27. July 2024

Hagelversicherung

Hagelversicherung, Hagelkörner

Die Hagelversicherung ist eine Versicherung, die in Deutschland eine lange Geschichte hat. Bereits im 18. Jahrhundert wurden entsprechende Versicherungen angeboten. Damit war Deutschland das erste Land, dass solche Versicherungen anbot.

Die Hagelversicherung – Abgrenzung zum Schutz vor Hagelschaden für Privatpersonen

Die Hagelversicherung ist eine Versicherung, die landwirtschaftliche Erzeugnisse versichert. Wenn diese durch einen starken Hagel vernichtet oder beschädigt werden, übernimmt die Hagelversicherung die Kosten für die ausgefallene Ernte. Anders sieht es aus, wenn man Glasflächen am eigenen Haus oder den eigenen Pkw gegen Hagelschäden versichern möchte. Hierfür sind die Gebäudeversicherung bzw. die Kaskoversicherung für das Auto zuständig.

Was kann die Hagelversicherung und warum gibt es sie überhaupt?

Die Geschichte der Hagelversicherung zeigt deutlich, dass hier klar erkannt wurde, dass eine der größten Gefahren der damaligen Zeit, Missernten wegen schlechten Wetterbedingungen waren. Da aber gerade Hagelschäden nie in mehreren Jahren hintereinander auftreten, ist eine Versicherung wie die Hagelversicherung für alle Beteiligten eine Gewinnsache. Die Versicherer haben Jahre, in denen sie kaum Leistungen ausgeben müssen. In Jahren allerdings, in denen die Ernte empfindliche Schäden durch Hagel oder Sturm hinnehmen muss, haben die Bauern, Winzer und Landwirte jemanden an der Seite, der ihnen finanziell unter die Arme greift und sicherstellt, dass die Zahlungsfähigkeit der Betriebe auch mit einer schlechten Ernte erhalten bleibt.

Hagelschaden Obstbau Äpfel
Für Obstbaubetriebe kann ein Hagelschaden zur falschen Zeit die Ernte vernichten

Was versichert die Hagelversicherung?

Wie erwähnt sind die Kunden der Hagelversicherung in der Regel Landwirte, Winzer sowie Obst- und Gemüsebauern. Und versichern kann man hier eine ganze Menge. Aufgeführt werden beispielsweise Getreide, Mais, Ölfrüchte (also alle Früchte, die zur Ölgewinnung herangezogen werden), Leguminose oder Hülsenfrüchte, Rüben, Kartoffeln, Wein, Hopfen, Kernobst, Steinobst, Strauchbeeren, Beerenobst, Gemüse, Spargel, Zwiebeln und Energiepflanzen, also die Pflanzen die verwendet werden, um davon Brennstoffe wie Biodiesel zu erzeugen.

Alles in allem kann man sagen, dass der größte Teil der Feld- und Baumfrüchte über die Hagelversicherung abgedeckt werden können. Letztlich muss der Landwirt, Bauer oder Winzer sich von der Hagelversicherung seines Vertrauens ein entsprechendes Angebot für seine ganz spezielle Ernte machen lassen und diese dann versichern. Da viele Landwirte eine unterschiedliche Bewirtschaftung der Felder betreiben, kann es vorkommen, dass eine solche Versicherung für nur ein Jahr abgeschlossen wird, wenn beispielsweise in dem einen Jahr Getreide angebaut wird, im nächsten Jahr aber wieder Mais. Anders ist das bei Weinbauern und Winzern oder bei Obstbauern, denn diese betreiben ihre Weinberge und Obstwiesen auf Jahre hinweg mit immer denselben Früchten und Rebsorten. So können hier wesentlich längerfristige Zusammenarbeiten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer entstehen.

Was ist Hagel?

Als Hagel gilt fester Niederschlag, der in der Regel aus Eiskörnern besteht, die oftmals entweder komplett rund oder aber Spitz gestaltet sind. Damit es sich um Hagel im Sinne der Versicherungsbestimmungen handelt, müssen die Hagelkörner einen Mindestdurchmesser von 5 mm haben. Kleinere Körner werden als Graupel bezeichnet. Diese Unterteilung wurde gemacht, weil Hagelkörner die kleiner sind, als 5mm im Durchmesser, in der Regel keine Schäden an den Pflanzen verursachen.

Dauer der Versicherung

Im Prinzip werden die Hagelversicherungen immer für eine Versicherungsperiode abgeschlossen. Diese beginnt mit der Aussaat bei Feldfrüchten und mit der Knospung und Blüte bei Obsternten. Sie endet schließlich mit der Ernte. Interessanterweise schreibt das Versicherungsvertragsgesetz in Deutschland vor, dass ein Versicherer eine solche Hagelversicherung nur jeweils zum Ende einer Versicherungsperiode kündigen darf. Das hat einen einfachen Hintergrund. Wird im Laufe der Versicherungsperiode ein Teil der Ernte durch einen Hagel zerstört, so kann der abschließend tatsächlich entstandene Schaden erst zum Zeitpunkt der Ernte ermittelt werden. Alles, was vorher festgelegt wird, sind lediglich Prognosen und Vermutungen. Um sicherzustellen, dass ein Versicherter so nicht im Laufe einer Versicherungsperiode mit der Ungewissheit, ob die Prognose des Versicherers richtig gewesen ist, allein gelassen wird, hat der Gesetzgeber diesen Passus eingerichtet.

Unter welcher Voraussetzung leistet die Hagelversicherung für Hagelschäden?

Die Versicherung haftet nur für Schäden, die aufgrund eines Hagels, teilweise je nach Versicherung auch aufgrund eines Sturms, entstanden sind. Um festzustellen, wie hoch der Schaden wahrscheinlich sein wird, wird ein Gutachter bestellt, der den Schaden ermitteln soll. Eine abschließende Ermittlung kann ohnehin erst dann erfolgen, wenn die Ernte tatsächlich eingefahren wird. Ohne entsprechendes Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Schäden durch Hagel verursacht wurden und wie hoch die hierbei entstandenen Schäden tatsächlich sind, erfolgt keine Auszahlung durch die Versicherung.

Mögliche Zusatzversicherungen in der Hagelversicherung

Neben den gängigen Versicherungen in der Hagelversicherung gibt es hier und da auch noch Zusatzleistungen, die man je nach Versicherer zubuchen kann. Beispielsweise bietet der Versicherer „Vereinigte Hagel“ neben den normalen Hagelversicherungen auch eine Hagelnetzversicherung an. Diese bezieht sich darauf, dass es Obstsorten gibt, wie die Apfelsorten Braeburn oder Pink Lady, die durch Hagelnetze, die aufgehängt werden, um das Obst weitgehend vor Hagelschäden zu schützen, in ihrer Reifung negativ beeinflusst werden. Insbesondere die Farbgebung wird hier vermindert. Das kann im Verkauf zu erheblichen Verlusten führen, da schlecht ausgefärbte Äpfel in der Regel nur mit Abschlägen verkauft werden können.

Hier gibt die Hagelversicherung dem Obstbauern die Möglichkeit, in der Zeit zwischen dem 15. September eines Jahres und der kurze Zeit später, in der Regel im Oktober, erfolgenden Apfelernte, die Hagelnetze zu öffnen, um die Einfärbung der Äpfel zu verbessern. Sollte in dieser Zeit ein Hagel über die Obstwiese ziehen und die Apfelernte entsprechend zerstören oder zumindest minimieren, würde auch hier die Versicherung eingreifen und die Schäden übernehmen. Gleiches gilt, wenn man diesen Baustein zugebucht hat, für Fälle in denen trotz des Hagelnetzes während eines Hagels Schäden am Obst verursacht werden. Auch hier greift die Versicherung.

Welche Versicherungen bieten die Hagelversicherung an?

Die Hagelversicherung ist eine Spezialversicherung, die in der Regel nur für einen sehr beschränkten Personenkreis interessant ist. Aus diesem Grund haben sich in der langen Geschichte dieser Versicherung einige Spezialversicherer herausgebildet, die hier den Markt bilden. Dazu gehört zum Beispiel die Vereinigte Hagelversicherung, kurz Vereinigte Hagel. Ebenfalls eine Versicherung aus diesem Bereich ist die Münchener & Magdeburger Agrarversicherung AG, die als Tochterunternehmen der Allianz daherkommt. Kaum verwunderlich spielt doch gerade die Allianz mit ihren verschiedenen Tochterfirmen eigentlich auf allen großen Versicherungsfeldern eine Rolle. Ein weiterer Anbieter, welcher sich während der letzten Jahre in diesem Bereich gut aufgestellt hat, ist die R+V Versicherung (mehr Infos hier: Versicherung für Landwirte). Klar ist aber auch, dass die Auswahl an Versicherungen, die die Hagelversicherung anbieten, durchaus begrenzt ist. Aus diesem Grund hat man nicht so viele Möglichkeiten, die Preise und die Leistungen zu vergleichen. Wer als Landwirt, Winzer oder Obstbauer aber auf der Suche nach einer modernen Landwirtschaftsversicherung ist, der sollte hier auf jeden Fall zuschlagen. Zumal mit der Ernte ja in erster Linie die Existenz des Versicherungsnehmers gesichert wird.

Staatliche Fördermittel in der Hagelversicherung

Je nach Bundesland besteht die Möglichkeit, die Beiträge zur Hagelversicherung entsprechend fördern zu lassen. In Sachsen können Obstbauern beispielsweise den Versicherungsbeitrag in Höhe von 50 % vom Land im Rahmen des sog. “operationellen Programms” gefördert bekommen. Dies ist besonders deshalb interessant, weil die Versicherungsleistungen dennoch in voller Höhe dem versicherten Unternehmen zukommen. In der Regel sind die möglichen Fördermittel dem jeweiligen Verband bekannt. Auch wir können hierzu Informationen liefern. Sprechen Sie uns gerne an.

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