25. April 2024

LKW Versicherung

Nutzfahrzeuge, zu denen nach der Begrifflichkeit von vielen vor allem LKWs gehören, gibt  es schon seit dem Ende des 19. Jahrhunderts. Sehr viele Erstzulassungen fanden aber vor dem und während des Zweiten Weltkriegs statt. Dabei gilt für die Fahrer von derartigen Fahrzeugen seit 1935 die Pflicht eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Erst vier Jahre später, im November 1939 – also unmittelbar nach dem Beginn des Zweiten Weltkriegs – wurde es auch für alle anderen Fahrzeuge Pflicht eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Heute umfasst eine LKW Versicherung sowohl die Haftpflichtversicherung, wie auch die Kaskoversicherung. Dabei ist nur die Haftpflichtversicherung auch für den LKW Pflicht. Doch wegen der Beladung und auch wegen der Größe des Fahrzeuges und der Kosten für die Neubeschaffung ist es ratsam für den Halter auch eine Kaskoversicherung abzuschließen, und zwar möglichst eine Vollkasko Versicherung. Auf diese bestehen heute auch sehr viele Kunden, die mit dem LKW auf der Straße Waren transportieren lassen durch Speditionen. Die LKW Versicherung ist dabei teurer, als die vergleichbare Versicherung für einen PKW.

Die Haftpflichtversicherung für den LKW

Für die Nutzung von einem LKW ist die Haftpflicht unerlässlich, und das nicht nur, weil sie rechtlich vorgeschrieben ist. Es sind vor allem die Risiken, die damit abgedeckt werden, die bei der Nutzung von einem LKW noch sehr viel stärker ausgeprägt sind und der Unfall und damit auch die Schäden, die entstehen können, sehr viel größer sein können. Insbesondere im Haftpflichtbereich macht es sich bei der LKW Versicherung dann auch bemerkbar, dass die Höhe der Beiträge im Vergleich zur PKW Versicherung sehr viel höher sind. Dabei wird bei den Beiträgen unterschieden, ob es sich um einen LKW mit 3,5 Tonnen Nutzlast handelt oder die Nutzlast des LKWs noch weiter darüber liegt. Zum Flottentarif lässt sich eine derartige Versicherung natürlich auch abschließen. Dennoch gilt auch bei der LKW Versicherung im Haftpflichtbereich, dass im Schadensfall ein unkompliziertes Verfahren von den Versicherungen für die Regulierung des Schadens angeboten wird.

Die Spedition, die als Versicherungsnehmer auftritt oder der selbstständige LKW-Fahrer, sollte den Schaden natürlich umgehend melden, damit dieser auch abgewickelt werden kann. Abgesichert sind durch die LKW Versicherung im Haftpflichtbereich Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Deckungshöhen sind hierbei ähnlich hoch wie der bei der PKW Versicherung bzw. vom Versicherten frei wählbar. Zu den Personenschäden, für die die LKW Versicherung eintritt gehören die kompletten Heilungskosten, wie Arztrechnungen oder Klinikaufenthalte, aber auch eine Rente bei Invalidität für den Geschädigten. Die Haftpflichtversicherung zahlt zudem auch Schmerzensgeld. Bei der LKW Versicherung gibt es in diesem Bereich natürlich auch Vergünstigungen beim Beitrag, wenn der LKW jeden Abend in einer sicheren Halle untergestellt wird. Davon können vor allem Unternehmen profitieren, die eigene LKWs für die Auslieferung ihrer Waren besitzen. Eine Mitversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit ist dabei durch einen höheren Beitragssatz zu erhalten.

Diese Deckungserweiterung ist allerdings für Speditionen ratsam, da am Steuer der LKWs unterschiedliche Mitarbeiter der Spedition sitzen, auf die nicht immer Verlass ist bzw. ganz unterschiedliche Charaktere haben bzw. unterschiedliche Auffassungen von ihrer Arbeit. Dies alles liegt natürlich im Verantwortungsbereich des Spediteurs. Doch durch die Haftpflichtversicherung ist dessen persönliches Risiko wieder ein bisschen abgemildert. Für den Fall, dass keine Haftpflichtversicherung für den LKW vorhanden wäre, würde der Spediteur mit seinem gesamten Vermögen haften.

Kaskoversicherung für den LKW

Speditionen oder der selbstständige LKW-Fahrer kann für sein Fahrzeug natürlich auch eine Kaskoversicherung abschließen. Die Wahl besteht hier zwischen der Vollkasko und der Teilkasko. Wegen der hohen Reparaturkosten ist es natürlich sinnvoll eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Wie bei einem PKW bestehen die Leasinggesellschaften auch bei einem geleasten LKW darauf, dass eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird, solange das Fahrzeug geleast wird. Gleiches gilt auch für einen von der Bank finanzierten LKW. Und überhaupt ist eine Spedition mit einer Vollkaskoversicherung auf der sicheren Seite, da die Ersatzteile doch recht teuer sind, die bei einem Unfall schon mal beschädigt werden können. Ist keine Kaskoversicherung für den LKW abgeschlossen worden, muss die Spedition bzw. der selbstständige LKW-Fahrer die Höhe der Reparaturkosten nach einem Unfall oder einem Vandalismusschaden selbst tragen.

Flottenversicherung

Versicherungen bieten Speditionen und auch selbstständigen LKW-Fahrern, die mehr als eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen haben eine Flottenversicherung an. Hierbei handelt es sich um ein Rabattmodell. Für jedes Fahrzeug wird dabei ein einheitlicher Flottenbeitragssatz gezahlt, egal um welche Größe es sich handelt oder wie hoch die Kilometerlaufzahl ist. Die Flottenversicherung bezieht sich dabei auf die Haftpflichtversicherung und auch auf die Kaskoversicherung. Bei der Flottenversicherung gibt es einige Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Dabei wird ein Unternehmen nach mehreren Unfall aus der günstigsten Schadenfreiheitsklasse um eine Rabattklasse zurückgestuft. Bei einem Schaden verbleibt das Unternehmen in der Regel in der gleichen Schadenfreiheitsklasse. Erweitert werden kann die Flottenversicherung um eine „Mallorca-Police“, für die Absicherung von Mietfahrzeugen im Ausland und auch um die Übernahme von Schäden durch Marderbissen. Dabei hängt die Höhe der Beiträge für eine Flottenversicherung von der Anzahl der Fahrzeuge ab, aber auch von ihrer Art und ihrer Nutzung. Letztlich spielt auch der Fahrzeugtyp und die jährliche Fahrleistung eine Rolle.