27. July 2024

Motorradversicherung

Als Motorrad bezeichnet man ein KFZ auf zwei Rädern, das ein oder zwei Sitzplätze hat. 2014 waren in Deutschland rund 4,055 Millionen Motorräder angemeldet. Von 1900 bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs ging die Entwicklung des Motorrads rasant voran. Allerdings ahnte man damals noch nicht, dass gerade vom Motorrad eine hohe Unfallgefahr ausgeht. Allein 2014 starben durch einen Motorradunfall 675 Menschen. Doch überhöhte Geschwindigkeit ist hier nicht die Hauptursache, weil die Motorradfahrer häufig auch mit PKWs oder LKWs kollidieren. Die Motorräder sind dabei das schwächere Glied. Aus dem Grund werden bei einem Unfall mit einem Motorrad auch nicht immer die entsprechenden Motorradversicherungen angesprochen, sondern vielmehr die PKW Haftpflicht bzw. die LKW Haftpflicht. Motorradversicherungen werden auch erst seit 1939 angeboten von den Versicherungen. Zuvor bestand im Haftpflichtbereich nämlich nur eine freiwillige Möglichkeit sich abzusichern. Dabei gelten für die Motorradversicherungen im Bereich Haftpflicht und Kasko die gleichen Rahmenbedingungen wie auch für PKWs und LKWs.

Haftpflichtversicherung fürs Motorrad

In Deutschland ist der Haftpflichtbereich für Motorräder Pflicht. Grund dafür ist die sprichwörtliche „Betriebsgefahr eines Motorrades”. Die Haftpflichtversicherung fürs Motorrad deckt dabei Personenschäden bis zu 7,5 Millionen Euro ab und Sachschäden bis zu 1,12 Millionen Euro und Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro. Wenn der Fahrer mit dem Motorrad einen Unfall verursacht, kommt automatisch die Motorrad Haftpflichtversicherung ins Spiel. Dabei genießt der Motorradfahrer natürlich auch einen passiven Rechtsschutz, weil die Versicherung natürlich keine Schäden bezahlt, die der Versicherungsnehmer nicht verursacht hat. Abhängig sind die Beiträge für die Haftpflichtversicherung von den Regionalklassen und auch von der Art des Motorrads. Die Haftpflicht schützt den Versicherten im Fall der Fälle vor einem hohen finanziellen Schaden, den er möglicherweise erleidet, wenn er als Motorradfahrer tatsächlich für einen schweren Unfall verantwortlich ist, bei dem es Verletzte, Tote oder einen sehr hohen Sachschaden geben würde. Dabei besteht für den Versicherten natürlich auch die Möglichkeiten, dass er verschiedene Deckungserweiterungen wählen, wie zum Beispiel die europaweite Versicherung für Motorradreisen. Denn auch die Motorradversicherung ist natürlich um eine Mallorca- Versicherung erweiterbar. Diese sichert den Motorradfahrer dann in Sachen Haftpflichtschäden auch in anderen Ländern ab, wo die Versicherungssummen nicht so hoch sind wie in Europa.

Der Beitrag für eine Motorrad Haftpflichtversicherung ist dabei abhängig vom Motorradtyp (Typklasse), der Motorleistung, dem der Wohnort des Halters (Regionalklasse), wobei hier statistische Unfallwahrscheinlichkeit des Motorrads aufgrund des Modells eine Rolle spielen. Diese Faktoren können vom Halter nicht beeinflusst werden, da es sich hier um Daten handelt, die für alle Motorradfahrer und auch PKW- und LKW-Halter gelten. Darüber hinaus kommen im Bezug auf die Höhe des Beitrags noch einige weitere weiche Tarifmerkmale hinzu, wie die angegebene jährliche Fahrleistung (wobei hier gilt: je weniger gefahren wird, desto günstiger kann die Versicherung werden). Abhängig sein kann die Beitragshöhe aber auch vom Familienstand und die Wohnsituation sowie das Alter des Halters und der Fahrer und ob es noch einen Fahrerkreis gibt – hier zahlen Alleinfahrer weniger, weil das Risiko nicht so hoch ist. Zudem kann ein Motorradfahrer die Höhe von seinem Beitrag auch dahingehend beeinflussen, für welche Zahlweise er sich entscheidend. Aufschläge werden bei halbjährlicher, bei vierteljährlicher und bei monatlicher Zahlung fällig. Letztlich kann der Beitrag sogar auch abhängig gemacht werden vom Beruf des Versicherten.

Teilkaskoversicherung für Motorräder

Im Kaskobereich herrscht für den Motorradfahrer natürlich auch die Wahlfreiheit zwischen der Teilkasko und der Vollkasko, wobei der Kaskobereich nicht verpflichtend ist abzuschließen. Die Teilkasko schützt hier vor den Kosten von Schäden, für die niemand sonst verantwortlich gemacht werden kann. Dies gilt sowohl für Diebstahl, für Brand, Blitzschlag, für Explosion aber auch für Naturgewalten, sprich Hagel- und Sturmschäden, die auch über ein Motorrad hereinbrechen kann. Die Teilkaskoversicherung ist dabei erweiterbar auf Marderbisse, die bei Motorrädern allerdings nur recht selten vorkommen. Ein typisches Beispiel für einen Schaden bei der Teilkaskoversicherung ist wenn ein Sturmschaden mit Windstärke 8 bei einem Motorrad einen sehr großen Schaden hinterlässt. Der Motorradfahrer ist natürlich verpflichtet hier sofort den Nachweis zu erbringen, dass sein Motorrad einen Schaden erlitten hat, wobei ideal ist, wenn der Schaden am nächsten Werktag gemeldet wird bei der Versicherung. In der Regel wird die Versicherung keinen Gutachter schicken, nur wenn der Schaden nicht glaubhaft klingen sollte.
Günstige Beiträge in der Teilkaskoversicherung für ein Motorrad kann durch einen Selbstbehalt erzielt werden. Die Versicherung leistet dann die Zahlung abzüglich des Selbstbehalts. Im Fall von einem Totalschaden würde die Rechnung so aussehen: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und abzüglich Selbstbehalt.

Vollkaskoversicherung für Motorräder

Ein erweiterter Schutz bei selbst verschuldeten Schäden bzw. Beschädigungen durch Vandalismus und Fahrerflucht ist die Vollkaskoversicherung. Das heißt diese Versicherungserweiterung sorgt dafür, dass der Versicherte auch nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt, wenn der Unfallgegner nicht ermittelt und dessen Haftpflicht nicht belangt werden kann. Zu den Vandalismusschäden gehören unter anderem die Übernahme der Kosten für zerkratzen Lack durch unbekannte Dritte. Dabei ist zu beachten, dass die Vollkaskoversicherung derartige Schäden erst dann ausgleicht, wenn das polizeiliche Ermittlungsverfahren abgeschlossen wurde und der Täter nicht ermittel wird.