13. October 2024

Musikinstrumentversicherung

Viele junge Menschen wünschen sich, mal so berühmt und erfolgreich zu werden, wie ihre Idole auf der Bühne und im Fernsehen. Sicherlich ist eine der wichtigsten Voraussetzungen ein vorhandenes Talent. Manche bekommen diese Talent in die Wiege gelegt und können sich selbst motivieren, ein Musikinstrument spielen zu lernen. Wie man in den vielen Castingshows im Fernsehen sehen kann, sind nicht nur die Talente vielfältig, sondern auch selbst bei den jüngsten Teilnehmern ausbaufähig. Wünscht man sich ein Musikinstrument, hat man sicher schon eine gewisse Vorstellung, wie dieses sein soll.

Die Werte sind entscheidend

Oft beginnt man mit den kleinen Musikinstrumenten wie eine Gitarre, Blockflöte, Geige oder Trompete. Bevor man sich über eine Investition für ein eigenes Klavier entscheidet, kann man zuerst einen Unterricht beginnen, der kein eigenes Musikinstrument voraussetzt. Über eine Musikinstrumentenversicherung macht man sich in dem Augenblick sicher noch keine Gedanken. Erst wenn man in ein Geschäft geht und sich für ein Musikinstrument entscheiden möchte, kommt dieser Gedanke, wenn man die Preise sieht. Bei den akustischen Gitarren mit Preisen zwischen 50 und 300 Euro kann man noch von preisgünstig reden. Möchte man aber eine E-Gitarre spielen, findet man auch noch Einstiegsmodelle zwischen 300 und 700 Euro, doch dann reichen die Preise schon über die 1.000 Euro Grenze. Ein Klavier kostet ab 2.000 Euro und ist damit noch günstig.

Eine Geige findet man ab 1.200 Euro, eine Trompete findet man ab 100 Euro.

Der Einstieg in die musikalische Karriere oder dem Hobby beginnt also mit einer mehr oder weniger großen Investition. Die notwendige Absicherung seiner Investition bekommt man durch die Musikinstrumentenversicherung. Zwar ist ein Musikinstrument über die Hausratversicherung versichert, aber nur wenn es im Haushalt aufbewahrt und nicht benutzt wird. Ein Klavier als dekoratives Möbelstück ist versichert. Aber man kauft sich kein Musikinstrument nur um es in einem Schrank auszustellen oder an die Wand zu hängen. Wird es gespielt, fällt es aus der Hausratversicherung heraus.

Musikalische Ausbildung und die nötigen Versicherungen

Für Eltern ist eine musikalische Ausbildung der Kinder wichtig. Nicht nur in der Schule, sondern auch außerhalb der regulären Schulbildung. Es gibt von vielen Schulen sogenannte Arbeitsgemeinschaften, doch sind die Musikinstrumente dort durch die Sparpolitik der Kommunen oft in einem desolaten Zustand. Um das Talent seiner Sprösslinge zu fördern, bedarf es da einer ordentlichen Ausbildung. Musiklehrer geben in Musikkursen oder an Musikschulen ihr Wissen an die Schüler weiter. Das bedeutet aber auch, wenn man ein Musikinstrument besitzt, dass es regelmäßig transportiert wird, zum Unterricht und zurück. Solange man nicht selbst ein Musikinstrument spielt und den Wert des Musikinstruments einschätzen kann, ist es für Kinder und Jugendliche nur ein Instrument. Entsprechend sorglos gehen viele Kinder mit den Musikinstrumenten um. Die Gitarre wird zum Beispiel angemalt und beklebt, das bleibt nicht aus, weil bei den Idolen es ja auch so ist.

Mit der Musikinstrumentenversicherung kann man zumindest schon einmal etwas beruhigter sein, denn die häufigsten Schäden sind die Transportschäden. Gerade weil bei Kindern und Jugendlichen das Verständnis für den Wert eines Musikinstruments fehlt, ist es wichtig, diese Gefahren zu versichern. Läuft ein Kind mit der Geige unter dem Arm vom Auto zum einige Meter entfernten Eingang der Musikschule und kommt dabei zu Fall, ist die Geige nebst Geigenkasten und Streichbogen schnell beschädigt und zum spielen nicht mehr geeignet. Ein Schaden von 1.500 Euro kommt dann schnell zusammen. Die Allgefahrendeckung der Musikinstrumentenversicherung beinhaltet die Absicherung solcher Schäden, aber auch Diebstahl oder Abhandenkommen, weil die Tochter oder der Sohn das Musikinstrument in der Schule oder an der Bushaltestelle vergessen hat und nicht mehr aufzufinden ist. Man möchte ja gerne in solchen Momenten an die Verantwortung eines Kindes appellieren, aber Kinder sind Kinder und sollten Kinder bleiben.

Es kann immer etwas passieren

Aber auch den Erwachsenen kann mal ein Fauxpas passieren und ein Musikinstrument beschädigen oder zerstören. Ob man sich nun auf eine Geige setzt oder eine Verstärkeranlage falsch anschließt und einen Kurzschluss im Gerät verursacht. Die Musikinstrumente sind bei der Benutzung unterschiedlichen Gefahren und Risiken ausgesetzt. In der Musikinstrumentenversicherung sind die Gefahren durch Transport, Transportmittelunfall, Vertauschen, Vergessen und liegenlassen, Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Unterschlagung, Veruntreuung, Feuer, Blitzschlag, Schäden durch Wasser und elementare Gefahren abgesichert.

In der Musikinstrumentenversicherung sind Musikinstrumente aller Art versichert. Zudem umfasst der Versicherungsschutz auch Futterale, Etuis, Kästen oder Koffer, in denen die Musikinstrumente eingepackt sind. Zubehör wie zum Beispiel Notenständer und Notenblätter sowie das gesamte Beschallungsequipment und Verstärkeranlagen sind in dem Versicherungsschutz enthalten.

Nicht als Musikinstrument gelten Aufnahmegeräte oder Geräte zur Tonwiedergabe. Also Gerätschaften, die zur Aufnahme im Tonstudio oder zuhause benutzt werden, müssen separat über andere Versicherungen versichert werden. Auch Turntable, Plattenspieler,

Monitore und Fernsehgeräte, die oft zur Bühnenausstattung genutzt werden, können nicht über die Musikinstrumentenversicherung abgesichert werden.

Zu den Gefahren, die vom Versicherungsumfang ausgeschlossen werden, gehören bei der Musikinstrumentenversicherung die gewöhnliche Abnutzung durch den Gebrauch oder zeitliche Wertminderungen. Kommt es zu Witterungs- oder temperaturabhängige Beschädigungen, weil ein Instrument im Sommer der ungeschützten Sonneneinstrahlung und Hitze ausgesetzt wird oder bei kaltem, nassem Wetter durch die Feuchtigkeit beschädigt wird, haftet die Musikinstrumentenversicherung nicht. Wie zum Beispiel bei den alljährlichen Karnevalsumzügen, die nicht selten bei kaltem Wetter, manchmal auch noch bei Graupel- oder Schneeschauer.

Musikinstrumentenversicherung bei Vorsatz

Ist eine Beschädigung oder Zerstörung durch Vorsatz oder grobfahrlässig entstanden, weil man eine Beschädigung oder Zerstörung bei Auftritten durch das herumtollen und springen in Kauf nimmt oder weil man mit der E-Gitarre, zum Beispiel auf den Bühnenboden einschlägt, wird für keinen Schaden gehaftet. Hat ein Kind oder Jungendlicher keine Lust mehr auf einem Musikinstrument zu spielen, und das Musikinstrument in die Ecke oder an die Wand schmettert, wird auch für diese Beschädigungen oder Zerstörung nicht gehaftet. Bei Untreue oder Diebstahl innerhalb der Familie übernimmt die Musikinstrumentenversicherung auch keine Haftung.

Ist ein Musikinstrument bei Abschluss der Musikinstrumentenversicherung gebraucht erworben worden, sind Abnutzungs- und Gebrauchsspuren unbedingt festzuhalten, da diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Macht man das nicht, kann eine weitere, neuere Beschädigung während der Vertragslaufzeit nicht eindeutig als neuerer Schaden festgestellt werden und fällt aus dem Versicherungsschutz heraus.

Die Musikinstrumentenversicherung gilt weltweit, wenn ein Auslandsaufenthalt nicht länger als 90 Tage ununterbrochen dauert. Hat der Versicherungsnehmer einen längeren Aufenthalt in anderen Ländern, wenn eine Serie von Auftritten ununterbrochen mehr als drei Monate dauert, sollte er mit der Vertretung der Musikinstrumentenversicherung besprechen, wie diese Auslandsaufenthalte abgesichert werden können.