25. April 2024

Mofaversicherung

Der Begriff Mofa steht als Abkürzung für Motor-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad. In Deutschland gilt ein Fahrrad als Mofa, wenn es über einen Hilfsmotor von bis zu 25 km/h verfügt und wird als Kleinkrad betrachtet. Die Höchstgeschwindigkeit, die für ein Mofa zugelassen ist beträgt entsprechend auch 25 km/h. Um ein derartiges Krad führen zu dürfen ist eine Mofa-Prüfbescheinigung von Nöten, die im Alter von 15 Jahren erworben werden kann. Diese Regelung gilt seit 1980. Die Fahrzeugklasse unter den Mopeds gibt es seit 1965 und auch eine entsprechende Mofaversicherung dazu. Heute entsprechen die Mofas dabei von ihrer Konstruktion her weitgehend dem Motorroller und sind einsitzig ausgeführt, während auf dem Motorroller auch zwei Personen Platz nehmen können. Die Pedale beim Mofa dienen dem Starten des Motors und zum Bremsen.

Heute werden Mofas nur noch von wenigen Herstellern produziert und sind damit fast schon zur Rarität auf deutschen Straßen geworden. Die meisten Jugendlichen ab 15 Jahren entscheiden sich für den schnittigeren und eine weitere Mitfahrgelegenheit bietenden Motorroller. Doch Konkurrenz gibt es auch in jüngster Zeit von den Pedelecs, die ebenfalls eine Leistung von bis zu 25 km/h bringen können. Seit 1. Oktober 1985 gilt für die Mofa-Fahrer eine Helmpflicht. Damit ein Mofa auf deutschen Straßen bewegt werden darf, benötigt es sein Versicherungskennzeichen. Der Versicherungsschutz, der damit nachgewiesen wird, beginnt an dem Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Das Versicherungskennzeichen ist dann bis zum nächsten 28. bzw. 29. Februar gültig und muss danach erneut bestellt werden. Die Farbe des Kennzeichen wechselt jährlich.

Nicht nur Mofas versicherbar

Eine Mofaversicherung im weitesten Sinn kann man aber nicht nur für Mofas abschließen. Auch Fahrräder mit Hilfsmotor und einem Hubraum von 50 ccm oder weniger sowie einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h bzw. bis 50 km/h, wenn sie vor dem 31. Dezember 2001 erstmals für den Verkehr zugelassen wurden, sowie bis 60 km/h, wenn sie bis zum 29. Februar 1992 zugelassen wurden, gehören zu der Gruppe von Fahrzeugen, die ebenfalls mit der Mofaversicherung abgesichert werden. Zu den entsprechenden Fahrzeugen gehören aber auch Kleinkrafträder (mit zwei oder drei Rädern), die einen Hubraum von 50 ccm und weniger haben und eine Höchstgeschwindigkeit von bis 45 km/h bzw. bis 50 km/h oder 60 km/h. Versicherbar mit der Mofaversicherung sind auch Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern und einem Hubraum von 50 ccm und weniger sowie einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.

Und selbst motorisierte Krankenfahrstühle, ein motorisierter Rollstuhl und elektronische Mobilitätshilfen sowie Fahrräder mit elektronischer Anfahrtshilfe und/oder Tretunterstützung mit Höchstgeschwindigkeiten zwischen 25 und 45 km/h wie auch Fahrräder und Kleinkrafträder mit einem Elektroantrieb und der Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h können mit der Mofaversicherung versichert werden. Die Art des Fahrzeuges ist im Versicherungsschein natürlich genau vermerkt.

Die Haftpflichtversicherung der Mofaversicherung

In der Mofaversicherung enthalten ist eine Haftpflichtversicherung. Dabei ist es egal, ob ein Unfall mit dem Mofa mit einem harmlosen Blechschaden geendet hat oder durch schwere Schäden an Personen, Sachen oder am Vermögen erhebliche Kosten aufweist. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Mofafahrer. Diese Versicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen bei Schäden, die welche der Versicherte mit seinem Mofa verursacht. Ein typisches Beispiel für eine Haftpflichtschaden, den ein Mofa verursachen kann ist das Umfahren von einem Verkehrsschild oder einer Absperrung bzw. das Auffahren auf ein Auto oder das Streifen von einem Passanten, der hierdurch zum Teil schwere Verletzungen erleiden kann. Denn auf ein Mofa hat ein Gewicht, das in diesem Fall wirkt auf den Geschädigten. Die Haftpflichtversicherung bei der Mofaversicherung deckt dabei sämtliche Schäden an Leib und Leben von Passanten oder anderen Verkehrsteilnehmern ab, wie die Zahlung der Krankenhauskosten oder die für eine lebenslange Rente für den Fall, dass der Geschädigte künftig behindert sein bzw. seiner regulären Arbeit nicht mehr nachgehen kann.

Teilkasko Versicherung fürs Mofa sinnvoll

Neben der Haftpflicht, die jeder Versicherte abschließen muss, damit er sein Mofa auf deutschen Straßen bewegen darf, hat er auch noch die Möglichkeit eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Der Schutz umfasst dabei Schäden am eigenen Mofa durch Blitzschlag, Brand, Diebstahl, Glasbruch und Haarwild sowie Kurzschluss oder Marderbiss. Und auch Schäden, die durch Naturgewalten entstehen wie durch Sturm und Hagel bzw. Überschwemmung sind durch die Teilkasko Versicherung abgedeckt. Es handelt sich dabei bei der Teilkasko Versicherung um die Grundabsicherung, die jeder Mofafahrer haben sollte. Da die Beitragszahler bzw. Versicherten in der Regel die Eltern sind, da Minderjährige derartige Verträge noch nicht abschließen dürfen, ist es ratsam, dass außer dem Teilkaskoschutz, der schon jede Menge Gefahren abdeckt, unter Umständen auch eine Vollkasko Versicherung zusätzlich geschlossen werden sollte. Die Teilkasko Versicherung leistet dabei Ersatz bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust und Totalschaden von einem Mofa.

Vollkasko Versicherung für ein Mofa

Da es sich bei einem Mofa um ein Fahrzeug handelt, dessen Wiederbeschaffungswert minimal ist, bieten nicht alle Versicherungen eine Vollkasko Versicherung für Mofas an. Dennoch ist es ratsam eine derartige Versicherung zu haben. Denn dann leistet die Versicherung auch Ersatz, wenn das Mofa mutwillig durch Vandalismus zerstört wurde. Insbesondere lohnt sich der Abschluss einer Vollkasko dann, wenn das Mofa neu bzw. hochwertig ist.