Die Lebensversicherungen gibt es schon seit der Antike. Damals im Alten Rom wurden Beerdigungsvereine gegründet, die als Vorläufer der heutigen Lebensversicherungen gelten. Später gab es noch die Tonitinen in Frankreich des 17. Jahrhunderts, die Kaufleute und Schiffseigner abschließen konnten. Bei Lloyds of London wurden indes Wetten auf das Leben von Menschen vorgenommen. Auch dies sind Vorformen der heutigen Lebensversicherung. Die moderne Lebensversicherung, auf der Basis der Lebensversicherungsmathematik, entwickelte Edmond Halley im späten 17. Jahrhundert schließlich. Die im 19. Jahrhundert in Deutschland gegründeten Sterbekassen. Im Jahr 1827 wurde in Deutschland die erste Versicherungsgesellschaft gegründet, die auch die moderne Form der Lebensversicherungen anbot, und zwar in der traditionellen Form, die in Deutschland noch heute gerne abgeschlossen wird, und zwar auf den Todes- und Erlebensfall. Man spricht in diesem Fall auch von einer sogenannten gemischten Versicherung. Dabei war die Lebensversicherung zu Beginn eine Absicherung nur für Reiche. Erst 1892 führte eine andere Versicherungsgesellschaft eine Lebensversicherung für jedermann ein, die damit zur Volksversicherung wurde.
Versicherungsarten
Unter den Lebensversicherungen gibt es eine Reihe von Varianten. Die Unterscheidung in Todesfallversicherung und Erlebensfallversicherung ist dabei nur eine der Varianten. Heute gibt es auch noch die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Geburtenversicherung. Des Weiteren gibt es die Unterscheidung der Lebensversicherungen im Bezug auf ihre Kapitalbildung. Die Risiko-Lebensversicherung sichert dabei vor allem die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers ab. Dann gibt es noch die Kapitalbildende Versicherung. Hierbei wird ein Teil des eingezahlten Beitrags für die Kapitalbildung verwendet, welches später auf jeden Fall zur Auszahlung kommt. Hierbei ist eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart, die dann fällig wird. Bei den Fondsgebundenen Lebensversicherungen werden die Beiträge des Versicherten in einen Fonds investiert. Unterscheidungen gibt es bei den Lebensversicherungen auch bei der Art der Versicherungsleistung. Bei der Kapitalversicherung wird von der Versicherungsgesellschaft eine einmalige Leistung durch Zahlung von Kapital erbracht.
Verkauf von Lebensversicherungen
Der Verkauf der Lebensversicherungen ist nichts Neues. In den USA wird der Verkauf von Lebensversicherungen schon seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts betrieben. In Deutschland ist der Verkauf von Lebensversicherungen auch seit einiger Zeit möglich. Dabei sollten die Verbraucher ihre Lebensversicherung besser verkaufen statt kündigen. Wer seine Versicherung kündigt, der erhält nur den Rückkaufswert. Und dieser ist in den ersten Jahren eher gering. Stattdessen sollte der Versicherte seine Lebensversicherung auf dem seit 1999 existierenden Zweitmarkt anbieten, den es gibt. Bei den dort aktiven Händlern erhält der Versicherte eine Summe, die höher ist in der Regel als der Rückkaufswert der Versicherung. Je nach Angebot ist sogar beinhaltet, dass der Todesfallschutz beim ehemals Versicherten, also dem Verkäufer verbleibt. Ein anderer möglicher Weg, um Entlastung von Versicherungsbeiträgen zu erhalten, ist die Beitragsbefreiung. Dabei bleiben die vereinbarten Leistungen trotz des Wegfalls der Beitragszahlung erhalten. Dies gilt insbesondere für die Lebensversicherungen, die als Term-Fix-Versicherung, Ausbildungsversicherung, Aussteuerversicherung, Geburtenversicherung oder als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung deklariert sind.
Überschussbeteiligung
Lebensversicherungen sind in der Regel auch mit einer Überschussbeteiligung versehen vom Vertrag her. Die Höhe liegt allerdings im Ermessen des Versicherers und in Zeiten von niedrigen Zinsen sind diese stark geschrumpft. Grund für die Gewährung von Überschussbeteiligungen ist, dass die Beiträge wegen der langen Laufzeiten oftmals vorsichtig vereinbart werden. Dadurch verbleiben deutliche Überschüsse nach der Erbringung von Leistungen. Diese Beträge werden dann auf die Zahlbeträge der einzelnen Verträge umgelegt. Dabei ist die Prognose mit einer hohen Unsicherheit verbunden. Denn es kommt auch auf den wirtschaftlichen Erfolg der Versicherung an, ob denn genügend Überschüsse erwirtschaftet werden können. Müssen hohe Leistungen durch die Versicherung erbracht werden, fallen die Überschussbeteiligungen entsprechend geringer aus.
Bezugsberechtigte
Da die Lebensversicherung in der Regel als finanzielle Absicherung für die Familie gedacht ist, ist es normal, dass auch die Bezugsberechtigten im Versicherungsvertrag genannt werden. Erteilt werden kann das Bezugsrecht durch den Versicherungsnehmer. Auch mehrere Personen kommen als Bezugsberechtigte in Frage. Wenn die Höhe der Anteile der Bezugsberechtigten beim Tod des Versicherungsnehmers nicht eindeutig im Vertrag festgelegt ist, erhält jeder Bezugsberechtigte einen gleich hohen Betrag. Widerrufen werden kann die Bezugsberechtigung natürlich auch. Zum Beispiel durch Scheidung oder das Versterben von Kindern, die ursprünglich im Vertrag als Bezugsberechtigte genannt waren. Es ist auch möglich den Ehepartner oder die Freundin bzw. den Lebensgefährten mit Namen im Vertrag zu nennen. In diesem Fall erhält diese Person auch dann die Versicherungssumme, wenn sie nicht mehr die Freundin, Ehepartner oder Lebensgefährte des Versicherungsnehmer ist. Eine unwiderrufliche Begünstigung kann allerdings auch an außenstehende Dritte ausgesprochen bzw. vertraglich verankert werden. Auf diese Weise werden zum Beispiel Familienangehörige bewusst ausgrenzt vom Zugriff auf die Lebensversicherung. Dabei ist das Bezugsrecht nicht als “Letzter Wille” zu sehen und auch kein Nachlass, sondern eine Schenkung. Dies machte es möglich, dass als Begünstigter der Lebensversicherung auch eine Stiftung oder ein Verein genannt werden kann. Und selbst Freunde können hier eingesetzt werden. Es ist allerdings nicht verkehrt im Testament die Lebensversicherung überhaupt zu erwähnen, weil in der Regel außer dem Versicherungsnehmer keiner von deren Existenz weiß. Wird im Vertrag kein Bezugsberechtigter genannt, so fällt die Versicherungssumme, wenn der Versicherte versterben sollte, bevor die Lebensversicherung zur Auszahlung kommt, an die Erben, die mittels Testament bestimmt wurden. Es ist auf jeden Fall wichtig bei geänderten Lebensverhältnisse auch das Bezugsrecht der Lebensversicherung zu ändern, wenn es denn nötig ist.
Steuer
Wird eine Lebensversicherung ausbezahlt, dann betrifft dies natürlich auch die Steuerbehörden. Wenn die Verträge allerdings vor 2005 geschlossen wurden, bleiben die Erträge aus einer Lebensversicherung aber meist steuerfrei. Hierfür müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein. So muss der Vertrag über 12 Jahre alt sein und der Versicherte muss 5 Jahre lang in diesen Vertrag Beiträge einbezahlt haben. Zudem muss eine Todesfallsumme vereinbart sein, welche mindestens die Höhe von 60 Prozent des eingezahlten Beitrags hat. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird der Ertrag aus der Lebensversicherung nicht versteuert. Ansonsten muss der Versicherte diesen Ertrag mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern lassen. Dabei werden aber auch nur 50 Prozent der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz des Versicherten besteuert, wenn die Versicherungssumme nach Ablauf des sechzigsten Lebensjahres ausbezahlt wird und der Versicherungsvertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen war. Wenn diese beiden Bedingungen nicht erfüllt sind, wird der Ertrag zu 100 Prozent versteuert. Die Beiträge zur Lebensversicherung selbst sind steuerlich absetzbar, wenn der entsprechende Nachweis erbracht werden kann.