27. July 2024

Hundehaftpflichtversicherung

Die Hundehaftpflichtversicherung ist eine von drei klassischen Versicherungen, die man als Hundehalter abschließen kann. Hier bieten die meisten Versicherer neben der Hundehaftpflichtversicherung oftmals noch die Hundehalterrechtsschutzversicherung an und die Hundekranken- bzw. Hunde-OP-Versicherung an. Die Hundehaftpflichtversicherung und die Hundehalterrechtsschutzversicherung überschneiden sich in manchen Teilbereichen. Das komplizierte an der Hundehaftpflichtversicherung ist der Umstand, dass sie in manchen Ländern eine Pflichtversicherung für Hundehalter darstellt, in anderen Bundesländern nur für einen Teil der Hundehalter und in den übrigen Bundesländern eine absolut freiwillige Versicherung ist.

Die Hundehaftpflichtversicherung – hier ist die Versicherung Pflicht

In verschiedenen Bundesländern müssen Hundehalter, unabhängig von der Rasse ihres Hundes, für das Tier eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Diese Bundesländer sind aktuell:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Thüringen

In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung dann verpflichtend, wenn der Hund eine Körpergröße von 40 cm übersteigt. Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein geben eine Rassenliste vor. Hunde, die auf dieser Rassenliste stehen, sind mit einer Hundehaftpflichtversicherung zu versichern. In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gilt, dass nur dann eine Hundehaftpflichtversicherung zwingend erforderlich ist, wenn der Hund schon einmal auffällig geworden ist. Hier besteht dann kein Zusammenhang zwischen der Rasse des Hundes und dem Verhängen der Pflicht zu Hundehaftpflichtversicherung. Allein Mecklenburg-Vorpommern kennt die gesetzliche Hundehaftpflichtversicherung nicht. Hier bleibt es jedem Hundehalter überlassen, ob er sich gegen Schäden, die sein Hund verursacht, schützen möchte oder nicht.

Da die Landeshundegesetze, in denen eine solche Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung festgelegt werden könnte, grundsätzlich Sache der Bundesländer sind, wird es hier bei den unterschiedlichen Lösungen in den verschiedenen Bundesländern auch zukünftig bleiben.

Stellt sich die Frage, ob man eine Hundehaftpflichtversicherung überhaupt benötigt. Wer zu dem Kreis der Personen gehört, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, sollte sich allerdings gut überlegen, ob er auf den mit einer Hundehaftpflichtversicherung einhergehenden Versicherungsschutz wirklich verzichten will und kann.

Klassische Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung und worauf man achten sollte

Die Hundehaftpflichtversicherung ist, obwohl in manchen Bundesländern eine Versicherungspflicht für einige Personengruppen besteht, letztlich immer noch eine Privatversicherung. Das heißt, es gibt nur sehr wenige Vorgaben vonseiten des Gesetzgebers, die bei der Gestaltung einer solchen Hundehaftpflichtversicherung eingehalten werden müssen. Der wichtigste Punkt ist, dass die Schadensfalldeckung mindestens 1 Mio. Euro betragen muss. Man mag meinen, das wäre viel zu hoch gegriffen. Dabei sollte man aber nicht außer Acht lassen, dass die Hundehaftpflichtversicherung alle aus einem Schadensfall entstehenden Kosten trägt. Seien es Schadensersatzkosten, seien es Kosten einer notwendigen medizinischen Behandlung oder seien es Gerichts und Anwaltskosten. Insofern gibt es hier eine Überschneidung mit der Hundehalterrechtsschutzversicherung. Reist sich ein Hund beispielsweise von der Leine los und rennt auf eine viel befahrene Straße, kann das schnell zu einem Unfall mit einer ganzen Reihe von Folgeunfällen führen. Kausalverursacher der Folgeunfälle ist der Hund. Hieraus entstehende Kosten für Autoreparaturen, Schadensersatzansprüche wegen möglicher körperlicher Verletzungen, wegen des Umstandes, dass das Fahrzeug für die Dauer der Reparatur nicht verwendet werden kann usw. würden in diesem Fall an den Hundehalter herangetragen. Da kann unter dem Strich die Deckungssumme von 1 Mio. Euro schnell erreicht sein. Bedenkt man, dass man diese Kosten selbst tragen müsste, wäre man nicht entsprechend versichert, wird der Sinn einer Hundehaftpflichtversicherung, auch ohne gesetzlichen Zwang, schnell klar.

Bei Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung gibt es ein paar Dinge, auf die man achten sollte. Da die Versicherer die Hundehaftpflichtversicherung in den einzelnen Tarifen weitgehend so gestalten können, wie sie möchten, sollte man hier auf jeden Fall mehrere Angebote zum Vergleich heranziehen. Einige Punkte sollten, je nach Personenkreis, dem der Hundehalter angehört, unbedingt in einer solchen Versicherung enthalten sein.

So sollten Hundezüchter darauf achten, dass Welpen im ersten Jahr kostenlos in der Versicherung ihrer Wurfmutter mitversichert sind. Auch Fremdhalter sollten mitversichert werden. Sehr sinnvoll ist auch, den Versicherungsschutz so auszudehnen, dass er bei ungewollter Deckung greift. Wenn ein Rüde eine Hündin deckt, ohne dass der Halter der Hündin dies wollte, können allein die Tierarztkosten für die Geburt und die anschließende Betreuung der Welpen in der Anfangsphase einen ziemlichen Batzen ausmachen.

Besonderheiten, die man im Kopf behalten sollte

Die Hundehaftpflichtversicherung springt nicht ein, wenn ein Hund ein Familienmitglied des Halters verletzt, da Familienmitglieder bei der Versicherung den gleichen Status genießen, wie der Halter selbst. Darüber hinaus greift der Versicherungsschutz nicht, wenn gesetzlichen Regelungen zum Tragen eines Maulkorbes oder zur Leinenführung missachtet wurden. Hier ist es wichtig sich, am besten noch bevor man sich einen Hund anschafft, genauestens mit den für sein Bundesland und seine Stadt geltenden Gesetzen auseinanderzusetzen, damit der Versicherungsschutz nicht womöglich durch Unwissenheit verloren geht. Denn besteht Leinenpflicht und der Hund in unserem Beispiel weiter oben war nicht angeleint, bevor er auf die Straße rannte, wird die Versicherung die Schäden nicht übernehmen. Solche Zwischenfälle können in den finanziellen Ruin führen.

Gut ist allerdings zu wissen, dass die Hundehaftpflichtversicherung auch für Schäden aufkommt, die der Hund im Ausland anrichtet. Nimmt der Hund beispielsweise im Urlaub ein Hotelzimmer auseinander, springt die Versicherung für den entstandenen finanziellen Schaden ein.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich in der Regel nach der Höhe der Deckungssumme und Höhe der Selbstbeteiligung. Je nach Rasse sollte man die Deckungssumme aber so hoch halten, dass wirklich keine Gefahr besteht, eventuell auf den Kosten die über die Deckungssumme hinausgehen, sitzen zu bleiben. Im Übrigen erheben manche Versicherungen Aufschläge für verschiedene Hunderassen, die als Kampfhunde gelten, da diese allgemein als mit einem höheren Gefahrenpotenzial versehen gelten.