19. March 2024

Sturmversicherung Gartentrampolin – Welche Versicherung bezahlt den Schaden ?

In vielen Haushalten gibt es ein Trampolin im Garten, was für Kinder ein wahres Vergnügen ist. Doch bei all dem Spaß sollten Eltern ein war wichtige Punkte berücksichtigen, denn unter gewissen Umständen kann es auch zu größeren Schäden führen. So können ein Brand oder ein Sturm das Tranpolin beschädigen, es kann aber bei stürmischer Witterung auch selbst zur Gefahr werden.

Das Gewicht eines großen Gartentrampolins kann je nach Modell, Größe und Hersteller variieren. In der Regel wiegen Gartentrampoline zwischen 50 und 150 Kilogramm. Es ist wichtig, die spezifischen Angaben des Herstellers für das jeweilige Trampolin zu überprüfen, da es unterschiedliche Größen und Gewichtskapazitäten geben kann. Beachten Sie auch, dass das Gewicht des Trampolins nicht nur das Gewicht der Metallrahmenstruktur, sondern auch das Gewicht der Sprungmatte, der Federn und anderer Bestandteile umfasst. Wenn ein solches Gewicht durch die Gegend fliegt, kann sich wahrscheinlich jeder vorstellen, dass die Schäden hier recht groß werden können.

Viele stellen sich daher die Frage, ob man ein Gartentrampolin überhaupt versichern kann, und welche Versicherung im Schadensfall zuständig ist. Grundsätzlich muss man zwischen Eigenschäden und Schäden bei Dritten, für die man haften muss, unterscheiden. Auf jeden Fall ist eine Schadensmeldung sicher mit einigem Aufwand verbunden, denn der Versicherungsnehmer hat eine Nachweispflicht.

Versicherung überprüft, ob das Trampolin gesichert war

In der Regel werden Stürme vom Wetterdienst rechtzeitig angekündigt, so dass Besitzer eines Gartentrampolins entsprechende Vorkehrungen treffen können. Ab etwa 62 km/h spricht man von einem richtigen Sturm, das entspricht der Windstärke 8. Viele Gartenbesitzer sind jedoch der Ansicht, dass ein so großes Trampolin viel zu massiv ist, um von einer Sturmböe davongetragen werden zu können. Weit gefehlt, die Schäden können sogar ganz erheblich sein. Eventuell ist das Trampolin an sich ein Totalschaden, oder es verursacht schwere Schäden.

Wenn man die Versicherung über einen Schaden durch das Trampolin informiert, wollen die zunächst wissen, ob eine ausreichende Sicherung, in Form von Erdhaken oder einem Set zur Bodenverankerung, gewährleistet war. Hat sich das Trampolin selbstständig gemacht, so ist normalerweise davon auszugehen, dass keine Sicherung vorhanden war, oder diese als unzureichend einzustufen ist. Beim Kauf eines Gartentrampolins ist immer eine zusätzliche Windsicherung notwendige, diese schlägt mit etwa 15 bis 30 Euro zu Buche. Selbstverständlich bietet auch diese keinen absoluten Schutz, so dass man das Trampolin vor einem Sturm lieber abbauen sollte.

Private Haftpflicht ist der erste Ansprechpartner bei Schäden an Dritten

Kommt es dennoch zu Schäden, so ist in diesem Fall die private Haftpflicht zuständig, sowohl bei Hausbesitzern als auch bei Mietern. Bei neueren Verträgen greift die Versicherung auch dann, wenn sich das Trampolin auf dem Grundstück eines Ferienhauses oder in einem Schrebergarten befindet. Ist ein Kraftfahrzeug zu Schaden gekommen, springt die Teilkasko zwar ein, es kann jedoch dazu kommen, dass Regress beim Verursacher genommen wird. Sollte ein Fenster beim Nachbarn zu Bruch gehen, übernimmt dies zunächst die Gebäudeversicherung und wertet dies als Sturmschaden. Doch auch unter diesen Bedingungen könnte es zu einem Regress kommen.

Wichtige Fragen bezüglich der Schadensregulierung

Selbst wenn das Trampolin gut gesichert war, stellt die Versicherung bei der Meldung ein paar essentielle Fragen. Als erstes muss geklärt werden, wo sich das Trampolin befunden hat, wobei zwischen der Terrasse und dem restlichen Grundstück unterschieden wird. Terrasse, Balkon und Loggia gehören zum Haus und sind somit ein Fall für die Hausratversicherung bei Sturmschäden. Anders sieht es auf dem Grundstück aus, denn alles außerhalb von Gebäuden wird oftmals ausgeschlossen.

Handelt es sich um einen Schaden am eigenen Eigentum, wie zum Beispiel einem Auto oder einer Glasscheibe, so springen Teilkasko oder Sturmversicherung ein. Allerdings kann es passieren, dass die Regulierung abgelehnt wird, falls das Trampolin nicht genügend gesichert war, was dann als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird. Das Gartentrampolin ist ein Sportgerät und somit durch die Hausratversicherung abgesichert.

Bei Sturmschäden wäre eigentlich die Wohngebäudeversicherung zuständig, doch nicht selten sind nur Gegenstände innerhalb des Gebäudes mitversichert. Hier wäre es immer wichtig, jeden Einzelfall genau zu überprüfen, denn die Bedingungen können sich von Versicherung zu Versicherung stark unterscheiden.

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