26. July 2024

Elektrogeräteversicherung

Oftmals sind es gerade die Elektrogeräte in einem Haushalt, die besonders kostspielig und werthaltig sind. Auch wenn in den letzten Jahren der Wertverfall gerade im Elektronikbereich, als Beispiel bei Fernsehern, Tablet-PCs oder normalen Computern, extrem hoch war, sind es doch oftmals eben diese Geräte, die in der Anschaffung ebenso wie in der Neubeschaffung erhebliche Geldsummen verschlingen.

Elektrogeräteversicherung

Dazu kommen Haushaltsgeräte, die einen relativ stabilen Preis am Markt haben, wie Waschmaschinen, Spülmaschinen, Backöfen oder Kühlschränke. Auch diese Elektrogeräte gehören zu den höherpreisigen Anschaffungen, die man im Rahmen einer Haushaltsbildung tätigen muss. Und wenn einmal ein solches Gerät kaputt geht, repariert oder gar komplett ersetzt werden muss, kann man dies in den seltensten Fällen aus der Haushaltskasse finanzieren. Hier gibt es nur zwei Möglichkeiten, auf de jederzeit drohende Gefahr, ausfallender Elektrogeräte zu reagieren:

  • man bildet eine entsprechende Rücklage
  • man schließt eine Elektrogeräteversicherung ab

Nachteil einer Rücklage ist, dass auch wenn man über mehrere Jahre eine solche Rücklage angespart hat, diese im Extremfall, wenn mehrere Geräte gleichzeitig kaputt gehen, vielleicht nicht ausreicht. Hier gibt eine Versicherung die Gewissheit, dass man zu jederzeit auf der anderen Seite ist.

Die Elektrogeräteversicherung – eine Haushaltsversicherung von der wertvollsten Sorte

Die Elektrogeräteversicherung ist eine Versicherung, die in der Regel alle Elektrogeräte im Haushaltsbereich, einschließlich Antennenanlagen, elektrischen Heißwasserboilern und Unterhaltungsgeräte wie Computer oder Fernseher. Nicht von der Versicherung eingeschlossen sind in der Regel gewerblich genutzte Elektrogeräte. Auch Handys, Tablet-PCs, Laptops oder Notebooks, Navigationsgeräte, Fotoapparate, Digital- und Videokameras, MP3 Player und anderweitige transportable Unterhaltungsgeräte wie transportable DVD-Player, CD-Player oder ähnliche Gerätschaften sind oftmals von der klassischen Elektrogeräteversicherung ausgenommen. Diese können entweder über eine separate Versicherung, wie zum Beispiel die Handy-Versicherung, abgesichert werden, oder aber bei manchen Anbietern der Elektrogeräteversicherung für einen Zusatzbeitrag in den Versicherungsumfang mit aufgenommen werden. Im Falle einer teilgewerblichen Nutzung von Telefonen, Computern, Faxgeräten oder ähnlichen Kommunikationsgeräten kann auch hierfür oftmals eine Zusatzversicherung beim Elektrogeräteversicherer abgeschlossen werden.


Bei Schutzklick lassen sich jede Menge elektronischer Geräte einzeln versichern. Egal ob Handy oder Tablet, Flatscreen oder Spielekonsole. Der Abschluss läuft einfach und völlig unkompliziert direkt online ab. Sie wählen Ihr zu versicherndes Elektrogerät aus, geben den Kaufpreis an, und können den Schutz sofort beantragen. Rechnen Sie hier jedoch genau nach, und überlegen Sie, ob Ihnen der angebotene Versicherungsumfang etwas nutzt. So ist zum Beispiel der Schutz vor Diebstahl bei einem Fernseher in der Regel über die Hausratversicherung abgedeckt, und muss hier nicht extra versichert sein.

Welche Schadensfälle sind regelmäßig abgesichert?

Eingeschlossen sind Fälle von Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit. Auch Schäden, die durch einen Blitzschlag hervorgerufen wurden, werden übernommen, ob es sich hierbei nun um einen direkten Blitzschlag, oder einen indirekten Schaden durch Blitzschlag handelte, sollte dabei zweitrangig sein. Auch Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Garantie- und Gewährleistungsfristen sind hierüber vollständig abgedeckt. Schäden durch mechanisch einwirkende Gewalt werden hierbei ebenso berücksichtigt, wie Schäden durch Wasserschäden, Frostschäden, Schäden durch Brand oder durch eine Explosion. Auch Einbruch, Diebstahl und Beraubung sind Bestandteil des Versicherungsschutzes. Und auch Glasbruch an Elektrogeräten ist hier letztlich mitversichert.

Worauf sollte man bei der Elektrogeräteversicherung unbedingt achten?

Die Elektrogeräteversicherung ist eine der Versicherungsarten, die, so hilfreich sie sein kann, auch eine Menge Klippen und Fallstricke in den Versicherungsrichtlinien verstecken kann. Da gibt es so einiges, worauf man beim Abschluss dieser Versicherung achten sollte. Hier einmal ein paar Oberbegriffe.

Schäden im Fall eines Blitzschlages

Schäden durch einen direkten Blitzschlag sind in der Regel immer komplett im Versicherungsschutz eingeschlossen. Schäden, die indirekt aus einem Blitzschlag resultieren, können hingegen von manchen Versicherern ausgeschlossen werden. Dabei sind es gerade diese Schäden, die richtig kostspielig werden. Wenn beispielsweise aufgrund eines Blitzeinschlages eine Überspannung im Netz erfolgt und alle Küchengeräte, die am Stromnetz waren, hierdurch beschädigt werden, greift nur die Versicherung, die auch Schäden die indirekt aus einem Blitzschlag resultieren.übernimmt. Auch Fernseher oder Computer können, soweit sie eingeschaltet sind, schnell beschädigt werden, wenn eine Überspannung im Haus entstanden ist. Hier gilt es, vorher die Versicherungsbedingungen genau zu studieren, um im Ernstfall keine bösen Überraschungen zu erleben.

Meldung neuer Elektrogeräte

In der Regel bemisst sich die Höhe der Versicherungsprämie zum einen nach den mitversicherten elektronischen Geräten und zum anderen danach, ob man bereit ist, eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall zu übernehmen. Wenn eine entsprechende Selbstbeteiligung eingeplant ist, kann das die Versicherungsprämien, je nach Hhöhe der Selbstbeteiligung, deutlich drücken. Manche Versicherer gewähren dabei einen besonderen Bonus. Einmal gemeldete Geräte müssen, wenn ein neues Gerät dieses Typs angeschafft wird, nicht nachgemeldet werden. Das bedeutet dann natürlich auch, dass eine Neuanschaffung in diesem Bereich trotz der Tatsache, dass damit das Risiko des Versicherers steigt, nicht zu einer neuen Festlegung der Versicherungsprämie führt. Wenn also beispielsweise der Fernseher der Familie bereits im Versicherungsumfang eingeschlossen ist und dann ein weiterer Fernseher angeschafft wird, ist dieser automatisch mitversichert, ohne dass er der Versicherung noch einmal zu melden wäre. Wirklich gute Versicherungen handhaben das grundsätzlich so, unabhängig vom Preis oder Wert des neu angeschafften Elektrogerätes.

Was übernimmt die Elektrogeräteversicherung an Kosten wirklich?

Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Manche zahlen Reparaturkosten bis zu 2.000 Euro im Jahr und eine entsprechende Kostenbeteiligung am Neukauf, soweit ein solcher notwendig sein sollte. Andere übernehmen direkt die kompletten Kosten, ohne eine Jahresgrenze. Hier sind die Versicherungsprämien allerdings deutlich höher. Wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, zahlt die Versicherung erst, wenn die Kosten für die Reparatur oder die Neubeschaffung die Selbstbeteiligung überschreiten. Letztlich gilt es auch hier genau zu vergleichen, welche Versicherung, was anbietet und welche Kosten übernommen werden.

Anbieter der Elektrogeräteversicherung

Die Elektrogeräteversicherung ist eine Standardversicherung vieler privater Versicherungsanbieter. Sie zählt zu der Gruppe der Haushaltsversicherungen und wird beispielsweise von der Allianz, der ERGO Versicherungsgruppe oder der Grazer Wechselseitigen Versicherungs Aktiengesellschaft angeboten. Grundsätzlich sollte man sich zu den verschiedenen Varianten und Möglichkeiten der Elektrogeräteversicherung am besten von einem entsprechenden Versicherungsmakler vor Ort beraten lassen. Hier gibt es so viele Dinge, die man beachten muss. Es ist eher nicht ratsam, eine solche Versicherung ohne komplette Beratung einfach nur über das Internet abzuschließen. Darüber hinaus kann man nach einer kompetenten und eingehenden Beratung von mehreren Versicherern für sich auch klar abstecken, welchem Versicherungsmakler man am ehesten die Absicherung seiner Elektrogeräte anvertrauen möchte.

Die Elektrogeräteversicherung – kritische Stimmen am Markt

Was die Elektrogeräteversicherung angeht, gibt es, wie bei vielen anderen Haushaltsversicherungen auch, immer wieder kritische Stimmen. Teilweise werden die gängigen Versicherungen am Markt als zu teuer eingestuft, vor allem vor dem Hintergrund, dass in den meisten Versicherungspolicen ein Selbstbehalt vereinbart wird, um die Versicherungsprämien zumindest ein Stück weit zu reduzieren. Dieser Meinung kann man sich anschließen, womit man wieder bei der Auswahl am Anfang des Artikels wäre, Rücklage oder Versicherung. Fakt ist aber, dass eine solche Versicherung vom ersten Tag an schützt, während man eine Rücklage erst ansparen muss. Außerdem gilt der Vorwurf, dass der Markt überteuert wäre, nur bedingt. Wer sich die notwendige Zeit nimmt, um die vorhandenen Angebote ernsthaft zu vergleichen, wird das für sich passende Angebot finden und dabei ein Stück weit Sicherheit für sich und seine finanziellen Planungen, was die Kosten für Neubeschaffungen oder Reparaturen von Elektrogeräten angeht.