13. October 2024

Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten

Elektronikversicherung, Elektronische Anlagen und Geräte

Elektronische Anlagen sind oftmals das Herzstück eines Unternehmens. Heute ist beispielsweise selbst das bodenständigste und kleinste Handwerksunternehmen ein Stück weit von der EDV abhängig, wenn es darum geht, Rechnungen zu stellen, die Mitarbeiter zu bezahlen, Bestellungen aufzugeben oder die für die Steuer notwendigen Bücher zu führen. Was ist aber, wenn die EDV von heute auf morgen komplett ausfällt?

Ohne geht es kaum, also muss Ersatz beschafft werden. Je größer ein Unternehmen, desto größer natürlich auch die Gefahren, dass elektronische Anlagen und Geräte den Geist aufgeben. Selbstverständlich bezieht sich das nicht nur auf EDV-Geräte. Alles, was in das breite Spektrum an Geräten und Anlagen aus dem elektronischen Bereich passt, ist oftmals anfällig für Schäden auf der einen Seite, aber von essenziellem, teilweise sogar existenziellem, Wert für das Unternehmen auf der anderen Seite.

Stellt sich die Frage, wie man dieses Problem angehen soll. Denn hier ist es wichtig ein Stück weit Sicherheit zu bekommen. Das kann man natürlich über die Bildung von Rücklagen erledigen. Wenn ausreichend Rücklagen gebildet wurden, hat man die Möglichkeit, im Schadensfall für Ersatz zu sorgen. Doch grade Jungunternehmer haben in den seltensten Fällen die Möglichkeit, in den ersten Jahren der Betriebsbildung und des langsamen Wachstums auch noch Rücklagen für Schäden an elektronischen Anlagen und Geräten zu bilden.

Es ist schwierig genug, das noch junge Unternehmen so am Markt so positionieren, dass der Gewinn über kurz oder lang für Sicherstellung des Lebensunterhalts des Unternehmers ausreicht. Da dauert es Jahre, bis eine Rücklage gebildet wäre, die so komfortabel wäre, dass sie wirklich die Sorge vor einem Schaden auf dem Gebiet der elektronischen Anlagen und Geräte nehmen könnte.

Die Alternative – eine Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten

Eine solche Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten ist oftmals, gerade für die eben erwähnten Jungunternehmer, die beste Möglichkeit, sich gegen kostspielige Schäden in dem Bereich der elektronischen Anlagen und Geräte abzusichern. Natürlich ist diese Versicherung für größere und etablierte Unternehmen mindestens ebenso interessant.

Führt in einem großen Unternehmen eine Überspannung im Stromnetz, zum Beispiel aufgrund eines Blitzeinschlages, zu einer Beschädigung aller angeschlossenen EDV-Geräte, kann der Schaden schnell in die Hunderttausende Euro gehen. Ein Szenario, das man vermeiden kann, wenn man rechtzeitig vorsorgt.

Was sind elektronische Anlagen und Geräte, die hier betroffen sein könnten?

Die Spannweite ist endlos, vom einfachen Handy über die komplette EDV-Anlage bis hin zu umfangreichem technischen Equipment, wie man es beispielsweise für Vermessungsarbeiten benötigt. In Krankenhäusern oder Arztpraxen beispielsweise sind hier auch medizinische Geräte eingeschlossen. Auch diese können vom Kostenfaktor her sehr umfangreich sein. Gerade in Bereichen, in denen die Möglichkeit der Aufgabenerfüllung an der Funktionsfähigkeit der technischen Geräte und Anlagen hängt, sollte man die Möglichkeit einer solchen Versicherung auf keinen Fall außer Acht lassen.

Was schließt eine solche Elektronikversicherung in der Regel ein?

Natürlich gibt es hier, wie bei jeder anderen privaten Versicherung auch, von Versicherer zu Versicherer gewisse Unterschiede in den Versicherungsbedingungen und den Versicherungspolicen. Diese sollte man vor Abschluss einer Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten auf jeden Fall sorgfältig prüfen. In der Regel kann man aber davon ausgehen, dass einige Punkte in den meisten Versicherungen mit eingeschlossen sind.

Wenn einer dieser Gegenstände nicht versichert sein sollte, vom Versicherungsnehmer aber benötigt wird, sollte man sich einfach und schlichtweg einen anderen Versicherer suchen. Auch hier lohnt sich grundsätzlich der Vergleich, denn neben günstigen Versicherungsprämien sind zuweilen bessere Konditionen drin, wenn man die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten sorgfältig miteinander vergleicht.

Eingeschlossen sollten sein in den Versicherungsumfang alle Anlagen der Kommunikations- und Informationstechnik. Auch alle medizintechnischen Geräte sollten ohne Einschränkungen und vollumfänglich im Versicherungsschutz enthalten sein. Außerdem sonstige Anlagen und Geräte elektronischer und elektrotechnischer Natur. Auch vom Benutzer nicht auswechselbare Datenträger, wie beispielsweise Festplatten, sowie die für die Grundfunktion der versicherten Sachen notwendigen Daten wie beispielsweise Systemdaten oder Betriebssysteme.

Was ist generell nicht mitversichert?

Wie bei allen Versicherungen dieser Art sind Hilfs- und Betriebsstoffe nicht mitversichert. Gleiches gilt für Arbeitsmittel und für solche Bestandteile der Geräte, die während der Lebensdauer des Gerätes erfahrungsgemäß regelmäßig erneuert werden müssen. Im Versicherungsjargon werden damit Verschleißteile umschrieben. Das kann bei einem Computer zum Beispiel der Lüfter sein. Bei anderen elektronischen Anlagen sind es andere Teile, von denen man weiß, dass sie regelmäßig ersetzt werden können. Entsprechende Kosten können über die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten nicht abgedeckt werden.

Wann und wo gilt die Versicherung?

In der Regel gilt die Versicherung ab Betriebsfertigkeit der versicherten Sache, also sobald das versicherte Gerät oder die versicherte Anlage vollständig aufgebaut vor Ort installiert wurde und die Arbeit an dem Gerät oder der Anlage aufgenommen werden kann. Man kann diese Versicherung oftmals auch auf die Zeit vor der Betriebsfertigkeit ausdehnen, wenn zum Beispiel im Fall einer technischen Anlage der Versicherungsschutz auch schon während der Montage gelten soll. Dies ist dann allerdings mit dem Versicherer gesondert zu vereinbaren.

Auch der Ort, an dem die Versicherung gilt, ist eine Vereinbarungssache zwischen dem Versicherer und dem Versicherten. In der Regel haben die meisten elektronischen Anlagen und Geräte einen festen Standort, an dem sie eingesetzt werden. Dabei sind Transportwege auf dem Betriebsgelände, auf dem die elektronischen Anlagen und Geräte verwendet werden, in der Regel mit versichert. Sollen die Anlagen und Geräte aber auch außerhalb des Betriebsgeländes eingesetzt werden und sollen hierbei auch die Transportwege hin zum Einsatzort und anschließend zurück zum Betriebsgelände abgesichert sein, bedarf es auch hierfür regelmäßig einer gesonderten Vereinbarung mit dem Versicherer.

Welche Gefahren- und Schadensquellen werden vom Versicherungsschutz umfasst?

Die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten ist in der Regel eine Versicherung mit einer sogenannten Allgefahrendeckung. Das bedeutet, dass hier keine einzelne Gefährdung, wie zum Beispiel Feuer oder Diebstahl als Grundlage für die Versicherungsleistung dienen, sondern bis auf wenige Ausnahmen jegliche Art von Schaden, die an einer solchen Anlage entstehen kann. Deshalb ist es hier auch nicht unbedingt notwendig in den Versicherungsbedingungen nach den Schadensfällen, die übernommen werden zu suchen. Vielmehr werden bei solchen Versicherungen in der Regel die Ausnahmefälle festgeschrieben. Liegt kein Ausnahmefall vor, bedeutet das im Umkehrschluss, dass die Versicherung leistet. Die gängigsten Ausnahmetatbestände sind bei der Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten:

  • Kriegsereignisse
  • Kernenergie
  • Erdbeben

Was wird genau bei dieser Versicherung geleistet?

Auch hier sollte man die Versicherungsbedingungen genau studieren. Die wirklich guten Versicherer bieten hier Konditionen an, in denen grundsätzlich der Neuwert der versicherten Sache als Schadenswert geleistet wird, abzüglich einer womöglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Das ist deshalb wichtig, weil eine Versicherung, die nur den Zeitwert berücksichtigt oftmals nicht ausreicht, um die notwendigen neuen Geräte und anlagen im Falle eines Schadens wirklich komplett zu finanzieren.

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