25. April 2024

Vermögensbildungsversicherung

Die Vermögensbildungsversicherung ist eine der kleinsten Unterarten der Lebensversicherung. Diese Form der Lebensversicherung ist an ganz bestimmte Voraussetzungen gebunden und dient der Ansparung von vermögenswirksamen Leistungen von Arbeitnehmern.

Besonderheiten der Vermögensbildungsversicherung

Diese Form der Lebensversicherung darf in ihren Leistungen ausschließlich auf den Erlebens- und den Todesfall festgelegt sein. Weitere Unterversicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind hier nicht zulässig. Außerdem darf die Vermögensbildungsversicherung ausschließlich ohne Gesundheitsprüfung angeboten werden, was besonders solchen Arbeitnehmern mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung besonders entgegen kommt.

Darüber hinaus beträgt die vertragliche Mindestlaufzeit 12 Jahre. Diese kann verlängert, nicht aber verkürzt werden. In diese Versicherungsart dürfen außerdem nur monatliche Zahlungen einfließen. Einmalzahlungen sind vom Gesetzgeber für die Vermögensbildungsversicherung nicht vorgesehen. Daneben ist der Versicherer verpflichtet, die Vermögensbildungsversicherung so zu gestalten, dass der Rückkaufswert zu jeder Zeit mindestens 50 % der bis dahin eingezahlten Summe beträgt. Anders als bei anderen Versicherungsarten dürfen hier Gewinnanteile nur verwendet werden, um den Ertrag der Versicherten zu erhöhen. Und die Bedienung der Versicherung kann nur über die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers erfolgen. Zahlt der Arbeitgeber weniger als den Maximalsatz von 40,00 Euro kann der Arbeitnehmer die Summe bis zum Maximalsatz von 40,00 Euro aufstocken.

Interessant an dieser Versicherungsform ist, dass die Vertragspersonen austauschbar sind. Der Versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig der Arbeitnehmer sein, der die vermögenswirksamen Leistungen bezieht. Auch der Begünstigte kann wiederum jemand völlig anderes sein. So hat derjenige, der die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber bezieht, hier die Möglichkeit vollkommen frei zu entscheiden, wem diese letztlich zugutekommen sollen.

Alternativen zur Vermögensbildungsversicherung

Die am meisten gewählten Formen der Anlage für die vermögenswirksamen Leistungen sind Bausparverträge, Fondsversicherungen oder sogenannte VL-Sparbücher, die von verschiedenen Banken ausschließlich für vermögenswirksame Leistungen vorgesehen sind. Während ein Bausparvertrag den Vorteil mit sich bringt, dass man nach Ablauf der Ansparphase und endgültiger Zuteilungsreife des Vertrages auch das Bauspardarlehen zu sehr niedrigen Zinsen nutzen kann. Außerdem wird für diese Anlageart, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, eine Arbeitnehmersparzulage vom Staat zugesteuert.

Fondsversicherungen sind hier eher ein Mittel, dass Risiken und Chancen gleichermaßen bietet. Ist der Börsenmarkt intakt und der Fonds, der vom Arbeitnehmer ausgewählt wurde, zuverlässig, können durchaus akzeptable Gewinne erzielt werden, die in der Regel dann auch über die Zinsen und Zulagen eines Bausparvertrages hinausgehen. Bei schlechten Entwicklungen an der Börse kann es aber auch zu erheblichen Verlusten kommen. Hier wären dann Teile des angesparten Geldes unwiederbringlich verloren. Wer also auf die Auszahlung seiner vermögenswirksamen Leistungen in regelmäßigen Abständen angewiesen ist, sollte von dieser Variante die Finger lassen.

Das Sparbuch für vermögenswirksame Leistungen ist in der Regel so gestaltet, dass der Arbeitnehmer eine Summe von maximal 40,00 Euro im Monat durch den Arbeitgeber auf dieses Sparbuch überweisen lässt. Während der Ansparphase von sechs Jahren wird das Geld nur mit den normalen niedrigen Zinsen eines Sparbuches verzinst. Nach Ablauf der Bindungsfrist wird dann aber die gesamte Summe, die auf dem Sparbuch ist, einmalig mit einem bestimmten Prozentsatz verzinst. Bis 2013 lag dieser zumeist so um 14 %. Inzwischen ist er auf 7 % gesunken.

Vorteile der Vermögensbildungsversicherung im Vergleich zu den Alternativen

Im Fall der Vermögensbildungsversicherung wird dem Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen bezieht, die Möglichkeit gegeben, hierüber eine Lebensversicherung abzuschließen, die mit einer Todesfallsumme die Hinterbliebenen ein Stück weit absichert, sodass hier eine weitere Risikolebensversicherung oder eine klassische Sterbeversicherung nur notwendig ist, wenn die Todesfallsumme nicht ausreicht, um die abzudeckenden Kosten zu erledigen. Dazu kommt die Laufzeit von 12 Jahren. Während die „normale“ Sparvariante für die vermögenswirksamen Leistungen nach 6 Jahren zuzüglich einem Wartejahr fällig werden, kann man hier, zum Beispiel wenn man weiß, dass dann ein gewisser Bedarf da sein wird, mit der Vermögensbildungsversicherung über 12 Jahre Ansparungen vornehmen. Wenn beispielsweise in 12 oder 13 Jahren ein Hauskredit ausläuft, ist die Vermögensbildungsversicherung eine wunderbare Möglichkeit, hier eine zusätzliche Summe für die Ablösung zu gestalten.

Nachteile der Vermögensbildungsversicherung im Vergleich zu den Alternativen

Was ein Vorteil der Versicherung sein kann, kann im umgekehrten Fall genauso als Nachteil gesehen werden. Die Laufzeit von 12 Jahren bedeutet im Umkehrschluss, dass man für einen recht langen Zeitraum nicht an das Geld herankommt. Auch die Regelung, dass der Rückkaufswert zu jeder Zeit 50% der Einzahlungsbeträge betragen muss, ist hier keine Beruhigung, bedeutet das doch, dass im Notfall, wenn Geld über die Kündigung von Versicherungen und die Auflösung von Sparbüchern generiert werden muss, gut die Hälfte der Einzahlungen verloren ist. Dies kommt bei einem Bausparvertrag oder einem VL-Sparbuch nicht vor. Hier würde man zwar keine Prämien erhalten, die eingezahlten Beträge sind aber vorhanden und würden wieder ausgezahlt werden, abzüglich der Bearbeitungs- und Abschlussgebühren für den Bausparvertrag. Außerdem sind für die Vermögensbildungsversicherung keine Arbeitnehmersparzulagen durch den Gesetzgeber vorgesehen.

Fazit

Die Vermögensbildungsversicherung ist durchaus interessant für Sparer, die eine fest geplante Ausgabe in 12 Jahren oder weiterer zeitlicher Entfernung geplant haben und deren Einkommen zu hoch für den Bezug einer Arbeitnehmersparzulage ist. Wer das Geld aus den vermögenswirksamen Leistungen im Abstand von sechs bis sieben Jahren benötigt oder zur Verfügung haben möchte oder aufgrund seiner Einkommenssituation noch Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, sollte sich eher nach einer der genannten Alternativen umsehen.