Einige Menschen machen sich nichts daraus, wenn Veranstaltungen, die vorher groß angekündigt waren, einfach ausfallen. Was dies aber für die Veranstalter bedeutet, die nicht nur ihr Herzblut und viel Zeit, sondern auch jede Menge Kosten in die Ausrichtung der Veranstaltung gesteckt haben, das sieht kaum einer bzw. hat kaum einer auf dem Radar, weil diese Kosten meist auch durch eine abgeschlossene Veranstalter Haftpflichtversicherung
gedeckt werden könnten. Viele Menschen wissen dabei nicht einmal, dass jeder, der eine Veranstaltung durchführen möchte, eine derartige Versicherung benötigt, damit er als Veranstalter überhaupt eine Genehmigung für das Event erhält. Denn die Veranstalter Haftpflichtversicherung deckt alle möglichen Haftpflichtfragen während der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Events.
Wer ist versichert?
Der Veranstalter hat nämlich in den Augen der Behörden, die das Event genehmigen müssen, die Verantwortung, dass dem Veranstaltungsort nichts geschieht, sprich keine Räume durch die Veranstaltung zu Schaden kommen und auch keine Menschen. Und zwar gehören hierzu nicht nur die Besucher, sondern auch die Teilnehmer, die Künstler und die Musiker etc. Die Versicherung beinhaltet zum Beispiel Schäden, die dem Besucher des Events entstehen können, wenn es zu einer Massenpanik kommt oder wenn die Veranstaltung komplett ausfällt, weil Strom oder Heizung ausgefallen und damit der Raum nicht entsprechend beschallt bzw. beheizt werden kann. Versichert sind auch die Mitarbeiter des Veranstalters bzw. die Subunternehmer, die für die Beschallung und für die Sicherheit sorgen. Eingeschlossen sind hier aber nicht nur Unternehmen, sondern auch ehrenamtliche Helfer.
Versichert werden kann durch eine Veranstalter Haftpflichtversicherung eigentlich jede Veranstaltung, insbesondere aber die von Vereinen, aber auch ein Umzug und ein Sportfest von Schulen, ein Straßenfest, Ausstellungen, Bürgerfest, Kinderfeste, ein Sommerfest mit Tanz oder Flohmärkte, Zeltlager, ein Ball oder ein Konzert, aber auch eine Tanzveranstaltung, ebenso wie ein Kongress, eine Tagung oder eine politische Veranstaltungen, ein Schützenfeste oder Tierschauen. Die Höhe der Versicherungsprämie rechnen die Veranstalter dabei um die Eintrittspreise. Dabei ist die Höhe der Deckungssumme bzw. Versicherungssumme entscheidend und abhängig von der Anzahl der Gäste bzw. vom Wert der Veranstaltung. Allerdings sollte der Deckungsbetrag schon eine Millionensumme beinhalten. Üblich sind hier 2 Millionen für Personenschäden und 1 Million für Sach- und Vermögensschäden.
Mitversichert
Je nach Veranstaltung können natürlich Deckungsvarianten gewählt werden. So kann zum Beispiel ein Einschluss der Abwässersachschäden abgesichert sein. Dies ist natürlich nur relevant für Events, bei denen eventuelle Schäden auftreten können. Dabei ist es aber auch sinnvoll Schäden aus einer Bearbeitung oder das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln bzw. das Risiko Datenschutz und auch die die Nutzung von Internet-Technologien einschließen zu lassen. Doch auch Schäden durch das Be- und Entladen bei Veranstaltungen sollten durch diese Haftpflicht mitversichert sein. Die Veranstalter Haftpflichtversicherung ist auch sinnvoll bei der Bereitstellung einer Hüpfburg oder für das erlaubte Abbrennen von Feuerwerk.
Leistungen der Veranstalter Haftpflichtversicherung
Durch eine derartige Versicherung abgedeckt sind in erster Linie Personen- und Sachschäden. Die Vermögensschäden sind nur dann inbegriffen, wenn diese unmittelbar die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Dies kann sein, wenn der Besucher einer Veranstaltung über ein Kabel gestolpert war und dann einen gewissen Zeitraum nicht seiner regulären Arbeit nachgehen konnte. Die Versicherung zahlt in diesem Fall dem Besucher Schmerzensgeld und auch die Behandlungskosten sowie den Verdienstausfall. Zu den weiteren Leistungen von einer derartigen Versicherung gehört auch, dass der Transport abgedeckt ist und die damit in Zusammenhang stehenden Personen- bzw. Sachschäden. Wissenswert ist, dass eine Veranstalter Haftpflichtversicherung nicht nur an den Tagen des Events gilt. Die meisten Policen umfassen auch eine Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit von jeweils 3 Tagen. Dies gilt natürlich nicht für Schäden von Besuchern. Diese sind nur während des Events versichert. Bei Bedarf kann der Zeitraum der Vorbereitungs- und Nachbearbeitungszeit noch verlängert werden. Und zwar dann, wenn der Aufbau für ein Event längere Zeit in Anspruch nimmt. Zu den Leistungen der Veranstalter Haftpflichtversicherung gehört auch der passive Rechtsschutz. Wie bei jeder anderen Haftpflichtsache auch, prüft die Versicherung nämlich zunächst, ob der Schaden auch gerechtfertigt ist. Dies hat nicht nur den Grund, ob die Sachgrundlage stimmt, sondern auch im Bezug auf die Höhe. Wenn die Forderungen unbegründet bzw. zu hoch sind, wehrt die Versicherung diese Schadensforderungen von sich aus ab. Der Versicherte hat damit dann keine Arbeit, wobei er allerdings dennoch gerichtlich für diesen Schaden natürlich belangt werden kann, wenn der Geschädigte der Auffassung ist, dass der Versicherte grundsätzlich hier Leistungen erbringen muss.
Die Versicherung tritt auch ein, wenn die Veranstaltung ausfallen sollte. Dies kann zum Beispiel sein, wenn Künstler erkrankt sind oder der Transport der Requisiten nicht geklappt hat. In diesem Fall würde die Versicherung auch die Rückerstattung der Eintrittspreise übernehmen und die Kosten der Raummiete, die mit dem Vermieter bereits vereinbart wurde und der einen Ausfall an Mieteinnahmen hätte ansonsten.
Höhe der Kosten – wovon abhängig?
Die Prämienberechnung für eine derartige Versicherung ist in erster Linie von der Zahl der Besucher abhängig, die das Event besuchen werden. Dabei wird je nach Anbieter ein Tarif pauschal angeboten von der Prämie her oder ein bestimmter Betrag pro Besucher ermittelt. Auf die Prämie wirken sich natürlich auch die Höhe der Deckungssumme und die Höhe der Selbstbeteiligung aus.