenden Pflegegeldes abhängig ist.

  • Stationäre Pflege im Pflegeheim – Pflegegeld in Höhe von 1.330,00 Euro im Monat
  • Häusliche Pflege durch Fachpersonal – Pflegegeld in Höhe von 1.144,00 Euro im Monat
  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege von Privat – Pflegegeld in Höhe von 458,00 Euro im Monat

Pflegestufe III

Die Pflegestufe III erhalten Menschen mit schwerster Pflegebedürftigkeit. Diese ist dann gegeben, wenn täglich mindestens fünf Stunden lang Hilfe geleistet werden muss. Von diesen Hilfezeiten müssen mindestens vier Stunden auf die Grundpflege aufgewandt werden. Außerdem muss der Pflegebedarf unabhängig von der Tageszeit quasi rund um die Uhr vorliegen. Hier gelten folgende Sätze:

  • Stationäre Pflege im Pflegeheim – Pflegegeld in Höhe von 1.612,00 Euro, in Härtefällen 1.995,00 Euro je Monat
  • Häusliche Pflege durch Fachpersonal – Pflegegeld in Höhe von 1.612,00 Euro, in Härtefällen 1.995,00 Euro im Monat
  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege von Privat – Pflegegeld in Höhe von 728,00 Euro je Monat

Die private Pflegeversicherung – der größte Unterschied zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Wie so oft ist der größte Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflegeversicherung monetärer Natur. Während die Pflegeversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse eine einkommensabhängige Versicherung ist, ist die Pflegeversicherung in der privaten Pflegeversicherung eine Versicherung, deren Preiskalkulation neben dem persönlichen Alter und der Gefährdung der Person, auch von den Leistungen abhängig ist. Allerdings hat der Gesetzgeber hier, anders als bei der privaten Krankenversicherung, Rahmenbedingungen für die Preiskalkulation vorgegeben. So dürfen hier Vorerkrankungen nicht zum Ausschluss führen, Kinder sind kostenlos mitzuversichern und bereits pflegebedürftige Personen dürfen nicht zurückgewiesen werden, soweit diese einen Vertrag über eine Versicherung abschließen möchten. Dabei dürfen die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung in den meisten Fällen die zur gesetzlichen Pflegeversicherung nicht überschreiten. Nur in den Fällen, in denen diese Grenze nicht gilt, können die Versicherer höhere Beiträge erheben.