27. July 2024

Mitfahrerversicherung

Als Mitfahrerversicherung bzw. Insassenunfallversicherung wird eine Versicherung bezeichnet, die die Mitfahrer in einem Kraftfahrzeug gegen alle möglichen Schäden absichern. Das heißt diese Versicherung kommt für Personenschäden auf, die entstehen, wenn ein Fahrer von einem Kraftfahrzeug einen Unfall verursacht, bei dem seine Mitfahrer einen körperlichen Schaden erleiden. Dabei muss gesagt werden, dass sogar die Stiftung Warentest den Abschluss einer derartigen Versicherung für überflüssig hält, da die Risiken, die durch diese Versicherung abgedeckt werden, schon durch die KFZ Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Dennoch haben noch immer viele tausend Versicherte in Deutschland diese Versicherung und haben bisher noch nicht daran gedacht diese zu kündigen. Denn irgendwo besteht immer noch Angst und Zweifel, ob die KFZ Haftpflichtversicherung in diesem Fall wirklich die Kosten für die Heilbehandlung, die Reha-Maßnahmen und auch für die möglicherweise lebenslang zu zahlende Rente an den Geschädigten übernimmt. Dabei bietet die Mitfahrerversicherung im Vergleich zur Unfallversicherung auch nur Schutz für Schäden, die aus Unfällen resultieren, bei denen die versicherten Personen einen Schaden durch den Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges erleiden. Der Vorteil ist, dass die Prämien deutlich niedriger sind für eine Mitfahrerversicherung als für eine Allgemeine private Unfallversicherung.

Angeboten in zwei Varianten

Die Mitfahrerunfallversicherung ist dabei stets vom Autobesitzer abzuschließen. Dabei kann der Fahrer in diesem Fall keinen Anspruch an diese Versicherung stellen, weil die Versicherung schließlich auch nur dann zahlt, wenn ein Vergehen des Fahrers vorlag, in dessen Fahrzeug sich die geschädigten Personen befinden. Ansonsten trägt tatsächlich die KFZ Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für die Heilbehandlung, die Rente etc. Angeboten wird die Mitfahrerversicherung zum einen als Pauschalsystem. Hierbei sind alle berechtigten Insassen pauschal versichert, wobei in einem Schadensfall auf alle Geschädigten ein gewisser Teilbetrag der Versicherungssumme entfällt. Das heißt wenn eine entsprechende Versicherung mit 100.000 Euro Versicherungssumme angesetzt ist und es werden im Fahrzeug fünf Personen geschädigt, erhält jeder Geschädigter aus dem Versicherungssummentopf einen Betrag von 20.000 Euro. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist dabei die Höhe der Höchstschadenssumme pro Insasse so geregelt, dass sich diese auf 50 Prozent der Versicherungssumme erhöht für den Fall, dass mehr als ein Geschädigter im Fahrzeug saß.

Die andere Variante, nach der ein Schaden bei der Insassenunfallversicherung abgerechnet werden kann, ist das Platzsystem. Statt einer pauschalen Versicherungssumme gibt es hier im Schadensfall eine feste Summe. Daher kommt es im Schadensfall im Bezug auf die Versicherungssumme nicht zu einer Aufteilung unter den Beteiligten bzw. Geschädigten. Befanden sich in einem Beispiel nur drei Personen im Fahrzeug in einem fünfsitzigen Auto, erhalten die Geschädigten nur je 1/5 der gesamten Versicherungssumme. Und dies wären bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro auch zwar auch nur rund 33.000 Euro, während wenn nach dem Pauschalsystem abgerechnet bzw. verteilt worden wäre, es bei drei Personen nur 20.000 Euro wären.

Wann zahlt die Versicherung?

Grundsätzlich sind durch die Mitfahrerversicherung der Fahrer und alle seine Mitfahrer eines Autos gegen bleibende Schäden versichert, die als unmittelbare Folge eines Unfalls anzusehen sind. Dabei ist die Mitfahrerversicherung seit 2002 fast überflüssig geworden, weil damals die sogenannte Gefährdungshaftung in Kraft trat. Dies gilt vor allem für einen Crash, der ohne Schuld des Fahrer entstanden ist. Zum Beispiel wenn ein Reh vor das Auto gelaufen war. Dabei kann die Mitfahrerversicherung aber in derartigen Fällen greifen, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht und nicht ausfindig gemacht werden kann. In diesem Fall würden die Geschädigten ohne finanzielle Unterstützung dastehen, wobei in einem derartigen Fall auch der Verein Verkehrsopferhilfe, welche alle Kfz-Haftpflichtversicherer in Deutschland beigetreten sind. Die Mitfahrerversicherung greift zum Beispiel auch, wenn der Unfallverursacher ein Fußgänger oder Radfahrer war, welcher über keine private Haftpflicht verfügt. Die Versicherung würde dann zahlen, wenn der Schädiger den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen kann. Und auch bei Unfällen, die im Ausland geschehen und bei denen die Deckungssummen nicht so hoch sind, wie in Deutschland, kann die Mitfahrerunfallversicherung sehr wertvolle Dienste leisten. Mit Leistungen versorgt diese Versicherung auch einen geschädigten Fahrer, der sich bei einem Unfall verletzt hat, den er selbst verursacht hat. Denn in diesem Fall würde die Versicherung vor allem zum Tragen kommen, wenn der Fahrer durch den Unfall einen bleibenden Schaden erleidet. Die Mitfahrerversicherung deckt dabei Schäden ab, welche bei einem Unfall im Auto passieren. Wenn andere Schäden während des Unfalls auftreten, sind diese über die Versicherung nicht abgesichert. Die Versicherung umfasst dabei auch Personenschäden, die neben dem Lenken und Benutzen von einem Fahrzeug auch beim Beladen und Entladen entstehen. Wird ein Fahrer oder ein Mitfahrer zum Beispiel beim Beladen des Kofferraums auf dem Supermarktplatz von einem anderen Fahrzeug umgefahren, kommt diese Versicherung mit ihren Leistungen auch zum Tragen, wenn der Unfallgegner Unfallflucht begehen sollte.

Zusätzlicher Schutz

Neben der Übernahme von Heilkosten und dem Zahlen einer lebenslangen Rente erbringt die Mitfahrerunfallversicherung auch für Fahrer und Beifahrer von einem Fahrzeug im Schadensfall noch weitere Leistungen. Der zusätzliche Schutz erstreckt sich dann auf Zahlungen bei Todesfällen. Auch hier wird eine bestimmte Schadenssumme gezahlt, und zwar in diesem Fall an die Hinterbliebenen des durch den Unfall Getöteten.