27. July 2024

Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Eine Betriebsunterbrechung, egal ob durch Streik, einen Unfall oder ein Feuer ist für ein Unternehmen immer sehr schlecht. Egal ob nun wenige oder viele Aufträge vorliegen, für ein Unternehmen, ein Ausfall bedeutet immer, dass es zu einer massiven Betriebsunterbrechung kommt, die jede Menge Geld kostet. In großen Unternehmen können wenige Stunden Auswahl bei Verwaltung oder Produktion schon einen Schaden von mehreren Millionen Euro bedeuten. Gegen derartige Beeinträchtigungen sollte sich jedes Unternehmen schützen. Dies kann ein Unternehmen am besten mit einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung, die es auch als Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung gibt. Bei dieser Schadensversicherung zielt die Entschädigung darauf ab, dass ein Unternehmen seine Erlöseinbußen ersetzt bekommt, wenn ein Schaden durch Feuer es unmöglich macht dass die Produktion oder die Verwaltung weitergeführt werden kann. Versichert ist durch diese Versicherungsart damit nicht der Substanzwert von einem Unternehmen, sondern die Ertragskraft bzw. das Nutzungspotenzial, das entsprechend bei einem Feuerschaden entfällt. Versichert ist also ein Vermögensschaden.

Versicherungsleistungen

Die Leistungen aus einer derartigen Versicherung sind recht umfangreich, wenn die entsprechenden Leistungen versichert sind. Unternehmen können, wenn sie als Konzern auftreten, natürlich auch die Leistungen auf ihre Tochtergesellschaften übergreifen lassen.

Man spricht in diesem Fall von Wechselwirkungsschäden, die generell mitversichert sind, wenn die Unternehmen innerhalb des Konzerns auch Geschäftsbeziehungen unterhalten. Das heißt kommt es bei Unternehmen A zu einem Feuer und fallen bei Unternehmen B entsprechend Lieferungen oder Leistungen aus, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Sachschadenshaftung. Dabei ist je nach Vertragsgestaltungauch die Einbeziehung direkter Zulieferer und Abnehmer möglich. In diesem Fall nennt man diese Leistung dann Absicherung von Rückwirkungsschäden. Rückwirkungsschäden werden allerdings nur im Rahmen des jeweiligen Versicherungsrahmens erstattet. Wegen der Globalisierung kann es dazu kommen, dass wegen des Ausfalls von einem wesentlichen Zulieferers gleich eine große Zahl von Unternehmen beeinträchtigt werden kann. Dies bedeutet für die betroffenen Unternehmen, dass sie eine nur geringe Höchstentschädigung erhalten können. Dabei werden allerdings von den Versicherungsunternehmen, die eine derartige Versicherung anbieten, teils umfangreiche Risikoinformationen gefordert, und zwar zu Lieferketten und den Brandschutz bei den Zulieferern. Denn auch für den Fall, dass es bei einem Zulieferer ein Feuer gibt, greift eine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Voraussetzung, dass Leistungen fließen durch die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist natürlich auch, dass der Sachschaden am Versicherungsort entstanden ist und dieser eine Unterbrechung verursacht hat. Dabei muss der Sachschaden durch eine versicherte Gefahr entstanden sein, in diesem Fall also durch das Feuer. Diese Art von Versicherung tritt allerdings nur dann ein, wenn es sich nicht um das Eigentum des Unternehmers handelt. Dieser muss, wenn er seine Wohnstätte auch am Versicherungsort hat, eine separate private Feuerversicherung abschließen. Dabei werden seit 2010 auch sachschadenunabhängige Betriebsunterbrechungsversicherungen angeboten. Damit lassen sich Ertragsausfallschäden aufgrund der Unterbrechung von Lieferketten versichern, wenn zum Beispiel die Betriebsstätte durch einen Vulkanausbruch in Mitleidenschaft gezogen wurde, wie 2010 auf Island, als der komplette Flugverkehr von und auf die Insel eingestellt werden musste. Dabei fließen auch dann Leistungen aus der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung, wenn es nicht zum völligen Stillstand der Produktion geführt hat. Denn die Betriebsunterbrechung liegt bereits dann vor, wenn der Betrieb nicht wie gewohnt bzw. in vollem Umfang fortgesetzt werden und seine Verpflichtungen gegenüber Lieferanten erfüllen kann.

Diese Art von Versicherung ersetzt dabei den entgangenen Gewinn und auch die erwirtschafteten fortlaufenden (fixen) Kosten. Der Zeitraum, in dem die Versicherung diese Leistungen erbringt nennt man Haftzeit. Diese beträgt 12 Monate ab dem Eintritt des Sachschadens. Die Betriebsunterbrechung kann letztlich auch später einsetzen, da vielleicht noch genügend Material vorhanden ist, um die Produktion in einem anderen Teil des Gebäudes für einige Tage noch aufrecht zu halten. Es gibt auch eine überjährige Haftzeit, die sich dann über einen Zeitraum von 24 bis 36 Monaten erstreckt. Denn die Betriebsunterbrechung endet dann, wenn die vollständige kaufmännische und technische Betriebsbereitschaft von einem Unternehmen wieder wiederhergestellt ist.

In den Leistungen einer derartigen Versicherung ist auch eine Schadenminderung enthalten. Diese Leistungen umfassen zusätzliche Kosten, die zusätzlich entstehen können, wenn ein Unternehmen durch ein Feuer in seiner Produktion bzw. seinem Versand lahmgelegt wurde. Abgesichert sind in diesem Leistungsbereich Kosten für Vertragsstrafen oder Abnahme- oder Lieferverpflichtungen. Diese müssen allerdings im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung mitversichert werden.

Beitragshöhe, Versicherungssumme und Selbstbeteiligungen

Im Rahmen der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung kann natürlich auch eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Diese kann in verschiedenen Höhen gewählt werden. Es ist sinnvoll hier eine entsprechende Selbstbeteiligung zu vereinbaren, damit die Beiträge möglicherweise recht niedrig bleiben. Wesentlichen Einfluss hat deren Höhe auf die Höhe der Versicherungsprämie, die zu zahlen ist. Die Höhe der Versicherungsprämie selbst ist aber auch noch von anderen Faktoren abhängig. So spielt hier natürlich die Versicherungssumme eine wesentliche Rolle.

Wenn ein Unternehmen eine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung abschließen möchte, dann ist die problematische Frage die Festsetzung einer Versicherungssumme. Denn grundsätzlich soll diese Art von Versicherung den möglichen Ertragsausfall für die Dauer der Betriebsunterbrechung abdecken, wobei es im Voraus natürlich nur grobe Schätzungen geben kann, was die mögliche Schadenssumme angeht. Doch in der Praxis hat man hier Wege gefunden, damit keine Unterversicherung entsteht. Auf die Versicherungssumme kann zum Beispiel eine sogenannte Nachhaftung addiert werden. diese beläuft sich im auf 30 Prozent. Dazu wird nach dem Ablauf eines jeden Versicherungsjahres der tatsächlich erwirtschaftete Unternehmensertrag mit der Versicherungssumme verglichen und die Versicherungssumme eventuell angehoben bzw. kann auch innerhalb von gewissen Grenzen herabgesetzt und die Beiträge zurückerstattet werden. Begrenzt ist diese Rückerstattung auf 30 bis 50 Prozent der ursprünglich gezahlten Versicherungsprämie. Eine Rolle bei der Festsetzung der Versicherungssumme spielt hier natürlich die Risikobewertung. Dafür ziehen die Versicherungsunternehmen vor allem die Risikodaten für die Sachversicherung heran. Informationen zum Brandschutz sind hier natürlich auch erforderlich und auch Informationen bzw. Details über den Produktionsablauf. Häufig hat nämlich schon der Ausfall von einer einzigen Maschine, die eventuell in Brand geraten kann, Auswirkungen auf den gesamten Produktionsablauf. In diesem Fall ist von einem erhöhten Risiko auszugehen, weshalb das versicherte Unternehmen mit einer höheren Versicherungsprämie zu rechnen hat. Denn schon ein kleiner Sachschaden durch Brand könnte in diesem Fall hohe Ersatzansprüche in der Betriebsunterbrechungsversicherung auslösen. Auch hier gilt, dass das Unternehmen nachweisen muss, dass es entsprechende Sicherungsmaßnahmen gibt, die einen Brand verhindern bzw. die Entstehung eines Brandes im Keim ersticken könnten. Das Vorhandensein einer Löschanlage in der Produktionshalle sorgt dafür, dass die Höhe der Beiträge etwas gemindert werden kann.