19. March 2024

Firmenrechtsschutz

Sieht man die Dauer bis ein Fall vor Gericht kommt in der heutigen Zeit, bestätigt sich leider, dass die Verbraucher in Deutschland ein sehr streitlustiges Volk sind. Kein Wunder, denn ein finanzielles Risiko gehen sie mit einer Klage meist nicht ein, weil sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die ihnen auch im Fall der Niederlage vor Gericht die Kosten erstattet. Private Verbraucher streiten sich zwar auch gerne untereinander, gehen aber auch gerne auf Firmen los, wenn sie meinen, dass diese ihnen eine Schaden zugefügt haben. Doch bevor sich Firmen heute darauf einlassen irgendwelchen Schadenersatz zu zahlen, gehen sie das Risiko von einem Rechtsstreit ebenfalls gerne ein, auch weil sie sich selbst natürlich schützen vor derartigen Kostenrisiken, und zwar mit einer Firmenrechtsschutz Versicherung. Je nach Tarif und vereinbarter Bausteine enthält ein Firmenrechtsschutz neben dem Grundrechtsschutz für Firmen und freie Berufe (allerdings ohne Vertragsrechtsschutz), aber einschließlich Arbeitsrechtsschutz auch einen Privatrechtsschutz des Selbstständigen (oder Geschäftsführers inklusive für seine Familie) und einschließlich des Arbeits- und Vertragsrechtsschutz. Zudem kann als weiterer Baustein auch eine Verkehrsrechtsschutz für die Fahrzeuge der Firma vereinbart werden. Aufgenommen werden können darin auch die privaten Fahrzeuge des Selbstständigen (oder des Geschäftsführers  sowie dessen Familie). Der Firmenrechtsschutz umfasst zudem meist auch einen Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für die Gewerbeeinheit der Firmen und auch die selbstbewohnte Wohneinheit.

Versicherungsprämie, Selbstbehalte und Versicherungssumme

Abhängig von der Ausgestaltung des Vertrages und ein entsprechenden Einschlüssen gestaltet sich natürlich auch die Höhe der Versicherungsprämie, die für diese Versicherung fällig wird. Etwas herunterschrauben kann jede Firma die Versicherungsprämie durch die Vereinbarung von Selbstbehalten. Je höher der Selbstbehalt ist, der bei jedem Streitfall gezahlt werden muss, umso geringer ist die Höhe der Versicherungsprämie. Versicherungsgesellschaften setzen heute darauf, dass durch einen hohen Selbstbehalt es weniger häufiger zu Verfahren vor Gericht kommt. Denn auch für eine mittelständige Firma ist es häufig schwer ständig den Selbstbehalt aufzubringen. Viele Versicherungsgesellschaften sind allerdings auch inzwischen dazu übergangen bei den Rechtsschutzversicherungen einen Schadenfreiheitsrabatt einzuräumen. Dieser ist genauso konzipiert wie bei der KFZ Versicherung und ermöglicht es den Versicherungsnehmern noch einmal zusätzlich bei der Versicherungsprämie zu sparen, weil es durch mehrere schadensfreie Jahre einen ordentlichen Rabatt auf die Grundsumme der Versicherungsprämie gibt. Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie hat auch die Versicherungssumme. Denn mit der Höhe der Versicherungs- bzw. Deckungssumme steigen auch die Kosten für den Firmenrechtsschutz. Grundsätzlich werden die Tarife hin und wieder von den Versicherungsgesellschaften angepasst. Dies hängt damit zusammen wie hoch die Steigerungen bei Anwaltshonoraren und Prozesskosten ausfallen. Denn diese werden auf die Versicherungsprämie umgeschlagen. Eine weitere Größe, die Einfluss hat auf die Versicherungsprämie der Firmenrechtsschutz ist auch der Jahresumsatz der Firma und die Anzahl der mitversicherten Mitarbeiter. Aus diesem Grund können je nach Anbieter die Versicherungsprämien beachtlich variieren.

Ausschlüsse bei der Firmenrechtsschutz

Prinzipiell ausgeschlossen ist bei der Firmenrechtsschutz bei allen Versicherungsgesellschaften der Vertragsrechtsschutz. Dieser kann aber als Deckungserweiterung ebenfalls mitversichert werden. Versichert ist zwar Fahrlässigkeit, wobei generell aber kein Versicherungsschutz besteht wenn feststeht, dass der Schadensfall daher rührt, dass durch die versicherte Firma Betrug oder Diebstahl begangen wurde.

Wartezeiten sind zu beachten

Vereinbart wird bei der Firmenrechtsschutz zudem auch eine Wartezeit. Das heißt binnen von bis zu drei Monaten kann eine neu versicherte Firma keine Leistungen aus dieser Versicherung beantragen. Die Wartezeiten dienen dem Versicherungsunternehmen dazu, dass kostspielige bereits absehbare oder geplante Rechtsstreitigkeiten aus dem Schutz erst einmal herausfallen beim Neukunden. Das bedeutet eine Firma kann nicht kurzfristig eine derartige Versicherung abschließen, nur weil sie sich vor hohen Kosten schützen möchte, weil ein Prozess ansteht. Insbesondere betrifft die Wartezeit ganz bestimmte Bereiche des Firmenrechtsschutz, und zwar den Arbeitsrechtsschutz, den Datenrechtsschutz oder den Verwaltungsrechtsschutz. Bei anderen Rechtschutzarten, die in die Firmenrechtsschutz ebenfalls eingebunden sind, besteht ab dem ersten Versicherungstag auch der entsprechende Rechtsschutz. Entfallen können Wartezeiten zudem auch, wenn eine Firma zuvor schon bei einer anderen Versicherungsgesellschaft mit einer Firmenrechtsschutz versichert war. Voraussetzung ist hier ist allerdings ein nahtloser Übergang. Das heißt es darf einige Wochen oder Monate lang kein Versicherungsschutz bestanden haben.

Leistungen der Firmenrechtsschutz

Die Firmenrechtsschutz kommt im Allgemeinen für Kosten auf, die aus allen Instanzen eines Rechtsstreits stammen. Dies fängt an bei der juristischen Erstberatung und geht weiter bei der Kostenübernahme für die Mediation, also den logisch nächsten Schritt im Rahmen einer  außergerichtlichen Einigung. Wenn der Mediator hier kein Ergebnis erzielen kann, mit dem beide Parteien einverstanden sind, bleibt allerdings nur noch der Weg über die Gerichte. Gerade bei Fällen, die kompliziert sind und so in ihrer Art noch nicht vorkamen, kann es sein, dass die Streitigkeiten sich über alle Instanzen erstrecken. Denn es wird immer eine Streitpartei geben, die mit dem Urteil des jeweiligen Richters nicht einverstanden ist. Die Firmenrechtsschutz übernimmt in diesen Fällen aber die Anwalts- und Gerichtskosten durch alle Instanzen und auch die Zeugengelder sowie mögliche Reisekosten und sogar eine mögliche Kaution und die Kosten für Sachverständigen und Gutachter sowie alle möglichen Verwaltungsgebühren, die mit dem Schadensfall direkt in Zusammenhang stehen.