26. July 2024

Grundbesitzerhaftpflicht

Die Grundbesitzerhaftpflicht, eine Versicherung die oft auch Haus- oder Eigentümerhaftpflicht genannt wird, ist eine Versicherung, die den Versicherungsnehmer vor möglicherweise aufkommenden Schadensersatzforderungen Dritter gegen ihn schützen soll. Versichert sind hier Schadensersatzforderungen aufgrund einer Schädigung, die vom Gebäude oder dem Grundstück ausgeht oder ausgegangen ist.

Definition und Zweck der Grundbesitzerhaftpflicht

Die Grundbesitzerhaftpflicht ist eine klassische Haftpflicht. Mit dem Begriff Haftpflicht meint man die Verpflichtung, Schäden die man selbst verursacht hat, zu entschädigen. Insofern ist man von Seiten des Gesetzgebers verpflichtet, für diese Schäden zu haften. Dabei ist es unerheblich, ob man den Schaden selbst verursacht hat oder ob dieser Schaden durch Eigentum desjenigen, der haftbr gemacht wird, verursacht wurde. Wichtig, dass man in der Kausalkette, die letztlich zu dem Schaden führt, derjenige ist, der das Geschehene zu verantworten hat. Das kann dann schon der Fall sein, wenn beispielsweise im Rahmen eines starken Sturmes ein Baum, der auf dem Grundstück einer Person steht, auf das Dach des Nachbarn fällt. Der Eigentümer des Baumes haftet für die aufgekommenen Schäden. Gleiches passiert, wenn Dachziegel vom Dach fallen und Passanten verletzen oder Autos beschädigen.

Die Grundbesitzerhaftpflicht – weil Haftpflicht immer mit Risiko einhergeht

Wer verpflichtet ist, zu haften, der haftet in voller Höhe des Schadens. Eine gesetzliche Deckelung der Haftungssumme gibt es nicht. Wenn also jemand einen Schaden an einem Fahrzeug zu verantworten hat, dann hat er dafür zu sorgen, dass der Schaden behoben wird. Und wenn es sich dabei um ein Auto handelt, dessen Reparatur womöglich mehrere Zehntausend Euro kostet, dann kann das schnell zu finanziellen Engpässen bei der haftenden Person führen. Gleiches gilt, vielleicht noch etwas extremer, wenn es sich um einen Personenschaden handelt. Wenn beispielsweise ein vom Dach fallender Dachziegel einen Passanten getroffen und schwer verletzt hat. Dann werden im Rahmen der Haftpflicht verschiedene Zahlungen an das Unfallopfer fällig.

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Schmerzensgeld für die erlittene Verletzung und ggfls. Schadensersatz

Die Verletzung selbst muss natürlich erst einmal versorgt werden. Im Anschluss, nachdem feststeht, wie tiefgreifend der Schaden an der Person tatsächlich war, wird wahrscheinlich durch ein Gericht festzulegen sein, wie hoch der Anspruch auf Schmerzensgeld tatsächlich ist. Kommt es zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des Unfallopfers, wird bereits über einen Schadensersatz zu sprechen sein. In diesem Fall kann es zum Beispiel soweit kommen, dass eine monatliche Rente an den Verunfallten gezahlt werden muss, um den Ausfall an Einkommen, der durch die Verletzung dauerhaft verursacht wurde zu kompensieren. Das Schmerzensgeld an sich war vor einigen Jahren noch wesentlich höher, als heute. Aber im Fall einer bleibenden Verletzung können die Schadensersatzforderungen immens werden.

Kurzzeitiger Lohn- oder Einkommensausfall

Erleidet ein Passant einen Unfall, weil das Haus des Versicherten nicht hinreichend gesichert ist, so besteht hier die Pflicht zur Haftung. Entsteht durch den Unfall ein körperlicher Schaden, also ein sogenannter Personenschaden, kann es eine Weile dauern, bis der Verunfallte vollständig wieder hergestellt ist. In diesem Fall kann es dazu kommen, dass im Falle eines berufstätigen die Lohnfortzahlung endet und das Unfallopfer auf Krankengeld angewiesen ist. Hiermit geht ein Einkommensausfall einher, da Krankengeld wesentlich niedriger ist, als das eigentliche Einkommen, dass erzielt wird. Für die Differenz hat der Verursacher des Schadens aufzukommen.

Ist das Unfallopfer nicht bei einem Arbeitgeber beschäftigt, sondern arbeitet selbstständig oder freiberuflich, wird es noch ein wenig schwieriger. In diesen Fällen wäre der Gewinnausfall, den das Unfallopfer durch den Unfall hatte, zu ermitteln. Dieser wäre dann vom Unfallverursacher bzw. von der haftenden Person entsprechend zu erstatten.

langfristige Folgekosten im Rahmen eines Unfalls oder einer Schädigung

Kommt es im Falle eines Personenschadens zu längerwierigen Schädigungen und/oder Erkrankungen des Unfallopfers, so kann das mit hohen Folgekosten für den Unfallverursacher verbunden sein. In einem Fall beispielsweise, in dem das Unfallopfer die Erwerbsfähigkeit soweit verliert, dass er in seinem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten kann, werden Sozialleistungsträger, die hier womöglich finanziell einspringen müssen, immer auf den Unfallverursacher zurückkommen und ihn haftbar machen. Das bedeutet, dass der Unfallverursacher in solchen Fällen womöglich über Jahre hinweg die Kosten für den Lebensunterhalt und die Wohnung des Unfallopfers zu tragen hat. Zwar werden die Sozialleistungen in solchen Fällen erst einmal vom Sozialleistungsträger gezahlt, im Nachgang dann aber komplett vom Unfallverursacher im Zuge der Haftbarmachung eingefordert.

Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – die einzige Chance Sicherheit zu schaffen

Grundsätzlich gilt, dass die Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist. Weil sie einfach die Sicherheit gibt, dass im Fall einer berechtigten Schadensersatzforderung ein Partner an der eigenen Seite steht, der die notwendigen Schritte kennt und die Kosten (womöglich bis auf dein Selbstbeteiligungswert) übernimmt. Schon allein aufgrund der Tatsache, wie schwerwiegend die Kosten sein können, die mit einem solchen Schaden verbunden sind, sollte diese Absicherung eine absolute Muss-Versicherung sein.

Doch die klassische Haftpflichtversicherung deckt Risiken, die durch ein Haus oder ein Grundstück entstehen nicht ab. Aus diesem Grund ist es unumgänglich, wenn man das eigene Haus in Ruhe und Sicherheit genießen möchte, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Denn durch diese Versicherung erhält man Sicherheit, nämlich die Gewissheit, dass möglicherweise aufkommende Schadensersatzforderungen durch die Versicherung bedient werden. Man gibt aber auch ein Stück weit Sicherheit. Nämlich die Sicherheit, dass man mögliche Zahlungsverpflichtungen aus der Grundbesitzerhaftpflicht auch erfüllen kann.