26. July 2024

Sturmschadenversicherung

Stürme sind in den letzten beiden Jahrzehnten auch in Deutschland keine Seltenheit mehr gewesen. Sprach man früher bei starken Stürmen und Unwettern noch von sogenannten „Jahrhundertstürmen“ oder „Jahrhundertunwettern“, sind entsprechende Naturereignisse, vor allem aufgrund des Klimawandels und der globalen Erwärmung, inzwischen zwar noch lange nicht an der Tagesordnung, aber doch bei Weitem nicht mehr so selten, wie sie einmal waren. Das hat zur Folge, dass die Gefahr, die von solchen Unwettern ausgeht, immer größer wird. Insbesondere für den eigenen Besitz. Während der Mensch auch in Zeiten schlimmsten Unwetters erst einmal sicher in seinen eigenen vier Wänden sitzt, sind Häuser, Fahrzeuge und andere Dinge den Naturgewalten oftmals schutzlos ausgeliefert.

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Das kann Schäden am Eigentum verursachen, die erhebliche Kosten nach sich ziehen. Stellt sich die Frage, wer für diese Kosten aufkommt. Gibt es eine Versicherung, die alle Sturmschäden gleichermaßen abdeckt, oder muss man sich gegen Sturmschäden auf verschiedene Versicherungen einlassen?

Was ist eine Sturmschadenversicherung und was deckt sie ab?

Die klassische Sturmschadenversicherung ist ein Bestandteil der Gebäudeversicherung. Sie schützt in erster Linie das eigene Heim vor den Folgen eines schweren Sturmes. Mit abgedeckt sind hier regelmäßig neben Sturmschäden auch Hagelschäden, Schneedruckschäden, Schäden durch Steinschlag und die Folgen eines Erdrutsches. Die Sturmschadenversicherung in der Gebäudeversicherung greift zum Beispiel bei abgedeckten Dächern und bei den Schäden, die ein umgeknickter Baum am Haus verursacht haben mag. Auch vom Sturm eingedrückte oder anderweitig beschädigte Fenster sind hier mitversichert. Und selbst Beschädigungen an einer Satellitenschüssel, die als Bestandteil des Hauses gewertet wird, werden von der Versicherung getragen. Grundvoraussetzung ist hierfür in der Regel ein Sturm mit einer Windstärke von mindestens 8 auf der Richterskala. Das bedeutet, dass der Wind mit einer Mindestgeschwindigkeit von 62 km/h fegen muss.

Weitere Ausschlusstatbestände

Neben der Windstärke, die ein Sturm nachweislich erreicht haben muss, gibt es noch weitere Tatbestände, die den Versicherer davor bewahren, Kosten zu übernehmen. Nachweislich bedeutet in Bezug auf die Windstärke, dass der Sturm von den Meteorologen als ein solcher mit mindestens der Stufe 8 eingeschätzt und auch als solcher dokumentiert worden sein muss. Eigene Schätzungen reichen dabei nicht aus. Darüber hinaus greift die Versicherung nicht in Fällen, in denen beispielsweise ein Baum umgeknickt ist, der bereits morsch war. In diesem Fall hätte der Besitzer des Grundstückes, auf dem der Baum steht, diesen längst fällen lassen müssen, um Gefahren, die von dem Baum ausgehen könnten zu vermeiden. Da er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, haftet er für die entstandenen Schäden. Hier wäre dann zu prüfen, wenn der Schaden am Haus eines Nachbarn entstanden ist, ob die Haftpflichtversicherung des Grundstücksbesitzers für die Schäden am Nachbarhaus zahlt, da man hier ja im Fall der Privathaftung ist.

Ein weiterer Ausschlussgrund wären Baufälligkeiten, die bislang nicht entsprechend repariert worden sind. Wird ein Dach, dass ohnehin bereits mehrere lockere Dachpfannen hatte, von einem Sturm teilweise abgedeckt, führt dies nicht zu einer Zahlung durch die Versicherung. Auch hier hätte längst eine fachmännische Reparatur erfolgen müssen, die den entstandenen Schaden verhindert hätte. Gleiches gilt, wenn beispielsweise ein Fenster offen stehen gelassen und deshalb vom Sturm beschädigt worden ist. Hier muss der Eigentümer sich den Schaden selbst anrechnen lassen. Es besteht in der Regel ebenfalls keine Zahlungspflicht der Versicherung.

Gerade in Fällen der Elementarversicherung, wie die Sturmschadenversicherung eine ist, sollte man bereits vor dem Abschluss das Kleingedruckte gründlich lesen, da hier oftmals die Ausschlusstatbestände aufgezählt sind. Nicht selten können schon kleine Fahrlässigkeiten im Falle eines starken Sturms zu erheblichen Schäden führen, die dann womöglich nicht von der Versicherung übernommen werden, weil der Versicherungsnehmer die Ausschlusstatbestände nicht entsprechend geprüft und verinnerlicht hat.

Welche Versicherungen gibt es noch, die im Fall von Sturmschäden aktiv werden können?

Die Sturmschadenversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung ist nur eine der vielen Versicherungsarten, die im Fall eines Sturmschadens in die Leistungspflicht kommen könnten. Zwar sind statistisch gesehen 70% aller Sturmschäden Gebäudeschäden und somit mit der Gebäudeversicherung erledigt, dennoch kann es teuer werden, wenn der eigene Schaden zu den restlichen 30% zählt und man hier nicht hinreichend versichert ist. Deshalb hier noch einmal eine kleine Liste der Versicherungsarten, die neben der Gebäudeversicherung mit einer Sturmschadenklausel versehen sein sollten:

  • die Haftpflichtversicherung
  • die Hausratversicherung
  • die Kfz-Vollkaskoversicherung
  • die Kfz-Teilkaskoversicherung

Sturmschäden im Wirkungsbereich der Haftpflichtversicherung

Wie bereits erwähnt, kann es sein, dass Sturmschäden auftreten, für die man als Verursacher haften muss. Das kann der bereits morsch gewesene Baum sein, der auf das Grundstück des Nachbarn gefallen ist. Das kann genauso gut die Dachpfanne sein, die das Auto des Nachbarn getroffen hat, weil sie vorher schon locker war. Es reicht aber auch schon ein Blumentopf, der auf dem Balkon steht und im Fallen einen Passanten oder ein parkendes Fahrzeug trifft. Hier können Personen- oder Sachschäden entstehen, die vom Besitzer des Blumentopfes zu tragen sind, da nicht befestigte Gegenstände während eines Sturms nicht ins Freie gehören. Die Haftpflichtversicherung übernimmt, wenn das in den Versicherungsleistungen so vereinbart wurde, in einem solchen Fall die Schadensersatzforderungen, soweit diese gerechtfertigt sind, oder wehrt diese ab, soweit sie ungerechtfertigt sind.

Die Sturmschadenversicherung in der Hausratversicherung

Hat der Sturm ein Dach abgedeckt oder ein Fenster beschädigt, können schnell auch Mobiliar und Hausrat unter den Folgen des Unwetters leiden. In einem solchen Fall greift die Sturmschadenversicherung als Teil der Hausratversicherung, soweit diese in den Versicherungsbestimmungen enthalten ist. Ausgenommen sind allerdings Situationen, in denen der Versicherungsnehmer die Schäden selbst zu verantworten hat. Hat der durch den Sturm Geschädigte beispielsweise ein Fenster offen stehen gelassen, wodurch Sturm und Unwetterschäden in der Wohnung entstanden sind, wird die Versicherung hier die Übernahme der Kosten verweigern.

Die Sturmschadenversicherung als Bestandteil der Kfz-Kaskoversicherung

Anders als bei der Hausrat- oder der Haftpflichtversicherung sind Sturmschäden in der Kfz-Kaskoversicherung immer enthalten. Schäden aus einem Sturm ab Windstärke 8 übernimmt bereits die Teilkaskoversicherung. Schäden aus leichteren Stürmen werden von der Vollkaskoversicherung getragen. Hier ist der Autobesitzer generell recht gut abgesichert, was Elementarschäden angeht.

Generelle Voraussetzung, damit eine Versicherung die Schäden übernimmt

Im Fall eines Sturmschadens ist der Geschädigte zu zweierlei verpflichtet. Erstens muss er versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das heißt, dass er beispielsweise ein abgedecktes Dach mit einer Plane bedecken muss, damit nicht noch mehr Wasser eindringt. Ebenso muss ein beschädigtes Fenster so schnell wie möglich, zumindest notdürftig, neu verschlossen werden. Auch hier bietet sich der Einsatz einer Plane an. Als Zweites ist er verpflichtet, die Schäden zu dokumentieren und schnellstmöglich zu melden. Zur Dokumentation eignen sich am ehesten Digitalfotos. Diese können der Versicherung einfach per Email zugeschickt werden. Eine Prüfung ist so leicht möglich. Die Meldung der Schäden sollte auf jeden Fall spätestens am Tag nach dem Sturm erfolgen.

Die Sturmschadenversicherung – eine Leistung in verschiedenen Versicherungsarten

Die klassische Sturmschadenversicherung als Bestandteil der Gebäudeversicherung ist eine wichtige und gute Ergänzung zum einfachen Gebäudeversicherungsschutz. Aber man sollte darauf achten, dass man, was die Versicherungen angeht, so umfassend wie möglich gegen Sturmschäden abgesichert ist.