7. December 2024

Berufs-Rechtsschutz

Konflikte am Arbeitsplatz sind nicht selten. Die Arbeitgeber denken sich, dass ja eh keine Vollbeschäftigung herrscht und einige meinen daher, dass sie ihre Mitarbeitern nicht gut behandeln müssen, weil sie sich dann vielleicht zur Kündigung entschließen. Doch hier geht es nicht nur um Mobbing am Arbeitsplatz, sondern auch um rechtswidrige Kündigungen, um Urlaubsgeldkürzungen oder um eine falsche Tarifeinstufungen wenn es um die Besoldung von Beamten. geht. Dabei können derartige Konflikte am Arbeitsplatz sehr schnell ungeahnt große und existenziell gefährdende Dimensionen annehmen. In einem derartigen Fall kann dem Arbeitnehmer aber durch das Vorhandensein von einer Berufs-Rechtsschutz der Rücken gestärkt werden sich gegen die Ungleichbehandlung oder die Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz zu wehren. Ein weiterer Grund diese in Anspruch zu nehmen wäre dann auch das falsche Ausstellen von einem Zeugnis, wenn der ehemalige Arbeitgeber sich dann weigert eine Korrektur vorzunehmen. Ein weiteres Beispiel, wo die Berufs-Rechtsschutz greifen kann wäre eine Abmahnung. Vor einer solchen müssen sich sogar die Geschäftsführer, Manager oder andere Personen der Führungsebene eines Unternehmens fürchten, wenn sie Entscheidungen treffen, die nicht zu Gunsten bzw. im Interesse des Vorstands liegen oder bereits einen Arbeitskampf unter den Mitarbeitern verursacht haben. Nicht nur das Recht, sondern auch die Möglichkeit der Kostendeckung für den Gang vor Gericht in derartigen Fällen auf seiner Seite zu haben, ist heute für viele Arbeitnehmer und Führungspersonen ganz besonders wichtig. Versichern können sich natürlich auch Ärzte, die durch Kunstfehler und Behandlungsfehler jederzeit fürchten müssen von Patienten verklagt zu werden und womöglich ihre Approbation verlieren könnten.

Leistungen der Berufs-Rechtsschutz

Zu den Leistungen dieser Versicherung gehört vorrangig, dass die Kosten für Anwälte, für Gerichte und Zeugen übernommen werden. Und auch Sachverständige sowie Reisekosten und Dolmetscherkosten werden von der Berufs-Rechtsschutz übernommen. Die gilt natürlich für alle Instanzen der deutschen Gerichtsbarkeit. Wenn ein derartiger Streit erst einmal begonnen hat, dann ist es meist schwer zu sagen, ob sich die Gegenseite mit einem Urteil gleich zufrieden gibt oder Einspruch einlegt und danach die nächsten Instanz auf den Plan ruft. Übernommen werden von der Berufs-Rechtsschutz zudem auch die Kosten für Streitfälle, die nicht gleich vor Gericht landen, sondern in die Mediation gehen. Hierbei handelt es sich um einen Vorgang, bei dem durch einen neutralen Dritten versucht wird eine Lösung für das Problem zu suchen – außergerichtlich. Scheitert die Meditation allerdings, wird der Fall vor den Gerichten ausgetragen. Von den Leistungen allgemein entspricht die Berufs-Rechtsschutz somit der Arbeitsrechtsschutz Versicherung. Die Berufs-Rechtsschutz ermöglicht es aber auch Selbstständigen und Freiberuflern sich mit einer derartigen Versicherung auszustatten. Für Ärzte wiederum gibt es die spezielle Arztrechtsschutz Versicherung.

Versicherungstarife und Versicherungssummen

Im Rahmen der Berufs-Rechtsschutz gibt es mehrere Deckungskonzepte und Tarife. Verbunden wird die Berufs-Rechtsschutz dabei in der Regel mit dem Privat-Rechtsschutz. Es kommt hier auch ganz darauf an, welche Bausteine für diese Versicherung gewählt worden sind. Ausstatten kann man eine Berufs-Rechtsschutz mit einem Straf-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz und Steuer-Rechtsschutz und einem Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich stets nach den versicherten Teilbereichen. Darüber hinaus spielen auch noch weitere persönliche Faktoren eine Rolle. Zum Beispiel ist der Familienstand für einige Versicherer maßgeblich und auch das Alter der versicherten Personen. Denn der Berufs-Rechtsschutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für dessen Ehe-/Lebenspartner und die noch nicht volljährigen bzw. sich in der Ausbildung befindlichen Kinder. Von großer Bedeutung ist letztlich auch der Berufsstand des Versicherungsnehmers und ob bereits eine Vorversicherung existierte bzw. des in den vergangenen Jahren Vorschäden gab, die über diese Versicherung abgewickelt wurden.

Ein Selbstbehalt ist natürlich bei dieser Versicherung möglich. Dieser gilt je Schadensfall und muss immer dann gezahlt werden, wenn die Berufs-Rechtsschutz in Anspruch genommen wird. Die Tarife mit einem Selbstbehalt sind günstiger, wobei gilt je höher der Selbstbehalt ist desto geringer sind die Versicherungsprämien für diese Versicherung. Die Vereinbarung von Selbstbehalten schützt aber nicht nur den Versicherungsnehmer vor sehr hohen Kosten, sondern auch die Versicherung vor einer regelrechten Prozesswut des Versicherten. Denn muss dieser bei jeder Inanspruchnahme den Selbstbehalt zahlen, wird er es sich vielleicht überlegen vor Gericht zu prozessieren. Das bedeutet aber nicht, dass die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer die Leistung verweigern würde, wenn er einige Rechtsfälle pro Jahr hätte, die tatsächlich vor Gericht ausgetragen werden müssen bzw. sollten. Tatsache ist, dass die steigende Zahl von Verfahren vor Gericht in den letzten Jahren die Berufs-Rechtsschutz- Versicherer jährlich einen hohen Betrag kosten. Dies erhöht automatisch auch die Versicherungsprämien für den Einzelnen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten für die Berufs-Rechtsschutz inzwischen sogar einen Schadensfreiheitsrabatt an, der ähnlich ausgestaltet ist wie bei der KFZ Versicherung. Belohnt werden mit diesem Verfahren Versicherungsnehmer, die keine unnötigen Mehrkosten vor Gericht verursachen.

Mit und ohne Wartezeit

Für den Fall, dass bereits eine Vorversicherung bestand und nur der Anbieter gewechselt wurde, gibt es meist für die Versicherungsnehmer die Möglichkeit sofort die Leistungen der Versicherung in Anspruch zu nehmen. Ansonsten sind die neuen Versicherten an eine Wartefrist von drei Monaten gebunden. Das bedeutet, dass vor Ablauf der drei Monate keine Leistungen aus dieser Versicherung in Anspruch genommen werden können.