Technische Versicherung – Definition
Die Technische Versicherung gilt zwar als Untergruppe der Sachversicherung, beinhaltet aber weitere, größere Unterbereiche. Diese Bereiche sind in zwei Gruppen aufgeteilt. Zum einen die Projektgruppierung oder auch Projekt Sparte genannt. Die zweite ist die Bestandsgruppierung oder Bestand Sparte genannt. Hinter diesen beiden Gruppierungen verbergen sich zwei große Standbeine der Wirtschaft und Industrie. In der Gruppierung der Projekt Sparte finden sich die Bauleistungs-Versicherung, die Montage-Versicherung und die Maschinen-Garantie-Versicherung. In der Gruppierung der Bestand Sparte sind Maschinen-Versicherung, Elektronik- Versicherung und Betriebsunterbrechungs-Versicherung zusammen gefasst.
Die technische Versicherung ist, wie die Aufteilungen schon zeigen, für Firmen, Betriebe und Selbstständige wichtig.
Technische Versicherung – das Rückgrat unserer Wirtschaft
Für einen Drei-Personen-Haushalt wäre es schon schlimm, wenn ein Haushaltsgerät kaputt geht, der Strom für einige Stunden nicht da ist oder die Pizza mit einer halben Stunde Verspätung geliefert wird. Für ein Unternehmen ist der Ausfall einer Maschine unter Umständen verheerend, nachfolgende Produktionsschritte kommen zum erliegen oder es kommt sogar zum gesamten Stillstand des Betriebes. Würde der Strom ausfallen, käme es unter Umständen auch zu Folgeschäden. Auch eine verspätete Materialanlieferung könnte zum Stillstand der kompletten Produktion führen. Dabei führt wie in einem komplexen Uhrwerk schon ein kleines Zahnrädchen zum vollständigen Ausfall aller Bestandteile.
Technische Versicherung im Einzelnen
Technische Versicherung Untergruppe Projekte
Bauleistungs-Versicherung, eingeschlossen ist hier:
- Bauleistungen von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber
- Bauleistungen von Unternehmer
- Betriebsunterbrechung
Montage-Versicherung, eingeschlossen ist hier:
- Montage
- Betriebsunterbrechung
Maschinen-Garantie-Versicherung, eingeschlossen ist hier:
- stationäre Maschinen
- fahrbare Maschinen
- Betriebsunterbrechung
- Garantie
Technische Versicherung Untergruppe Bestand
- Maschinen-Versicherung beinhaltet
- stationäre Maschinen
- fahrbare Maschinen
- Daten
- Betriebsunterbrechung
- Garantie
- Elektronik-Versicherung
- Sachversicherung
- Datenversicherung
- Softwareversicherung
- Mehrkostenversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Elektronik-Pauschalversicherung
- Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Technische Versicherung – der Grundstein für Auftragsvergabe
Für viele Auftraggeber ist eine vorhandene, ausreichende Technische Versicherung ein Kriterium, einen Auftrag zu erteilen. Wie schon aus der Aufstellung zu ersehen, kann zum Beispiel beim Bau einer Erweiterung zu einer bestehenden Betriebsstätte, der eigentliche Betrieb durch Störungen, Beschädigungen oder bei Elektroinstallationen, die gesamte Produktion zu erliegen kommen. Sowas wünscht sich natürlich niemand und auch im Fall einer Störung, sollte das so schnell als möglich, aus der Welt geschafft werden.
Ob es dann zu kleinen oder großen Ausfällen kommt, welcher Schaden und in welchem Umfang dabei entstehen könnte, will der Auftraggeber ersetzt haben. Ein Auftragnehmer ist auch gewillt, keinerlei Schaden, ob nun klein oder groß, zu verursachen. Eine fehlende oder nicht ausreichende Absicherung durch eine Technische Versicherung hätte zur Folge, dass der auftragsausführende Betrieb mit einmal ruiniert wäre. Ein besonders brisantes Thema sind die Beschädigung oder der Verlust von Daten. Kann man eine Maschine durch eine neue ersetzen, können Daten unwiederbringlich verloren gehen.
Entwicklungen von mehreren Jahren für immer verloren und man beginnt wieder bei null. Die Industrie, selbst mittelständische und kleine Unternehmen sind elektronisch vernetzt, Vertrieb, Auftragsmanagement, Produktion und Verwaltung sind durch EDV-Systeme verbunden. Von der Auftragseingabe bis zur Auslieferung an den Kunden, werden Daten erhoben und verarbeitet. Kommt es in diesem System zu Störungen, funktioniert der ganze Ablauf nicht mehr.
Die Bauleistung, ob nun ein Anbau, ein Haus oder Bauteile gebaut werden sollen, beginnen bereits weit von dem eigentlichen erbauen. Als Bauwerke gelten nicht nur Gebäude, sondern auch Teile von Gebäuden, Windkraftanlagen, ein Strommast oder Versorgungsleitungen. Die Definition sagt aus, ein Gebäude ist ein mit dem Erdboden verbundenes oder darauf errichtete
Anlage. Nicht als Bauleistung gilt die Planung und Überwachung der Bauleistung. Bauleistung bedeutet, liefert ein Unternehmen, Teile oder Materialien zum Erstellen eines Bauwerks, erbringt er eine Bauleistung. Würde dieses Unternehmen keine oder falsche Teile oder Materialen liefern, somit einen Ausfall der Bauleistung hervorrufen, kommt es zu einem Folgeschaden. Die weiteren Arbeiten können nicht oder nur verzögert ausgeführt werden und es können Mehrkosten durch die Verzögerungen entstehen. Bei kleineren Projekten ist das vielleicht noch überschaubar, aber wie man unter anderem beim Hauptstadtflughafen BER sehen kann, gehen bei größeren Verzögerungen die Schäden weit in die Milliarden Euro.
Wenn man von der Errichtung von Konstruktionen, Maschinen, maschinelle oder elektrische Einrichtung spricht, sind das Montagen. Montage ist die Tätigkeit, bewegliche Sachen zusammen zufügen oder mit Grundstücke zu verbinden.
Montagen, ob es nun eine einfache Installation einer neuen Stromleitung in einem Haus ist, oder eine komplexe Errichtung eines Flughafens ist, sind nicht immer ganz einfach. Bei der Stromleitung kann es zu Kurzschlüssen kommen, weil ein schadhaftes Material
an der bestehenden Anlage verwendet wurde. Durch die neue, höhere Belastung einzelner Komponenten kommt es immer wieder mal zu Störungen oder kompletten Versagen. Als kleines Beispiel wäre dazu ein Telekommunikationsanbieter, der eine Leistung anbietet, die in dem vorhandenen Netz nicht vorgesehen war. Die Leitungen brechen durch die höhere Belastung immer wieder zusammen, die Internet- Einwahlknotenpunkte funktionieren aber einwandfrei. Eine Messung der Zugangsleitung ergibt dann einen Wert über den Zustand der „letzten Meile“, die eine schadhafte Stelle hat. Die Lösung ist dann eine neue Leitung zu legen oder wenn vorhanden, auf eine Reserveleitung umzuschalten.
Bei größeren, komplexeren Montagen werden solche Probleme im Vorfeld schon mit einkalkuliert um die Gegebenheiten vor Ort mit einzubeziehen. Diese Kalkulationen gehen aber nicht immer gut aus und wie man zum Beispiel am Hauptstadtflughafen BER immer wieder in den Medien sehen kann, wird diese enorme Anzahl kleinerer Probleme zu einem ausgewachsenen Fiasko.
Bei dem Flughafen BER werden noch Jahrzehnte vergehen, bevor man Baumängel und Montagefehler eindeutig identifizieren und zuordnen kann, ob und um welche verantwortlichen Firmen belangt werden können. Denn viele beteiligte Firmen am BER mussten auf Grund der Vorkommnisse bereits in Insolvenz gehen.
Es wäre noch anzumerken, dass bei der Technische Versicherung und seinen Untergruppen, sogenannte Schadenfreiheitsrabatte, kurz SFR, berücksichtigt werden. Ähnlich wie bei einer KFZ-Versicherung, werden schadensfreie Jahre in der Prämiengestaltung begünstigt.
Kommt es durch Versäumnisse, Fehler oder Fehlkonstruktionen zu einem kompletten Stillstand des Betriebs, werden auch bei kleineren Betrieben schnell hohe Kosten verursacht. Produktionsausfall, Umsatzeinbußen, Personalkosten und sogar die zukunftsorientierten Kosten und Einkommenseinbußen, durch entgangene Folgeaufträge können mit in die Kalkulation genommen werden, um einen Schaden zu beziffern. Entwicklungskosten bei Daten- und Softwareverlust, Datenbewertungen, allgemein und Wert des Datenbestands sind für viele nur fiktive Zahlen, denn wer will schon den Wert zum Beispiel einer einzelnen Adresse und dazu gehörige Kontaktdaten einschätzen können, wenn er selbst nicht damit umgeht.
Es sind nicht immer die Schäden selbst, die den eigentlichen Schaden verursachen. Ein Folgeschaden kann eine große Bedeutung bekommen, setzt man diese in Euro und Cent auf eine Rechnung an den Verursacher eines Schadens.
Technische Versicherung – Vertragslaufzeit und Beendigung
Bei der Technische Versicherung und seinen Untergruppen besteht die Aufgabe, eine Firma, ein Projekt oder einen einzelnen Auftrag abzusichern. Dazu gibt es bei der Technischen Versicherung auch differenzierte Vertragsformen, Vertragslaufzeiten und Vertragsgeltungsbereiche. Hierzu stellt die Versicherungsgesellschaft Rahmenverträge,
Generalverträge, Umsatzverträge, und Lohnsummenverträge zur Verfügung. Die Anforderungen an Vertragsbegründung, Vertragsinhalt mit genau definierten versicherten Bereichen und Vertragslaufzeit sind sehr vielfältig. So werden Firmen mit langfristig ausgelegten Laufzeiten abgesichert, die von 1 – 5 Jahre Laufzeit wählbar sind.
Projekte oder Aufträge können mit einigen Monaten bereits abgeschlossen sein, wie zum Beispiel ein Haus ist nach 10 Monaten vom ersten Spatenstich bis zur einzugsfähigen Übergabe fertig gestellt. Eine Windkraftanlage benötigt nur einige Wochen, bis sie stromerzeugend, an das Netz angeschlossen ist.
Wie auch bei anderen Versicherungsverträgen gibt es bei der Technische Versicherung und den Untergruppen das ordentliche und außerordentliche Kündigungsrecht. Das ordentliche Kündigungsrecht beschreibt die Kündigung eines Vertrages im festgesetzten Zeitraum vor Beendigung der Vertragslaufzeit. Die außerordentliche Kündigung formuliert das Recht, bei einer Prämienerhöhung ohne Anpassung der Leistungen oder den Schadensfall, einen Versicherungsvertrag vorzeitig zu kündigen.
Technische Versicherung – der Zweck begründet die Versicherung
Als Unternehmen, Firma oder als Selbstständiger ist man bereits durch die Absicherung konkurrenzfähig. Bei der Auftragsvergabe werden die Absicherungen durch den Auftragsgeber, je nach Umfang des Auftragsvolumens als Summe in Euro und Cent, des Auftragsvolumens als Summe der durchzuführenden Arbeiten und auch die Risikoeinschätzung, ganz besonders beachtet. Hat ein Bewerber für einen Auftrag keine oder nur unzureichende Absicherungen, wird dieser Bewerber nicht mehr in der weiteren Auswahl berücksichtigt.
Eine Technische Versicherung und deren Untergruppen sind in dem Versicherungsvertragsgesetz, VVG Artikel 1 Bundesgesetzblatt, festgelegt. Außerdem sind die Vertragsformen, Anwendungsbereiche und vielfältige Definitionen so komplex, dass man sich nicht auf vorgefertigte Musterverträge einigen kann, wie in etwa bei einer Lebensversicherung oder KFZ-Versicherung. Diese Absicherungen in ihrem Vertragswerk und Definitionen sollten daher nur mit Unterstützung durch Juristen, Unternehmensberatern oder anderen Expertenausgearbeitet werden. Bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern kann man sich auch beraten lassen, ob und welche Absicherung branchenspezifisch erforderlich sind, welche Absicherung zu empfehlen ist oder eventuell in Frage kommen. Dazu zählt es auch, Fragen zu klären wie zum Beispiel,
welchen Unternehmenszweck man beabsichtigt, welche Risiken zu beachten sind und wie hoch diese Risiken eingestuft werden. In jedem Unternehmen arbeiten Menschen, die nicht frei von Fehlern sind. Es macht sich aber in der Beurteilung über das Risiko, dem man sich aussetzt, bemerkbar, ob man Arbeiter oder Fachkräfte beschäftigt. Nicht jede Aufgabe verlangt nach qualifizierten Mitarbeitern, angelernte Mitarbeiter sind oft in Produktionen tätig, die keine besondere Fähigkeit erfordert. Ein erhöhtes Risiko durch eine Unterbrechung oder Störung im Produktionsablauf einzugehen, bedeutet die Beschäftigung angelernter Mitarbeiter allerdings schon. Es kommt daher nicht nur darauf an, ob und in welcher Branche man arbeitet, sondern auch wie man seine Firma, die personelle Belegschaft und seine Auftragsanforderungen gestaltet, die zu einer Risikoeinschätzung und Risikoeinstufung führen. Man ist gut beraten, sich beraten zu lassen, um auf eigenen Beinen zu stehen, als Unternehmen, Firma oder Selbstständiger.
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