27. July 2024

Feuerversicherung

In Deutschland ist man gegen Feuer gut versichert. Es gibt aber auch jede Menge Schäden, die sehr viel finanzielles Leid und vielleicht auch gesundheitliche Einschränkungen bringen. Anders als früher ist allerdings das soziale Netz in Deutschland ausgebaut, was nach einem Brand unbürokratische Hilfe bedeutet. Doch die Schäden von einem Brand gehen oftmals in die Tausende. Schäden von weit über 100.000 Euro sind nicht selten. Brennt allerdings das Haus einer Familie nieder oder die Mietwohnung aus, sind die Betroffenen froh eine Feuerversicherung zu haben. Die erste Feuerversicherung in Deutschland wurde im Jahr 1676 gegründet, und zwar von der Hamburger Feuerkasse. Diese basiert auf dem Hamburger Feuer-Kontrakt aus dem Jahr 1591, den die Hamburger Brauereien geschlossen hatten. Zuvor wurden in ganz Deutschland eine Reihe von Brandgilden gegründet, die im Notfall Gelder für den Wiederaufbau von Gebäuden zur Verfügung stellten. Man sollte dabei bedenken, dass ein Brand für einen Bäcker aber auch heute noch meist den finanziellen Ruin bedeutet.

Aus dem gleichen Jahrhundert stammt die Tiegenhöfer Brandordnung von 1623. Diese wurde von Mennoniten im Großen Werder bei Danzig gegründet und basiert auf dem christlichen Gedanken von gegenseitiger Hilfe im Notfall. Aufgrund der großen Schäden, die Brände vor allem in vielen deutschen Städten im Mittelalter angerichtet hatten, war die Feuerversicherung lange Zeit eine Pflichtversicherung für jeden Hausbesitzer. Diese Pflicht ist nun offiziell aufgehoben. Das war im Jahr 1994. Grund für die Abschaffung der Pflicht eine Feuerversicherung abzuschließen war im Übrigen die Harmonisierung des Versicherungswesens in Europa. Gleichzeitig verschwand auch die Monopolstellung der Feuerversicherungsanstalten. Jede Versicherung dürfte ab diesem Zeitpunkt eine Feuerversicherung anbieten.

Integriert in die Gebäudeversicherung

Die Feuerversicherung ist heute in der Regel in die Gebäudeversicherung integriert, kann aber auch separat abgeschlossen werden. Wird ein Haus durch eine Bank finanziert, dann besteht die finanzierende Bank in der Regel darauf, dass der Hausbesitzer bzw. Kreditnehmer eine Feuerversicherung für sein Gebäude abschließt. Für den Fall eines Schadens fließt das Geld dann direkt an die Bank und der Kredit kann damit abbezahlt werden. Eine derartige Versicherung wird bei einem Neubau nicht erst bei Fertigstellung gefordert von der finanzierenden Bank, sondern schon wenn der Rohbau errichtet wurde. Denn dieser sollte auch gegen Gefahren wie Explosion, Feuer und Blitzschlag versichert werden.

Leistungen

Die Feuerversicherung reguliert in der Regel alle Schäden an einem Gebäude aufgrund eines Feuers. Das heißt diese Versicherung deckt alle Schäden ab, die durch einen Brand, eine Explosion oder einen Blitzschlag entstehen können. Bei einigen älteren Policen waren bis Anfang des 21. Jahrhunderts auch Schäden durch Terrorismus eingeschlossen. Durch die Ereignisse des 11. September 2001 haben alle Versicherer kurzfristig dieses Risiko aber aus den Verträgen ausgeschlossen. Derartige Schäden müssen nun durch die staatlich unterstützte Extremus Versicherungs-AG abgesichert werden. Diese Möglichkeit eröffnet sich allerdings nur für Unternehmen. Private Verbraucher haben keine ausreichende Absicherungsmöglichkeit gegen derartige Ereignisse. Neben den Leistungen gibt es bei der Feuerversicherung auch einige Ausschlüsse, das heißt Schäden, bei denen diese Versicherung nicht leistungspflichtig wird. Hierzu gehört der Vorsatz und auch die grobe Fahrlässigkeit, durch die eventuell ein Feuer entsteht. Wird der Feuerschaden allerdings durch Dritte verursacht, zahlt die Feuerversicherung den Schaden. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte den Schaden der Polizei meldet, die dann Ermittlungen einleitet. Wenn der Brandstifter gefasst wird, nimmt die Versicherungsanstalt diesen in Regress.

Die Feuerversicherung übernimmt im Rahmen der Leistungen nicht nur die direkten Schäden, welche durch das Feuer verursacht wurden, wie die Kosten von zerstörten Gebäudeteilen oder der gesamten Immobilie. Übernommen werden von dieser Versicherung auch die sogenannten sekundären Schäden. Hierbei handelt es sich um Kosten für den Feuerwehreinsatz, wenn der Hausherr kein passives Mitglied bei der Feuerwehr war zum Zeitpunkt des Schadens. Und auch die durch das Löschwasser verursachten Schäden sind oftmals sehr hoch. Doch diese lassen sich beim Einsatz der Feuerwehr eigentlich nicht vermeiden. Durch die Feuerversicherung werden zudem auch Schäden ersetzt, die an Gegenständen durch das Feuer entstanden sind. Der Versicherte muss hier allerdings den Nachweis erbringen, dass sich diese Gegenstände zum Zeitpunkt des Feuers im Gebäude befunden haben. Hierzu gehört auch das Familienauto in der Garage, das unter Umständen bei einem Totalschaden auch das Opfer der Flammen werden kann. Grundsätzlich gilt, dass man schon im Vorfeld aus Beweisgründen immer darauf achten sollte, dass von den teuren Gegenständen Fotos existieren, die sich natürlich möglichst an einem sicheren Ort befinden, wie zum Beispiel in einem Bankschließfach. In den Leistungen enthalten sind aber nicht nur Schäden, die im Hauptgebäude entstanden sind. Auch die Nebengebäude, Garagen und Carports sowie Gartenhäuser und Geräteschuppen sind im Rahmen der Feuerversicherung mitversichert gegen mögliche Schäden. Versichert sind über die Feuerversicherung auch fest installierte Wohngebäudebestandteile, wie zum Beispiel die Einbauküchen und die Markisen, aber auch die Alarmanlagen, die Satellitenanlagen und die Empfangsantennen.

Für Unternehmen sehr wichtig ist, dass im Rahmen der Feuerversicherung auch die Kosten für eine durch ein Feuer bedingte Betriebsunterbrechung abgedeckt sind. Aufgrund von dieser Leistung sollte daher kein Unternehmen auf diese Versicherung verzichten. Versichert sind über diese Versicherung auch Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten. Gemeint sind mit Aufräumungs- und Abbruchkosten Aufwendungen, welche

für das Aufräumen entstehen. Die Leistungen der Versicherung umfassen zudem auch die Kosten für das Abfahren von Schutt und sonstigen Brandresten sowie das Vernichten von Gebäuderesten. Bei Bewegungs- und Schutzkosten handelt es sich um Aufwendungen, welche für die Wiederherstellung oder die Wiederbeschaffung von versicherten Sachen, entstehen.

Versicherungssummen

Geht es um die Höhe der Versicherungssumme bei einer Feuerversicherung, wird hier von der Versicherung automatisch der gleitende Neuwert versichert. Dabei werden bei einem Neubau die tatsächlichen Kosten angesetzt und bei einem bestehenden Objekt erfolgt die Ermittlung je durch Größe, Ausstattung und die Bauart der Immobilie. Auf der Basis des Neuwertes wird dann der sogenannte Versicherungswert 1914 ermittelt. Und zwar berechnet sich dieser aus dem Quotienten vom Neuwert und dem Baukostenindex. Geht es um den Schadensfall, wird die Versicherungssumme dann auch wieder auf der Basis des Versicherungswerts 1914 und dem über die Höhe des Baukostenindex ermittelt. Angeboten werden heute auch sogenannte Zeitwertversicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer nur den Zeitwert ausgezahlt bekommt. Die Gefahr einer Unterversicherung ist natürlich dann gegeben, wenn der Versicherte versäumt anzugeben, dass er umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt hatte nach dem Erwerb, wie zum Beispiel die Errichtung von einem Wellnessbereich.