13. October 2024

Grundstücksversicherung

Eine Grundstücksversicherung soll für alle Schäden, die sich auf einem Grundstück oder sich dem Grundstück angrenzend ereignen können. Selbst wenn ein Grundstück nicht bebaut ist, gilt eine Haftungspflicht für den Grundstücksbesitzer. Auch wenn sich eine Person unberechtigt auf dem Grundstück aufhält und es zu einem Unfall kommt, ist der Grundstückseigentümer zur Haftung verpflichtet. Eine Grundstücksversicherung ist daher wichtig, sobald es zu einem Kauf eines Grundstücks kommt.

Grundstücksversicherung ür unbebaute Grundstücke
Der Besitzer haftet für unbebaute Grundstücke – daher ist eine Grundstücksversicherung unerlässlich

Beschließt man dann dieses Grundstück zu bebauen, kommt der Grundstücksversicherung eine besondere Bedeutung zu, denn mit der Bebauung werden sich viele Personen auf dem Grundstück aufhalten müssen, um die verschiedenen Arbeiten durchzuführen, um eine Immobilie zu errichten. Aber nicht nur Personen, sondern auch Maschinen und Fahrzeuge werden dann eingesetzt und das Unfallrisiko steigt exponentiell. Wer ein Grundstück besitzt, ist auch für den angrenzenden Bürgersteig zuständig, im Winter muss der Eigentümer in den Zeiten von vor 7.00h und 20.00h, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9.00h und 20.00h für freie Wege sorgen.

Das heißt, Wege müssen Schneegeräumt sein und unter Umständen, rutschsicher gemacht werden. Andernfalls haftet man für Verletzungen und Schäden, die man sich auf nicht geräumten Wegen zuziehen kann. Dieses gilt auch bei unbebauten Grundstücken.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Haus- und Grundstückseigentümer vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, die aus Gefahren resultieren, die von ihrem Eigentum ausgehen. Die genauen Deckungsumfänge können je nach Versicherungspolice variieren, aber im Allgemeinen deckt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung typischerweise folgende Schäden:

  1. Personenschäden: Die Versicherung übernimmt die Kosten für Verletzungen von Personen, die auf dem versicherten Grundstück oder in Verbindung mit dem Gebäude entstanden sind. Dies kann beispielsweise Stürze oder Verletzungen durch herabfallende Gegenstände umfassen.
  2. Sachschäden: Die Versicherung deckt Schäden an fremdem Eigentum, die durch das versicherte Gebäude oder Grundstück verursacht werden können. Dies könnte beispielsweise Schäden an benachbarten Gebäuden oder Fahrzeugen sein.
  3. Vermögensschäden: Wenn durch das versicherte Eigentum finanzielle Verluste bei Dritten entstehen, können diese ebenfalls abgedeckt sein. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn jemand aufgrund von Bauarbeiten am versicherten Gebäude Einnahmeverluste erleidet.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Ausschlüsse einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung von der jeweiligen Versicherungspolice abhängen. Es ist ratsam, die Bedingungen sorgfältig zu prüfen um sicherzustellen, dass die individuellen Bedürfnisse und Risiken abgedeckt sind.

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Die Grundstücksversicherung ist keine Pflicht

Für die Berechnung eines Grundstücks werden die Grundstücksgröße und die Länge der Straßenfront abgefragt. Je länger die Straßenfront ist, umso größer ist das Risiko für Schadensansprüche. Die Grundstücksversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber wegen der Risiken einer Schadensforderung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht unbedingt erforderlich. Ab dem Tag der Eintragung in das Grundbuch ist man nicht nur Eigentümer, sondern auch haftbar für Schadensansprüche Dritter.

Wenn man sich über die Grundstücksversicherung informiert, werden einem viele Angebote vorgelegt. Was ist aber eine Grundstücksversicherung und was ist alles enthalten. Zuerst einmal ist eine Grundstücksversicherung eine Haftpflichtversicherung, die alle erdenklichen Risiken der Schadenforderungen abdecken soll. Geht man von einem unbebauten Grundstück aus, liegen die Risiken zuerst einmal in der Haftung durch die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, alles an das Grundstück angrenzende, ob nun Straßen oder Nachbargrundstücke, für Schadensansprüche kann man haftbar gemacht werden. Die Ansprüche können zum Beispiel von dem Nachbarn kommen, dem ein abgebrochener Ast von einem Baum, der auf dem Grundstück des Versicherten steht, Beschädigungen am Haus, angebaute Veranden oder Wintergärten, einem Zaun oder das Gartenhäuschen, verursacht hat. Durch die unbebaute Fläche, kann Regenwasser nicht nur auf Nachbargrundstücke fließen, sondern auch Sand und Schlamm mit sich führen. Da es durch eine unbebaute Fläche auch bei starkem Regen zu Überflutung und Rückstau kommen kann, da keine Abflusssysteme vorhanden sind, können die Schadensansprüche hoch werden.

Die Gesetze in der Grundstücksversicherung

Von Wasser kann auch nach und nach erst ein Schaden entstehen. In der Versicherungsbranche nennt man dieses den Allmählichkeitsschaden. Das bedeutet, es sind Schadensbilder, die erst allmählich in Erscheinung treten. Es sind durch Feuchtigkeit, Dämpfe oder Temperatur langsam entstehende Schäden, die durch Veränderungen auf dem Grundstück entstehen und nachgewiesen werden können.

Kommt es zu Arbeiten auf dem Grundstück, werden oft Fahrzeuge für die Erdbewegung benutzt und auch gebraucht. Diese Fahrzeuge sind in der Kategorie bis 6 Km/h und über 6 Km/h eingestuft, aber nicht im Rahmen der KFZ Haftpflicht versichert. Ebenso sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 Km/h abgesichert. Gerade bei Bauarbeiten kommen diese Fahrzeuge zum Einsatz. Dazu gehören auch Bagger zum Ausschachten oder Radlader bei Erdbewegungen innerhalb des Grundstücks. Werden solche Maschinen auf dem Grundstück verwendet, ist der Grundstücksbesitzer haftbar. Die Grundstücksversicherung haftet für alle Ansprüche aus diesen Schäden, die durch solche Fahrzeuge entstehen könnten.

Die Haftung des Besitzers

Das Aufstellen eines Schildes, auf dem das Betreten des Grundstücks verboten wird oder ein Betreten auf eigene Gefahr ausweist, schließt die Haftung durch den Eigentümer nicht grundsätzlich aus. Das gleiche gilt für die Anmerkung, Eltern haften für ihre Kinder. Werden Bauarbeiten durchgeführt, muss ein lückenloser Zaun aufgestellt werden, der nicht einfach zu überwinden ist. Es gibt hierfür Bauzäune, die 2 Meter hoch sind und zur Vermietung angeboten werden.

Die Haftung für Vermögensschäden durch die Grundstücksversicherung gilt für alle Ansprüche, die keine Personen oder Sachschäden sind. Vermögensschäden können eine Wertminderung oder Ertragseinbußen sein. Vermögensschäden sind in der Regel mit 50.000 Euro abgedeckt. Gefahren oder Risiken können vom Grundstück selbst kommen. Es kommt immer wieder vor, das Grundstücke kontaminiert sind, weil Heizöl oder andere Gefahrstoffe ausgelaufen sind und das Grundwasser gefährden. In dem Fall muss das ganze Erdreich abgetragen und gesondert entsorgt werden. Viele Grundbesitzer lassen vor dem Kauf einer Grundstücksfläche Bodenproben entnehmen und untersuchen. Sollte eine Verunreinigung vorhanden sein, werden Sanierungsmaßnahmen nötig. Die Kosten für eine Sanierung können mehrere hundert tausend Euro betragen.

Bei der Grundstücksversicherung sollte man immer auf die enthaltenen Haftungsklauseln achten. Man kann die Grundstücksversicherung mit Haftungsobergrenzen bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden von 5 bis 15 Millionen Euro auswählen. Bei der Grundstücksversicherung steht das Risiko für Bauherren mit einer Bausumme von 50.000 Euro an erster Stelle. Doch sind die Risiken für Personen- und Sachschäden schon alleine durch Verkehrssicherungspflicht höher.

Was geschieht nach dem Bau?

Die Grundstücksversicherung wird auch nach der Bebauung nicht minder wichtiger. Ganz im Gegenteil. Hat man erst einmal eine Immobilie errichtet, kommt es auch zu mehr Publikumsverkehr. Ob nun der tägliche Gang des Briefträgers oder der Zeitungsbote auf das Grundstück muss, um seine Tätigkeit auszuüben. Für jeden, der gewollt oder ungewollt auf das Grundstück kommt oder an ihm vorbei geht, ist im Grunde genommen ein Risiko, für das man als Grundstücksbesitzer haftet.

Die Grundstücksversicherung wird für kurze Laufzeiten angeboten, dann beträgt die Laufzeit 1 Jahr und kann nach Belieben verlängert werden oder drei Monate vor Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch Rabatte für Vertragslaufzeiten von 3 oder 5 Jahren an, dann gewährt man einen Preisnachlass von 5 bis 10 Prozent. Hat ein Versicherungsnehmer in seine Versicherungszeit keinen Schaden, werden auch hier Preisnachlässe gewährt, die ähnlich einer Schadensfreiheitsklasse, nach schadensfreien Versicherungsjahren gestaffelt werden. Insgesamt kann man bei der Grundstücksversicherung von einer preiswerten Versicherung sprechen, wenn man den Nutzen gegenrechnet. In den meisten Angeboten bleibt der Betrag für Jahresprämien unter 50 Euro und bekommt einen Versicherungsschutz von 3 bis 5 Millionen Euro. Einige Versicherungen in diesem Preissegment bieten diesen auch bis 10 oder 15 Millionen Euro an, bei einem Betrag von etwas mehr als 40 Euro im Jahr. Grundlage ist die Größe der Grundstücksfläche, die Lage des Grundstücks sowie die Länge der Straßenfront. Bis auf minimale Abweichungen im Vertragswerk, sind die Leistungen der Grundstücksversicherung identisch.

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