27. July 2024

Skipper-Haftpflichtversicherung

Boote besitzen oder Yachten ist nicht nur ein Vorrecht der Schönen und Reichen. Auch der Normalbürger kann es sich heute leisten mit einem Boot oder ein Yacht einen Ausflug zu unternehmen, auch wenn er das Boot oder die Yacht selbst nicht besitzt, sondern nur gemietet hat. Doch selbst in diesem Fall muss der Führer eines Bootes oder ein Yacht gut versichert sein. Denn auch in der Eigenschaft als Charterer hat man jede Menge Verantwortung. Und diese Verantwortung endet nicht auf einem See oder einem Fluss, sondern gilt weltweit auch auf hoher See. Aus diesem Grund ist es wichtig eine Skipper-Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Hierbei handelt es sich vom Prinzip her um eine klassische Haftpflichtversicherung, die eine ganze Reihe von Schäden abdeckt, und zwar vor allem Schäden an der gecharterten Yacht oder dem Boot, aber auch Schäden, die entstehen können, wenn es zu einem Schaden kommt, bei dem etwas beschädigt wird, was einem Crew-Mitglied gehörte. Die Versicherung ist im übrigen wichtig für einen Skipper, der das Fahren von einer Yacht gewerblich betreibt oder auch nur privat. In beiden Fällen ist es sehr wichtig, dass eine optimale Absicherung vorhanden ist, die den Skipper vor allen möglichen Ansprüchen schützt.

Leistungen

Das heißt eine Skipper-Haftpflichtversicherung deckt insbesondere Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander. Zu den weiteren gedeckten Schäden einer derartigen Versicherung zählt zudem auch eine Sicherheitsleistung in Höhe der Versicherungssumme bei einer Beschlagnahme der Yacht in einem ausländischen Hafen und sie deckt auch Ansprüche des Eigners über Ausfall von Chartereinnahmen in der Folge von einem verschuldeten Yachtgroßschadens, ebenfalls zur Höhe von einer zuvor vereinbarten Summe. Personen- und Sachschäden sind in der Skipper-Haftpflichtversicherung pauschal je nach Vertrag von bis zu 10.000.000 Euro gedeckt. Und die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle, die in einem Jahr auftreten, beträgt das Zweifache dieser Deckungssumme. Abgeschlossen werden kann eine derartige Versicherung in der Regel von Bürgern von einem EU-Mitgliedstaat oder von einem Schweizer Staatsbürger. Versichert ist auch die Nutzung von Beibooten, wenn dabei Schäden auftreten. Die Skipper-Haftpflichtversicherung bewahrt den Skipper davor, dass er sein Leben lang für einen Schaden zahlen muss. Insbesondere wenn es um Personen- oder Vermögensschäden geht, kann dies natürlich sehr belastend sein. Und auch eine Yacht selbst ist nicht billig, so dass der Sachschaden entsprechend hoch sein kann.

Beispiele für typische Schäden

Ein typisches Beispiel für einen Schaden, der über die Skipper-Haftpflicht gedeckt ist, ist wenn der Skipper beim Einlaufen in den Yachthafen eine andere Yacht übersieht und es zu einer Kollision kommt. Die Versicherung greift ebenfalls, wenn während eines Törns die Charter Yacht im Sturm kentert und ein Crewmitglied nicht mehr gerettet werden kann. In diesem Fall wäre die logische Folge, dass dessen Angehörige den Skipper verklagen, da dieser wahrscheinlich eine Untiefe übersehen hatte. Hierbei handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt natürlich auch, wenn das Crewmitglied zwar überleben sollte, aber einen Anspruch hat auf eine Invaliditätsentschädigung.

Mitversicherung

Mitversichert über die Skipper-Haftpflichtversicherung ist auch ein passiver Rechtsschutz, sprich die Abwehr unberechtigter Ansprüche und auch ein sogenannter Gewässerschäden. Das heißt entstehen Kosten bei einer Arrestierung der Yacht, werden diese von der Versicherung bis zu einem vereinbarten Betrag übernommen. Ebenso mitversichert ist auch der Verlust von Nachfolgevercharterungen bis zu einem zuvor vereinbarten Betrag.

Ausschlüsse

Wie bei jeder anderen Versicherung gibt es auch bei der Skipper-Haftpflichtversicherung Ausschlüsse. Hierzu gehören insbesondere Schäden an der gecharterten Yacht selbst, ausgenommen wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstanden ist.

Beitragshöhe von der Größe der Yacht abhängig

Wer eine größere Yacht oder ein größeres Boot chartert, der muss natürlich im Fall von einem Schaden auch mit höheren Kosten rechnen für die Reparatur, als bei einer kleinen Nussschale. Aus diesem Grund sind die Beitragshöhen der Versicherung auch an die Größe des zu versicherten Wasserfahrzeuges angepasst. Die Beiträge für die Skipper-Haftpflichtversicherung sind dabei sehr übersichtlich strukturiert und gelten allgemein für den Versicherungsumfang, der geboten wird, als sehr preiswert. Abhängig ist die Höhe des Beitrags für diese Versicherung von drei wesentlichen Faktoren, und zwar

  • vom jeweiligen Bootstyp
  • von der Bootslänge
  • von der gewünschten Deckungssumme

Es wird hierbei in Motor- und Segelyachten unterschieden. Die Versicherung für eine Yacht mit einer Länge von bis zu 10 m ist dabei wesentlich günstiger als die Beiträge für eine Versicherung für eine Yacht, die über 10 m lang ist.

Dann kommt es natürlich auch noch darauf an, wie die Versicherung genutzt wird. Wenn es sich um eine Freizeit-Yacht handelt, wird der Beitrag anders berechnet, als wenn es sich um eine Yacht handelt, die ständig in Bewegung ist und mit der Weltreisen unternommen werden. Denn statistisch steigt natürlich bei einer stetigen Bewegung auch die Gefahr, dass ein Schadensfall eintritt. Einige Versicherungsunternehmen bieten auch Komplettpakete an, die nicht nur die Skipper-Haftpflichtversicherung enthalten, sondern auch eine Unfallversicherung und eine Rechtsschutzversicherung sowie eine Kaskoversicherung. Dies sind alles Versicherungen, die ein Skipper abschließen sollte, egal ob ihm die Yacht gehört oder ob er die Yacht nur gechartert hat.