27. July 2024

Umwelthaftpflichtversicherung

Bei der Umwelt-Haftpflicht-Versicherung handelt es sich um eine Versicherung, die in erster Linie die möglichen Umweltschäden, die durch den Betrieb von Anlagen in einem Unternehmen entstehen können. Allerdings kann man über die Basis-Absicherung der Umwelt-Haftpflicht-Versicherung auch einfach nur alle Umweltschädigungen, die durch einen Betrieb, solange er keine umweltrelevanten Maschinen oder Anlagen betreibt, versichern. Diese beiden Varianten stehen quasi gleichberechtigt nebeneinander, die Zweite ist allerdings wesentlich günstiger und kann teilweise in die normale Betriebshaftpflichtversicherung eingegliedert werden, während Erstere in keiner klassischen Betriebshaftpflichtversicherung enthalten ist.

Was ist ein Umweltschaden?

Im Allgemeinen meint man rechtlich betrachtet mit den Worten Umweltschaden und Umweltbeeinträchtigung dasselbe. In gleichem Maße interessant wie erschreckend ist dabei der Umstand, dass es in den meisten EU Staaten keine gesetzlich verankerte Definition für Umweltschäden gibt. Auch die EU, die ansonsten so regelungswütig daherkommt, hat dazu noch keine abschließende Definition gefunden oder rechtsverbindlich für ihre Mitgliedsstaaten verankert.

In Deutschland gilt als Umweltschaden oder Umweltbeeinträchtigung jeder Schaden oder jede Beeinträchtigung, die durch Umwelteinwirkungen wie beispielsweise Druck, Geräusche oder Stoffe, egal in welchem Aggregatzustand, verursacht werden und sich in den sogenannten Umweltmedien wie Wasser, Boden und Luft manifestieren bzw. sich dorthin ausgebreitet haben.

Wie entstehen Umweltschäden?

Umweltschäden können in verschiedenen Industriezweigen schneller passieren, als einem lieb sein kann. Eine Industrieanlage, deren Filter versagen. Kühlwasser, das durch eine defekte Leitung austritt oder einfach fehlgeleitete Abwasser, die in einem nahe gelegenen Fluss oder See landen. Dabei gibt es im Prinzip zwei Arten der Entstehung. Die eine ist der Unfall beim Bau oder Betrieb einer umweltrelevanten Anlage, auch durch Fehler in der Montage. Auch eine fehlerhafte Lagerung, ein fehlerhafter Transport oder generell der fehlerhafte Umgang mit Gefahrgütern fällt in diesen Bereich. Hier spricht man von einem Unfall, der schlimmsten falls durch einfache Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde.

Die zweite Variante ist wesentlich schlimmer, weil sie oftmals mit großer Profitgier oder einfach nur einer riesigen Portion Ignoranz einhergeht. Hier handelt es sich um Schädigungen, die vorsätzlich, zum Beispiel durch das absichtliche Missachten von Gesetzen oder Satzungen, herbeigeführt werden. Auch solche Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, fallen hierunter. Der Unterschied ist, dass hier auch eine Umwelt-Haftpflicht-Versicherung nicht weiterhilft, da diese in Fälle wie diesen nicht greift.

Ausschlussgründe für die Umwelt-Haftpflicht-Versicherung

Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz, wenn bewusste Verstöße gegen Gesetze oder behördliche Vorgaben vorliegen. Wenn also von vornherein klar war, dass das, was geplant wird, gegen geltendes Recht verstößt und damit eine Umweltgefährdung einhergeht, wird keine Umwelt-Haftpflicht-Versicherung die Schadensersatzsummen, die von dem Unternehmen zu tragen sind, finanzieren.

Darüber hinaus sind sogenannte Kleckerschäden in der Regel nicht mitversichert. Hierbei geht es darum, dass gerade bei Anlagen, die beispielsweise zur Betankung von Fahrzeugen dienen, die Gefahr von Verkleckerung der Stoffe wie Benzin oder Diesel hinreichend bekannt ist. Hier soll sichergestellt werden, dass umsichtig und vorsichtig mit derartigen Gefahren und Problemen umgegangen wird. Aus diesem Grund werden Kleckerschäden, also Schäden die durch das Verkleckern umweltrelevanter Flüssigkeiten entstehen, nicht abgedeckt. So sollen die Versicherungsnehmer, in diesem Fall die Betreiber von Tankstellen und/oder anderweitigen Betrieben, die entsprechende umweltrelevante Flüssigstoffe nutzen, zu mehr Vorsicht und Eigenverantwortung erzogen werden.

Auch Schäden, die bei Vertragsbeginn bereits eingetreten waren oder die durch den Erwerb kontaminierter Grundstücke erfolgt sind, werden hier in der Regel nicht übernommen. So sollen Versicherer vor den Kosten eventuell vorhandener Altlasten geschützt werden. Gerade beim Ankauf von Grundstücken sollen die ankaufenden Unternehmen darüber hinaus zu einer gewissen Weitsicht und Vorsicht erzogen werden. Wenn jede Versicherung die Kosten, die durch den Ankauf kontaminierter Landstriche entstehen, übernehmen würden, wäre dies kein Risiko mehr für Unternehmer, und die entsprechenden Prüfungen würden aus Kostengründen deutlich zurückgefahren. Außerdem würde ein solches Vorgehen den Verkauf kontaminierter Landstücke vereinfachen, was wiederum dazu führen würde, dass man auch als Nutzer weniger achtsam mit gefährlichen Substanzen umgehen würde.

Die zweite Variante der Umwelt-Haftpflicht-Versicherung – Versicherungsschutz für jedes Unternehmen

Betreibt man ein einfaches Unternehmen ohne irgendwelche umweltrelevanten Anlagen zu betreiben oder mit umweltrelevanten Mitteln zu arbeiten, kann man ebenfalls eine Umwelt-Haftpflicht-Versicherung abschließen. Diese bezieht sich dann ganz grundsätzlich auf alle Umweltschäden, die in Ausübung der eigenen Arbeit entstehen oder die von dem Geschäft bzw. den Geschäftsräumen selbst ausgehen.

Ein Beispiel hierfür wäre etwa der Betreiber eines Ladenlokals, der in der Weihnachtszeit den Adventskranz in seinem Geschäft brennen lässt, wodurch ein Feuer entsteht. Durch das Feuer entwickelt sich starker Ruß, der zu erheblichen Vergiftungen der Nachbarn führt und der eine starke Belastung der Umwelt darstellt. Für den hierdurch auf jeden Fall entstandenen Umweltschaden haftet der Ladenbesitzer. Allerdings ist dieser Schaden nicht von einer umweltrelevanten Anlage oder Chemikalie ausgegangen, sondern in diesem Fall einfach von einem Feuer in seinem Ladenlokal. Aus diesem Grund würde das als einfache Umweltgefährdung gewertet, die man ggfls. auch über die klassische Betriebshaftpflichtversicherung absichern kann.

Fazit: Umweltschäden verursachen generell sehr hohe Kosten, denn die Wiederherstellung der Reinheit der Natur in den geschädigten Bereichen ist in der Regel mit hohem Aufwand verbunden, wenn das überhaupt je wieder möglich ist. Insofern ist eine solche Umwelt-Haftpflicht-Versicherung für jeden Betrieb, der mit umweltrelevanten Anlagen, Maschinen oder Chemikalien arbeitet, absolut notwendig. Noch viel wichtiger sollte aber die notwendige Sorgfalt in der Arbeit mit diesen umweltrelevanten Bestandteilen des Betriebes sein, damit die Versicherung hoffentlich niemals eingesetzt werden muss.