13. October 2024

Glasbruchversicherung

GlasbruchversicherungZu Glasbruch kann es sehr schnell kommen. Hierzu genügt es, wenn ein Kind einen Ball gegen die Fenster- oder Balkonglasscheibe spielt. Doch auch ohne das Zutun von kindlichem Leichtsinn beim Spielen kann Glas im Haushalt sehr schnell zerbersten. So kann zum Beispiel durch Unachtsamkeit ein Spiegel zu Bruch gehen oder ein Glaskeramik-Kochfeld springen. Und auch eine Fensterscheibe im Wintergarten kann kaputt gehen, durch Hagel oder wenn vom Wind ein Ast auf den Wintergarten fällt. Dabei muss das Glas nicht einmal zerspringen, schon wenn es einen Sprung bekommt, ist ein Austausch aus Sicherheitsgründen und auch aus ästhetischen Gründen nötig.

Reparieren kann man einen derartigen Schaden in der Regel meist nicht mehr. Dank der Glasbruchversicherung ist man im Haushalt aber optimal abgesichert. Dabei muss man auch bedenken, dass der Austausch von Scheiben und von einem Glaskeramik-Kochfeld nicht gerade billig ist. Wer nun meint, dass sich eine derartige Versicherung automatisch in der Hausratversicherung befindet, der irrt sich, denn die Glasbruchversicherung muss man separat abschließen.

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Es handelt sich hierbei aber wie bei der Elementarschädenversicherung und der Versicherung, die gegen Elektroschäden absichert, um einen Deckungsbaustein, der kein zusätzlich großes Loch in die Haushaltskasse reißt. Die Hausratversicherung sollte auf jeden Fall über diese Versicherung mit abgesichert sein. In der Wohngebäudeversicherung ist der Glasbruch indes mitversichert, aber auch nur zum Teil. Und zwar dahingehend, dass diese Schäden ersetzt werden, wenn Glasbruch unter dem Einfluss von Feuer, Leitungswasser, durch Sturm oder durch Einbruchsdiebstahl bzw. Vandalismus zu Bruch ging. Dabei schützt die Wohngebäudeversicherung aber nur die fest mit dem Gebäude verbauten Teile wie Fenster und Türen.

Glasbruch integriert in die Hausratversicherung

Wenn die Glasbruchversicherung als Zusatzbaustein für die Hausratversicherung gewählt wurde, sind jede Menge Arten von Glasschaden abgedeckt, und zwar sowohl die Mobiliar- und Gebäudeverglasung. Das heißt ein Schaden, der dann auch ersetzt wird, kann dann an festinstallierten, wie auch an künstlerisch bearbeiteten Scheiben entstehen, aber auch an Platten oder Spiegeln. Dabei unterteilen die meisten Versicherer einen Versicherungsschutz der Glasversicherung in Gebäudeverglasung und Mobiliarverglasung.

Entsprechend gehören zur abgesicherten Gebäudeverglasung die Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, aber auch von den Türen, von Balkonen und von Wänden sowie von Dächern und von Brüstungen und auch die Glas- und Kunststoffscheiben von Terrassen, Loggien und Wintergärten sowie Wetterschutzvorbauten über der Tür und auch Lichtkuppeln sowie Glasbausteine, die sich in älteren Gebäuden meist im Treppenhaus befinden als Lichtquelle.

Zu der Mobiliarverglasung gehören dann die Glasscheiben von Bildern, von Schränken und von Vitrinen, aber auch die Stand-, Wand- und Schrankspiegel sowie Glasplatten von Tischen und die Glasscheiben und die Sichtfenster von Öfen und von Elektro- und Gasgeräten. Doch auch eine derartige Glasbruchversicherung schließt nicht alle Arten von Glasbruch ein. Eine Höherversicherung muss vorhanden sein, damit der Versicherte Schäden an Glaskeramik-Kochflächen (Ceran) ersetzt bekommt oder an Aquarien und Terrarien.

Ausschlüsse

Es gibt dabei aber auch immer noch Dinge, die durch eine Glasbruchversicherung nicht abgesichert sind. Das heißt im Versicherungsschutz nicht enthalten sind Glasschäden, die durch Austausch oder durch eine fachmännische Reparatur wieder behoben und in ihren ursprünglichen Funktionszustand zurückversetzt werden können. Hierzu gehören Schrammen,

Kratzer, aber auch Absplitterungen und die Trübung von Glas. Weder in der Hausrat- noch bei der Glasversicherung separat versicherbar sind zudem auch sogenannte Hohlgläser. Hierbei handelt es sich um Lampen, Vasen oder Trinkgefäße aus Glas. Und auch Brillengläser und das Handydisplay kann nicht über diese Versicherung abgedeckt werden, wenn es Schäden gibt. Hierbei gibt es allerdings die Möglichkeit, dass Brillen und die Displays von Handys auch separat versichert werden können gegen Glasbruch.

Für wen lohnt sich eine Glasbruchversicherung?

Gerade in modernen Wohnungen befinden sich heute sehr viele Dinge aus Glas. Einige Wände können zum Beispiel mit Glas versehen sein oder auch Kunstwerke. Zudem ist es heute üblich, dass sich in den Wohnungen auch Vitrinen befinden, wobei der Inhalt der Vitrinen letztlich nicht über die Glasbruchversicherung wie schon erläutert, abgesichert werden kann.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich der Abschluss einer Glasbruchversicherung für die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung auf jeden Fall lohnt. Denn heute in Zeiten des Klimawandels ist es auch möglich, dass häufiger Schadenereignisse auftreten durch Sturm und Hagel. Und sogar Windhosen, also kleinere Tornados wurden in Deutschland in den letzten Jahren bereits mehrfach gesichtet. Situationen, in denen Glas zu Bruch gehen kann, gibt es also sehr viele. Auch sind die Schadensursachen eben sehr vielfältig.

Top-Verursacher sind hier aber vor allem auch der Einbruchdiebstahl, dessen Opfer jeder werden kann und auch der damit meist verbundene Vandalismus. Doch auch die Unachtsamkeit und Schusseligkeit von so manchen Menschen kann dazu führen, dass es zu einem Glasbruch kommt. Beispielsweise durch ein zu heftiges Drehen mit der tollen neuen Kleidung vor dem Spiegel, der beim Dagegenfallen zu Bruch gehen kann. In diesem Fall hat man Glück, wenn man selbst nicht auch noch sich irgendwelche Verletzungen zufügt. Abgeschlossen werden sollte ein Glasbruchversicherung vor allem von Familien mit Kindern. Denn durch das Toben und Rennen mit dem Ball kann eine Fensterscheiben am eigenen Elternhaus schon mal sehr schnell zu Bruch gehen.

Leistungen der Glasbruchversicherung

Eine derartige Versicherung übernimmt dabei im Rahmen der Leistungen gleich eine ganze Reihe von Kosten. Geht zum Beispiel eine Fensterscheibe kaputt, übernimmt die Versicherung die Kosten für den beauftragten Handwerker, der die Reste der Scheibe ordnungsgemäß und sorgsam entfernt, aber auch die Kosten für die Notverglasung und den eventuell nötigen Auf- und Abbau erforderlicher Gerüste sowie den Einsatz von Hebebühne oder Kran.

Gedeckt sind durch diese Versicherung auch die Kosten für den Ab- und Anbau von Schutzvorrichtungen wie ein Fenstergitter, das als Einbruchschutz dient. Über diese Versicherung sind zudem auch die Kosten für Aufräumarbeiten gedeckt, wenn es zu einem Schadensfall kam, bei dem Vandalismus eine Rolle spielte. Die Versicherung lässt den Versicherungsnehmern dabei bei der Begleichung der Kosten die Wahl zwischen einem geldwerten oder einem Naturalersatz.

Das heißt, die Versicherung lässt dem Versicherungsnehmer die Wahl zwischen dem Wiederbeschaffungspreis als Geldzahlung oder die Versicherung übernimmt die komplette Schadenregulierung. Das heißt die Versicherung beauftragt den Handwerker und sorgt dafür, dass eine gleichwertige Glasscheibe wieder eingesetzt wird. Im ersten Fall muss der Versicherungsnehmer sich selbst um den Handwerker und die Wiederbeschaffung der Fensterscheibe kümmern und um deren Einsatz.