27. July 2024

Reiserücktrittversicherung

Das Frühjahr naht und mit ihm die Zeit, in der das große Reisefieber wieder beginnt. Und spätestens mit Beginn der Sommerferien ist die Hauptreisezeit wieder erreicht. Während mit der Reisebuchung bereits die ersten Vorbereitungen und die gedankliche Vorfreude beginnt, wird ein wichtiger Punkt von vielen gern und schnell vergessen: was ist, wenn die Reise aus einem wichtigen Grund doch nicht stattfinden kann? Um sich gegen solche unvorhergesehenen Ereignisse abzusichern, gibt es die Reiserücktrittsversicherung. Eine Versicherungsart, die man in den unterschiedlichsten Ausgestaltungen und mit den verschiedensten Kosten abschließen kann, die im Ernstfall aber eine Menge Geld einsparen kann. Hier ein paar wichtige Fakten zur Reiserücktrittsversicherung.

Die Reiserücktrittsversicherung – warum wichtig?

Es ist egal, ob man eine Pauschalreise oder drei Wochen Aufenthalt auf einem Campingplatz gebucht hat, eines haben alle Urlaubsverliebten gemein: Im Taumel der Vorfreude denkt man im Leben nicht daran, dass es einmal Gründe geben könnte, aus denen man eine Reise nicht antreten kann. Und diese Gründe können sehr unterschiedlich sein. Hatte ein Familienmitglied einen Unfall oder ist schwer erkrankt und eine Reise wird deshalb unmöglich? Ist vielleicht eine Schwangerschaft „dazwischengekommen“ und die Fernreise oder überhaupt die Flugreise ist deshalb womöglich nicht mehr empfehlenswert aus medizinischer Sicht. Heute, in Zeiten, in denen Frühbucherrabatte gerade Familien mit schulpflichtigen Kindern einen Urlaub überhaupt erst ermöglichen, ist eine solche Reiserücktrittsversicherung wichtiger denn je, denn die tatsächliche Reise ist zum Zeitpunkt der Buchung oftmals noch sehr weit weg. Doch, wann greift eine solche Reiserücktrittsversicherung überhaupt und was für Möglichkeiten, eine solche Versicherung abzuschließen, gibt es?

Die Reiserücktrittsversicherung – wann greift sie?

Standardmäßig greifen solche Versicherungen in den oben genannten gesundheitlichen Gründen. Darüber hinaus gehört in der Regel auch eine Impfunverträglichkeit zu den Gründen, die von einer Reiserücktrittsversicherung anerkannt werden, vorausgesetzt die Impfung, die vom Kunden nicht vertragen wird ist für das Reiseland wirklich notwendig. Handelt es sich um eine Impfung aus reiner Vorsicht, die von keiner der zuständigen Stellen als wichtig für das Reiseland eingestuft wird, liegt die Anerkennung als Grund für einen Reiserücktritt im Ermessen der Versicherung.

Darüber hinaus greifen solche Reiserücktrittsversicherungen in der Regel auch bei plötzlicher Arbeitslosigkeit aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung. Ausgenommen sind in der Regel fristlose Kündigungen aufgrund eines eigenen Verschuldens. Bei einer fristgerechten Kündigung aus einem nicht betriebsbedingten Grund wird in der Regel ebenfalls eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Versicherung gefällt. Als weiterer Grund werden oftmals erhebliche Sachschäden am Eigentum vor Antritt einer Reise anerkannt. Auch im Todesfall eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten springt die Reiserücktrittsversicherung ein.

Das sind die gängigen Gründe, die in den Standardpolicen regelmäßig versichert werden. Darüber hinausgehende Reiserücktrittsgründe können ebenfalls versichert werden, erfordern aber zumeist etwas umfangreichere Versicherungspakete, die dann auch etwas teurer sind.

Die Reiserücktrittsversicherung – wie kann ich sie abschließen?

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine gern genutzte Variante ist der Abschluss direkt bei Buchung der Reise. Die meisten Reiseveranstalter, gerade bei Pauschalreisen, die man über ein Reisebüro bucht, bieten den zusätzlichen Service einer Reiserücktrittsversicherung an. Dabei arbeiten diese Reiseveranstalter dann mit einzelnen Versicherungsgesellschaften zusammen, deren Verträge sie in diesen Fällen im Prinzip lediglich vermitteln. Bei dieser Möglichkeit sind zumeist die oben genannten Standardgefahren abgesichert. Darüber hinausgehende Versicherungsmöglichkeiten gibt es hier nicht. Der Preis einer solchen Versicherung errechnet sich in der Regel am Preis für die Reise selbst. Je teurer die Reise, desto höher die Zusatzkosten für die Reiserücktrittsversicherung. Außerdem gilt diese Reiserücktrittsversicherung ausnahmslos nur für die Reise, in deren Zusammenhang sie gebucht wurde.

Eine Alternative ist die Reiserücktrittsversicherung als Jahresversicherung über ein klassisches Versicherungsunternehmen. Die großen Versicherer wie Allianz, Generali, HanseMerkur oder die Würzburger Versicherungs AG bieten natürlich entsprechende Versicherungen an. Darüber hinaus gibt es auch gesonderte Reiseversicherer. Der ADAC beispielsweise hat eine Reiserücktrittsversicherung im Programm, sowohl für Mitglieder als auch für Nichtmitglieder. Anbieter wie die URV (Union Reiseversicherung AG) oder die ERV (Europäische Reiseversicherung AG) sind direkt auf Versicherungen auf dem Reisesektor spezialisiert. Der Vorteil einer solchen Jahresversicherung gegenüber der für eine bestimmte Reise abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung liegt in erster Linie darin, dass diese Jahresversicherungen für alle in einem Jahr gebuchten Reisen greifen. Unter dem Strich sind solche Versicherungen, nicht nur für Vielreisende, meist günstiger als die Reiserücktrittsversicherung, die zusammen mit einer Reise verkauft wird.

Eine dritte Möglichkeit ist die Reiserücktrittsversicherung als Bestandteil eines Komplettpaketes. Solche Pakete gibt es oftmals zusammen mit der Buchung einer Kreditkarte. Hier kann man als Beispiel die BarclayCard oder die MasterCard Gold nennen. Bei beiden Karten ist die Reiserücktrittsversicherung im Gesamtpaket enthalten und bei beiden Karten ist es nicht notwendig, die Reise über die Kreditkarte gebucht zu haben, damit die Versicherung greift. Allerdings ist hier Vorsicht bei der Wahl der Kreditkarte geboten, wenn die Kreditkarte eine Reiserücktrittsversicherung beinhalten soll. Die meisten Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung haben nämlich genau diese Einschränkung, dass die Reise mit der Kreditkarte bezahlt worden sein muss. Wenn man hier eine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung gefunden hat, greift die dazugehörige Reiserücktrittsversicherung wie eine Jahresversicherung. In vielen Fällen ist diese Variante die günstigste Wahl. Aber auch hier kann man keine zusätzlichen Leistungen buchen, sondern muss mit den von der Kreditkartengesellschaft gewährten Leistungen auskommen. Entsprechende Zusatzpakete bekommt man tatsächlich nur bei einer Jahresversicherung über ein entsprechendes Versicherungsunternehmen.

Fazit:

Eine Reiserücktrittsversicherung sollte man immer in der Hinterhand haben, wenn man eine Reise bucht. Denn Unvorhergesehenes kann jeden treffen. Und wenn der Urlaub, aus welchen Gründen auch immer, schon dahingeht, muss das nicht auch noch mit finanziellen Verlusten verbunden sein. Welche Art der Reiserücktrittsversicherung für jeden Einzelnen die beste ist, ist eine Frage der Reisekosten an sich und der Menge an Reisen, die man bucht.