7. December 2024

Elementarversicherung

Elementarversicherung Definition

Elementarversicherungen schützen vor Beschädigung und Verlust durch natürliche Einwirkungen auf unseren Besitz wie Immobilien und Hausrat. Unter den Elementareinwirkungen zählen Sturmschäden, Hagelschäden, Feuerschäden und Leitungswasserschäden. Aber es gibt auch weitere Elementarschäden, die je nach Orts- und Wohnlage in die Versicherungsverträge ebenfalls berücksichtigt werden sollten.

So sollte man Schäden durch Erdbeben, Erdfall oder Erdrutsch einbeziehen. Überschwemmungsschäden gehören bereits oft zu Schadensbildern, auch wenn kein Gewässer in der Nähe ist, Rückstauschäden und Schneedruckschäden durch Wetterkapriolen sind nicht ausgeschlossen, wenn auch selten. Gerade auch wegen der Wetterumstellungen sollte man in hügeligen und bergigen Gebieten die Gefahr durch Lawinen nicht unterschätzen. Im Gebiet der Eifel, Westerwald, Rhön Kaiserstuhl und Oberlausitz ist vulkanische Aktivität nicht ausgeschlossen.

Elementarversicherung – was kann passieren?

Laut Synonym bedeutet Elementar grundlegend, wesentlich, heftig und von naturhafter Gewalt. In der Natur und durch die Natur werden auch außergewöhnliche Gewalt und Kraft freigesetzt. Eigentlich immer im Herbst und Winter zeigt uns die Natur ihre Kraft in Form von Sturmtiefs. Im Jahr 2014 zog das Sturmtief Ela über Nordrhein-Westfalen hinweg und hinterließ einen Schaden von 650 Millionen Euro. Die Mischung aus Regen, Hagel und Sturmböen legte Bäume um, riss Dächer von den Häusern und setzte Keller unter Wasser. Sechs Menschen verloren ihr Leben, nahezu 70 Menschen wurden verletzt.

Im Jahr 2002 kam es in besonders in den ostdeutschen Gebieten zur Elbeflut. Betroffen waren Gebiete in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, sowie Nachbarstaaten wie Österreich, Tschechien und die Slowakei. In Deutschland entstand ein Schaden von 9,1 Milliarden Euro, fast 50.000 Menschen mussten evakuiert werden, 21 Menschen kamen ums Leben.

Im Januar 2007 erfasste der Orkan Kyrill weite Teile Europas, betroffen waren Deutschland Österreich, Schweiz, Belgien, Niederlande, Frankreich, England und viele osteuropäische Länder. In Deutschland starben 13 Menschen, weitere 6 Menschen kamen bei Aufräumarbeiten ums Leben. Es wurden mehr als 700 Unfälle mit Verletzen verzeichnet. Es ergab sich ein Sachschaden von über 2,5 Milliarden Euro bei 2,4 Millionen Schadensfällen.

Es ist erst einige Tage her, da durchlief eine Reihe von Sturmtiefs Deutschland. Windgeschwindigkeiten von 110 – 140 Km/h bis ins Flachland, in den Bergen in der Mitte und im Süden, sowie im Norden des Landes wurden sogar Windgeschwindigkeiten nahe der 170 Km/h gemessen.

Es gibt eine Naturkraft, die unsichtbar unter uns schlummert. Bei Erdbeben und Vulkanismus denkt man an Italien oder Hawaii, nicht jedoch an die Mitte Deutschlands. Das galt auch sicher bis ins Jahr 1911, wo sich Erdbeben in Abständen von 100 – 50 Jahre ereigneten. Seit 1943 werden Erdbeben aber immer öfter aufgezeichnet. Seit 2001 wurden sogar fast jährlich Erdstöße verzeichnet. Bisheriger Höhepunkt war das Jahr 2014, wo kurz hintereinander am 17 Mai bei Darmstadt und am 31 Mai in Thüringen mit jeweils 4,2 und 4,5 auf der Richterskala gemessen wurden.

Vulkanismus ist in Deutschland allgegenwärtig. So kann man an den Ufern der Eifelseen, die im eigentlichen Sinn eingefallene Vulkankrater sind, Gasbläschen aufsteigen sehen. Geologen haben festgestellt, in etwa 18 Kilometer Tiefe unter der Eifel gibt es bereits flüssiges Gestein. Man muss deswegen nicht in Panik geraten, der letzte Ausbruch liegt etwas mehr als 10.000 Jahre zurück. Man sollte es nur nicht ganz aus den Augen verlieren.

Elementarversicherungen im Einzelnen

Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadensversicherung in der Grundabdeckung beinhaltet Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Leistungswasserschäden.

Elementarschadenzusatz, erweiterter Schadensabdeckung beinhaltet zusätzlich Schäden durch Überschwemmung. Schneedruck, Rückstauwasserschäden, Lawinen, Erdbeben, Erdfall oder Erdrutsch und Vulkanausbruch.

Wie bereits in einigen Beispielen verdeutlicht, kann der Mensch die Kraft der Natur nicht bändigen. Das Wetter können wir nicht beeinflussen, das Wasser nicht lenken und die Erde nicht anhalten. Wir können uns aber vorbereiten, falls und wenn einmal etwas unvorsehbares passiert. Unsere Häuser bauen wir schon wetter- und winterfest in einem ausreichenden Maß. Trotzdem kann das nicht genug sein. Bei einem Sturm kann das Haus so stabil gebaut sein, das nichts passiert.

Allerdings wenn ein Baum entwurzelt oder umgeweht wird, hält das stabilste Dach oder Mauerwerk dieser Belastung nicht stand. Schäden richtet auch Wasser an, das durch die Ablußleitungen eigentlich abgeleitet werden sollte. Bei starken Regenfällen kann selbst eine Rückflusssperre im Abflusskanal zwischen Wohnung oder Haus und Abwasserkanalisation dem aufkommenden Druck nicht stand halten und versagt. Unweigerlich läuft der Keller voll oder das Wasser tritt aus Toilette und anderen Abflüssen aus. Küche und Bad werden dann in wenigen Minuten überflutet.

Elementarversicherung – den Naturgewalten trotzen

Man kann die Natur nicht in einen Käfig sperren und warten, bis sie sich wieder beruhigt hat. Bei den Stürmen ist die Anzahl der Tiefdruckgebiete nicht nur steigend, sondern die Intensivität verstärkt sich. Hinzu kommt noch, dass es in vielen Wohngebieten immer mehr Grünanlagen gibt. An und für sich ein schöner Anblick und auch für das Wohlbefinden zuträglich, doch bergen gerade diese Grünanlagen ein erhöhtes Risiko für Mensch und Bebauung. Den Städten fehlt es an den Mitteln, um die Grünanlagen zupflegen. Das Resultat sind viele hohe Bäume, die in einem zu engen eingefassten Grünbereich kein richtiges Wurzelwerk ausbilden können. Irgendwann stimmt dann das Verhältnis Wurzelwerk und Baumkrone nicht mehr, und der Baum kippt um oder große Äste brechen beim nächsten großen Sturm heraus.

Bei den Stürmen ist nicht nur der Wind eine zerstörerische Kraft. Mit dem Wind kommen auch große, sintflutartige Regenschauer, unlängst auch nicht selten als dicke Hagelkörner, auf uns nieder. Die Kanalisation wird mit diesen Wassermassen überflutet und Wasser tritt aus den Kanaldeckeln hervor. In solchen Situationen laufen bereits nach kurzer Zeit Kellerräume und Tiefgaragen voll. Aber auch Wohnungen und Häuser ohne Keller können durch den Rückstau beschädigt werden, weil das Wasser sich durch die Toilette und Abflüsse drückt und Räumlichkeiten überschwemmt. Bei Hagel werden auch regelmäßig Scheiben und Dächer zerstört.

Eine auch nicht mehr so seltene Erscheinung der elementaren Naturgewalten sind Erdbeben. Zwar gibt es in Deutschland Gebiete, die weniger gefährdet sind, aber dadurch nicht ausgeschlossen werden können. Es kann immer und überall zu Erdstößen kommen. Die Eifel, das gesamte Gebiet entlang dem Rhein, das Gebiet entlang der Alpen und in der Lausitz gelten als gefährdeter als andere Gebiete im Norden und Nordosten, aber auch in den weniger gefährdeten Gebieten kam es in den letzten Jahrzehnten zu Erdbeben. Es wurden Ausschläge von 3,2 Magnituden bis sogar 6,9 Magnituden auf der Richterskala gemessen. Wackeln bei einem Wert von 3,2 Magnituden die Tassen und Gläser im Schrank, so kommt es schon bei Werten über 4 Magnituden zu ernsthaften Beschädigungen an Gebäuden.

Gefährdete oder höher gefährdete Gebiete ergeben sich somit auch in einer Tabelle mit allen Postleitzahlen in Deutschland. Diese Tabelle kann man im Internet oder beim Bund der Versicherten bekommen.

In den Medien hört und sieht man immer wieder Berichte über die Klimaveränderungen, von denen auch Deutschland betroffen ist. Es ist dann immer die Rede davon, solche Ereignisse hat es seit 30 oder 40 Jahren nicht gegeben. Fakt ist aber, solche Ereignisse gab es dann doch schon einmal, man hat sie nur vergessen oder selbst nicht miterlebt. In dem Nachrichten ist dann immer die Rede von seit es die Wetteraufzeichnungen gibt. Durchgehende Wetteraufzeichnungen gibt es erst seit 150 Jahre. Besondere Wetterbeobachtungen gibt es schon seit einigen Jahrhunderten, allerdings waren diese nur regional und nicht aussagekräftig über den Ursprung und die Auswirkungen auf das gesamte Wettergeschehen. Was für uns heutzutage nicht vorstellbar ist, ist so oder so ähnlich schon einmal vorgekommen. Es ist also nicht so weit hergeholt, wenn man elementare Gefahren aufzeichnet und in Betracht zieht.

Welche Absicherung und welche zusätzlichen Leistungen der Versicherungsnehmer für sich auswählt, ist ihm immer selbst überlassen. Eine objektive und ausreichende Versicherungssumme sollte man in jedem Fall in den Versicherungsvertrag eintragen. Eine Unterversicherung hätte zufolge, große Teile oder sogar alle Schäden alleine zuzahlen. Es käme einem nicht versichert sein gleich. Beratungen und Einschätzungen über die richtige Versicherungssumme erhalten sie beim Bund der Versicherten oder lassen Sie sich von der Versicherungsgesellschaft beraten. Sollten Sie eine unabhängige Werteinschätzung einer Immobilie benötigen, lassen Sie sich von einem Experten beraten.

Elementarversicherung – Laufzeiten und Beendigung

Eine Elementarversicherung zu kündigen ist ratsam bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft. Ganz ohne eine Absicherung ist aber fatal. Dennoch kann man eine Elementarversicherung bis 3 Monate von Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen. Die Versicherungsgesellschaft sieht dieses Recht für sich aber auch vor. Wohnt man in einem gefährdeten Gebiet, sollte man aber nicht lange ohne Absicherung verweilen. Bei Vertragslaufzeiten von 1 bis 5 Jahre kann man sich jederzeit flexibel absichern ohne langfristig an eine Versicherungsgesellschaft gebunden zu sein. Das Vertrauen über Service und Leistung einer Versicherungsgesellschaft kommt aber erst mit der Zeit und über die Jahre. Bei einem neuen Vertragsabschluss sollte man immer bedenken, dass es zu einer Wartezeit von 14 Tagen kommt, bevor der Versicherungsschutz beginnt. Man ist in dieser Zeit ohne jegliche Absicherung, über einen überschneidenden Versicherungsschutz sollte man daher mit seiner Versicherungsgesellschaft besprechen.

Elementarversicherung, ordentliche und außerordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung wird die Vertragslaufzeit bis 3 Monate vor Versicherungsablauf gekündigt. Diese Kündigung sollte schriftlich an die Versicherungsgesellschaft übermittelt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung handelt es sich um eine Kündigung nach einem Schadensereignis. Nach der Schadensregulierung hat der Versicherte einen Monat Zeit, das Recht auf eine außerordentliche Kündigung schriftlich an die Versicherungsgesellschaft zu übermitteln. Eine weitere Begründung für eine außerordentliche Kündigung hat der Versicherte, wenn sich der Beitrag für die Versicherung erhöht, ohne das eine Erhöhung der Leistungen durch die Versicherungsgesellschaft angezeigt wird.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen