27. July 2024

KFZ Teilkaskoversicherung

Anders als die KFZ Haftpflichtversicherung ist die KFZ Teilkaskoversicherung eine Versicherung, die keine Pflichtversicherung ist in Deutschland, wenn man ein Fahrzeug besitzt. Die Möglichkeit eine derartige Versicherung abzuschließen, bot sich den Versicherten mit der Öffnung des europäischen Binnenmarktes 1994. In diesem Jahr entwickelt sich der deutsche Kfz-Versicherungsmarkt weiter, weil sehr entscheidende Deregulierung auch aus anderen Ländern übernommen wurden. Die KFZ Teilkaskoversicherung ist dabei bis heute eine Versicherung, die vor allem dafür sorgte, dass die Schäden am eigenen Auto immer reguliert werden wenn es zu einem Crash kommt. Dabei muss kein Fahrzeugbesitzer eine derartige Versicherung abschließen, bleibt aber auf den Kosten, die als Schaden an seinem eigenen Fahrzeug entstehen, letztlich selbst sitzen. Und diese Schäden können wirklich sehr hoch sein. Das heißt die KFZ Teilkaskoversicherung bietet einen zusätzlichen Schutz im Schadensfall bei

  • Brand oder Explosion
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Glasbruchschäden
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (einem Schmorschaden)
  • Marderbiss ohne Folgeschäden oder mit Folgeschaden
  • Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub

Grenze zwischen Schadensfall und Ausschluss

Die KFZ Teilkaskoversicherung ist dabei sehr genau wenn es um Schäden geht, die durch Naturgewalten entstanden sind. Wurde dabei ein Fahrzeug durch die Naturgewalt unmittelbar beschädigt, tritt die Versicherung ein. Wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist, weil der Versicherte ein entsprechendes Verhalten an den Tag gelegt hat, das den Eintritt des Schadens begünstigt hat, wie dass er sein Fahrzeug am Versicherungsort statt in die angegebene Garage zu stellen am Fahrbahnrand parkte und es dort zu einem Schaden gekommen ist, zahlt die Versicherung nicht. Zudem bedarf die Anerkennung eines Unwetterschadens insbesondere der Bestätigung durch das jeweilige Wetteramt. Auch werden derartige Schäden nur dann anerkannt, wenn es im Umfeld des Schadensortes bzw. der Region zu ähnlichen Schäden gekommen ist. Dabei ist ein Hagelschaden in der Regel wegen des Auftretens von diesem Wetterphänomen tatsächlich nur sehr regional begrenzt. Hagelschäden können zum Beispiel einen Umkreis von 100, aber auch von 1 km umfassen. Dank moderner Überwachungstechnik ist es allerdings heute möglich, dass auch sehr begrenzt auftretende Hagelschauer nachgewiesen werden können vom zuständigen Wetteramt bzw. von diesem bestätigt werden.

Auch wenn es um den Zusammenstoß mit Haarwild geht, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist, dann gelten hier einige Ausschlüsse. So ist der Zusammenstoß mit einem Rentier in Norwegen, kein Kaskoschaden. Denn Rentiere fallen nicht unter das BJagdG. Aus diesem Grund muss hier eine Deckungserweiterung vereinbart werden mit dem Versicherer, der auch den Zusammenstoß mit Tieren in anderen Ländern rechtfertigt. Zusammenstöße mit Pferden, Rindern, Schafen, aber auch Ziegen, Hunden oder Katzen sind durch die KFZ Teilkaskoversicherung abgedeckt. Allerdings gibt es auch in Deutschland Beschränkungen mit dem Zusammenstoß von Vögeln und von Wirbeltieren. Den Ausführung der jeweiligen Anbietern ist aus diesem Grund hier genau zu folgen.

Von der Regulierung der KFZ Teilkaskoversicherung sind zudem auch Abnutzungs- und Verschleißteile ausgeschlossen. Und auch Schäden, die aus dem fahrlässigen Umgang mit dem versicherten Fahrzeug resultieren, können nicht abgesichert werden.

Beiträge

Die Beiträge für eine KFZ Teilkaskoversicherung orientiert sich im Wesentlichen an drei Faktoren, und zwar

  • dem Wohnort des Versicherungsnehmers (andere Tarife in der Stadt als auf dem Land)
  • der Höhe der Selbstbeteiligung (innerhalb von gewissen Höhen frei wählbar)
  • dem Fahrzeugtyp bzw. dessen Leistungsfähigkeit (Diebstahlhäufigkeit und Reparaturanfälligkeit).

Im Gegensatz zu der KFZ Haftpflichtversicherung gibt es bei der KFZ Teilkaskoversicherung im Schadensfall keine Rückstufung, aber auch keinen Schadenfreiheitsrabatt. Es gibt zahlreiche Rabatte und Sonderkonditionen, wie zum Beispiel wenn das Fahrzeug regelmäßig in einer Garage abgestellt wird. Dies reduziert nämlich die Gefahr, dass an dem Fahrzeug durch Einbruchdiebstahl oder Diebstahl ein Schaden entsteht.

Leistungen der KFZ Teilkaskoversicherung

Die Leistungen einer KFZ Teilkaskoversicherung beinhalten, dass zum Beispiel bei Zerstörung oder bei Diebstahl die Kosten der Wiederbeschaffung ersetzt werden. Das gleiche Prinzip gilt auch für verschiedene Fahrzeug- und Zubehörteile. Was alles für Teile mitversichert sind, das kann der Versicherte aus den Tarifbestimmungen der Police entnehmen. Wenn ein Unfall mit einem Haarwild vorliegt, reguliert die Versicherung den Schaden am Auto, was auch für Glasbruch gilt. Allerdings gibt es gerade bei Glasbruch bei den Versicherern sehr viele Unterschiede. Einige haben den Glasbruch in den Versicherungsbedingungen drinnen andere nicht was die Leistungen angeht. Zu den Regelleistungen der KFZ Teilkaskoversicherung gehört aber, dass bei Kurzschlüssen in der Elektronik gezahlt wird. Sehr viele Kosten sparen kann der Versicherte, da diese Versicherung die Abschleppkosten übernimmt bei einem Schadensereignis. Und auch die Kosten, die ein eventuell notweniger Sachverständiger verursacht werden von der KFZ Teilkaskoversicherung übernommen. Doch auch hier gibt es bei den verschiedenen Gesellschaften Unterschiede in den Verträgen.

Wann Teilkasko abschließen?

Insbesondere bei älteren Fahrzeugen ist es sinnvoll nur eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Grund dafür ist, dass diese Fahrzeuge vom Wert her nicht mehr so hoch liegen, so dass sich der Abschluss einer KFZ Vollkaskoversicherung eigentlich gar nicht lohnt. Leasinggesellschaften bestehen allerdings darauf, dass eine KFZ Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird, um ihre Interesse zu wahren. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug über einen Bankkredit finanziert wurde. Für Fahranfänger lohnt sich ebenfalls eine KFZ Vollkaskoversicherung.