27. July 2024

Haushaltsversicherung

Haushaltsversicherung ist im Prinzip die in Süddeutschland gängige Bezeichnung für die klassische Hausratsversicherung. Darüber hinaus ist die Haushaltsversicherung in Österreich eine offizielle Versicherungsart, allerdings auch nur als Gegenpart zur deutschen Hausratsversicherung. Es bestehen geringfügige Unterschiede, die allerdings in der Hauptsache in den Versicherungsbedingungen der Versicherer begründet liegen. Vom Grundsatz her sind die Versicherungen absolut vergleichbar. Aber, was genau ist an der Haushaltsversicherung so wichtig und was kann sie überhaupt leisten?

Die Haushaltsversicherung – warum ist sie so wichtig?

Die Haushaltsversicherung (oder Hausratversicherung) wird von vielen Versicherungsberatern direkt im ersten Beratungsgespräch oftmals als Mussversicherung bezeichnet. Und auch Eltern geben ihren Kindern, die ihre erste eigene Wohnung beziehen, gern den Rat mit auf den Weg, auf jeden Fall eine Haushaltsversicherung abzuschließen. Warum ist dem so? Weil die Haushaltsversicherung die beste Möglichkeit ist, den vorhandenen Hausrat, also alle beweglichen Eigentumsgegenstände in einem Haushalt inklusive Mobiliar, zu sichern. Dazu können zusätzliche Absicherungen wie die Hausglasversicherung innerhalb der Haushaltsversicherung kommen. Diese deckt zum Beispiel Schäden an Glastischen, Spiegel oder Cerankochfeldern ab. Unter dem Strich muss man festhalten, dass eine Haushaltsversicherung vor allen Dingen die Einrichtung und die Gegenstände im Inneren des Wohnraumes schützen soll bzw. hier auftretende Schäden oder Verluste ersetzen.

Die Haushaltsversicherung – was leistet sie konkret?

In der Haushaltsversicherung ist in der Regel eine ganze Reihe von Leistungen grundsätzlich eingeschlossen. So hat die Haushaltsversicherung zumeist eine Komponente zum Schutz gegen Feuer, gegen Leitungswasser, gegen Einbruch und Diebstahl und gegen Sturm- und Hagelschäden.

Schutz gegen Feuerschäden

Wenn ein Feuer in der Wohnung oder im Haus ausbricht, kann das schnell dazu führen, dass weite Teile des Haushalts vernichtet werden. Möbel, Papiere, Bücher und manch anderes, was einen mehr oder weniger großen materiellen Wert besessen hat, können den Flammen schnell zum Opfer fallen. In einem solchen Fall übernimmt die Haushaltsversicherung die Kosten für den Ersatz der zerstörten Gegenstände. In der Absicherung gegen Feuer sind in der Regel mit abgesichert:

  • der normale Band
  • ein durch einen Blitzschlag ausgelöster Brand
  • ein Feuer, das durch eine Explosion verursacht wurde
  • ein Feuer, welches durch eine Implosion verursacht worden ist
  • der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, der ein Feuer verursacht

Schutz gegen Leitungswasserschäden

Die Leitungswasserkomponente in der Haushaltsversicherung sichert den Haushalt gegen Schäden, die durch den unsachgemäßen Austritt von Leitungswasser aus den Zu- und Abflüssen des Leitungswassers, dem Rohrsystem der Heizungen oder der Klimaanlage entstehen. Hierbei gilt auch Kondenswasser als Leitungswasser. Was nicht inbegriffen ist, sind Wasserschäden, die durch Regen verursacht worden sind. Ein offenstehendes Fenster, durch das es in die Wohnung regnet, kann zwar einiges an Schäden am Haushalt hinterlassen, diese werden jedoch durch die Haushaltsversicherung nicht abgedeckt. Vielmehr nimmt die Leitungswasserkomponente in der Haushaltsversicherung tatsächlich nur die Schäden, die beispielsweise durch einen Rohrbruch entstanden sind, in die Versicherung hinein. Ob der Rohrbruch nun durch Abnutzung des Materials oder durch Frost entstanden ist, ist erst einmal zweitrangig.

Wobei man auch hier auf das Kleingedruckte im Versicherungsumfang achten sollte. So können beispielsweise Dinge wie längere Abwesenheiten ohne das Abstellen des Haupthahns oder längere Nichtnutzung des Heizungssystems ohne vorheriges Ablassen des Wassers dazu führen, dass aufgetretene Schäden nicht übernommen werden.

Generell wird eine Schadensregulierung durch die Versicherung verneint, wenn der Schaden durch eigenes Fehlverhalten oder das Fehlverhalten eines Haushaltsmitgliedes oder den Defekt eines Gerätes wie einer Waschmaschine oder eines Wäschetrockners aufgetreten ist. Das übergelaufene Waschbecken, das aufgetreten ist, weil das Kind den Wasserhahn aufgedreht und nicht wieder abgedreht hat, die ausgelaufene Waschmaschine oder Spülmaschine oder eben der Klassiker: das aufgelassene Dachfenster. All diese Dinge verursachen Wasserschäden, die aber nicht zur Definition eines Leitungswasserschadens passen.

Darüber hinaus muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Leitungswasserkomponente der Haushaltsversicherung, wie die Versicherung an sich in ihrer ganzen Ausrichtung, nur auf den Haushalt abzielt und nicht auf das Gebäude. Natürlich entstehen durch das Austreten von Wasser aus einem Rohr in der Wand auch Schäden am Gebäude, die behoben werden müssen. Ob man nun die Wand einfach nur mithilfe entsprechender Trocknungsgeräte trocknen muss oder tatsächlich die Wand komplett von Tapeten befreien und neu tapezieren muss, die Kosten werden von der Haushaltsversicherung nicht übernommen. Dieser Kostenpunkt würde in die Zuständigkeit der Gebäudeversicherung fallen.

Schutz gegen Einbruch und Diebstahl

Wird in die Wohnung oder das Haus des Versicherten eingebrochen, so übernimmt die Versicherung die Kosten für den Ersatz der gestohlenen Gegenstände. Darüber hinaus werden die Kosten für die Beseitigung von Spuren von Vandalismus übernommen.

Was hier grundsätzlich nicht mitversichert ist, ist Fahrraddiebstahl oder der Diebstahl von Dingen, die nicht im Haus oder in der Wohnung gelagert werden. Steht beispielsweise ein Kinderwagen vor der Tür und wird entwendet, kommt die Haushaltsversicherung hier nicht auf. Grundsätzlich muss man für Fahrräder eine gesonderte Diebstahlversicherung abschließen. Zuweilen kann man die Haushaltsversicherung auch um den Punkt „Fahrraddiebstahl“ erweitern. Hier lohnt sich dann aber ein Kostenvergleich unter den Anbietern.

Schutz gegen die Kosten aus Sturm und Hagelschäden

Wütet ein Sturm oder kommen dicke Hagelkörner vom Himmel, kann dies ebenfalls erhebliche Schäden hinterlassen. Vor allem, wenn dadurch Teile des Haushaltes in Mitleidenschaft gezogen werden, zum Beispiel weil ein Sturm das Dach des Hauses abgedeckt hat und der Regen oder Hagel nun relativ ungehindert eindringen kann oder weil ein Sturm ein Fenster zertrümmert hat und der Regen nun in die Wohnung peitscht. In solchen Fällen kommt die Haushaltsversicherung für die entstandenen Schäden auf.

In Gegenden mit besonders hoher Unwettergefahr kann es sein, dass dieser Passus entweder nicht in der Versicherung auftaucht oder nur mit einer Eigenbeteiligung angeboten wird.

Was zahlt die Versicherung, wenn ein Schaden übernommen wird?

Das ist in der Tat unterschiedlich. In Österreich beispielsweise wird im Rahmen der Haushaltsversicherung in der Regel der Neuwert der verlorenen oder beschädigten Sache übernommen. Nur wenn der Zeitwert unter 40% des Neuwertes liegt, wird der Zeitwert erstattet. In Deutschland ist es zumeist der Zeitwert, der vom Versicherer erstattet wird. Wobei hier regelmäßig beispielsweise zwischen technischen Geräten (Zeitwert) und beispielsweise Möbeln oder Schmuck (Neuwert bzw. Anschaffungswert) unterschieden wird. Letztlich findet man Näheres hierzu in den jeweiligen Versicherungsangeboten der Haushaltsversicherungsanbieter.

Die Haushaltsversicherung – eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt

Wer einen eingerichteten Haushalt hat, kennt das Problem: Mit gewisser Regelmäßigkeit müssen Dinge ersetzt werden, weil sie entweder nicht mehr ganz funktionsfähig sind, oder weil man sich an ihnen einfach sattgesehen hat. Das sind Ausgaben, die man kalkulieren kann, die man planen kann und für die man entsprechend vorsorgen kann. Anders ist das bei plötzlich auftretenden Schäden durch eine der oben aufgeführten Ursachen. In diesen Fällen kann es schnell passieren, dass der entstandene Schaden den Geschädigten an den Rand des Ruins bringt, beispielsweise bei einem Brand. In diesem Fall kann nur die Haushaltsversicherung weiterhelfen. Deshalb sollte man sich auf jeden Fall beim Versicherer seines Vertrauens entsprechend beraten lassen.