Die Produktionshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einer Film-, Video- oder Musikproduktion absichert. Dabei gilt es eine Menge zu bedenken, wenn man eine solche Versicherung abschließen muss oder möchte. Bei der Produktionshaftpflichtversicherung handelt es sich natürlich nicht um eine Pflichtversicherung. Allerdings ist es hier wie mit allen Haftpflichtversicherungen: Wer in die Gefahr kommen könnte, in Haftung genommen zu werden, sollte entsprechend vorsorgen, damit ein Haftungsfall nicht gleich den völligen Ruin bedeutet.
Deshalb ist die Produktionshaftpflichtversicherung so wichtig
Die Produktionshaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die in der Hauptsache Film- und Musikfirmen abschließen. Doch auch kleine Filmschmieden, die sich nur mit Werbefilmen beschäftigen oder das kleine Indie-Label, das einen Low Budget Film auf den Markt bringen will, sollten sich über diese Versicherung Gedanken machen. Denn bei jedem Dreh kann etwas schief gehen. Und Unfälle mit Sachschäden können teuer sein, doch immer dann, wenn Personen ins Spiel kommen, kann es finanziell wie menschlich richtig unangenehm werden. Wird eine Person bei einem Filmdreh verletzt oder sonst irgendwie beschädigt, wird Schadensersatz fällig, wenn der Produzent den Unfall im weitesten Sinne zu verantworten hat. Denn wie bei allen anderen Schäden auch, muss ein Produzent für die Schäden aufkommen, für deren Entstehen er im Kausalzusammenhang verantwortlich ist.
Im Bereich der Personenschäden kann es dabei schnell dazu kommen, dass ein bleibender Schaden entsteht, der die geschädigte Person in der Berufsausübung behindert, vielleicht sogar zur Berufs- oder gar zur völligen Erwerbsunfähigkeit führt. In diesem Fall werden nicht nur einmalige Schadensersatzleistungen, sondern sogar regelmäßige Entschädigungszahlungen für die ausgefallenen Einkünfte fällig. Sollte durch den Unfall die Notwendigkeit eintreten, dass der Geschädigte Sozialleistungen bezieht, wird der Sozialleistungsträger mit entsprechenden Forderungen auf die Person, die den Schaden zu verantworten hat, zukommen. In solchen Fällen wird der Staat jeden Euro, der an Sozialleistungen an die geschädigte Person ausgezahlt wird, vom Schadensverursacher zurückfordern. Das kann zu langwierigen und teilweise sehr hohen Zahlungsverpflichtungen führen und schließlich in der Schuldenfalle und dem finanziellen Ruin enden.
Das übernimmt die Versicherung
Maßgebend bei der Frage, was die Versicherung maximal übernimmt, sind die Deckungssummen. Klassisch sind hier Deckungssummen für Sach- und Personenschäden in Höhe von 2.500.000 Euro bis 3.000.000 Euro. Günstiger wird die Versicherungspolice natürlich, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Diese beträgt in der Regel zwischen 250 Euro und 500 Euro je Schadensfall. Über die Produktionshaftpflichtversicherung sind regelmäßig auch Schäden an der Umwelt, die womöglich bei einem Filmdreh entstehen, mitversichert. Außerdem greift diese Versicherung auch bei Schäden an Mietsachen, Mietgebäuden und anderen Mietkulissen. Wird beispielsweise ein Gebäude, in das man sich für den Filmdreh eingemietet hat, durch einen Brand oder eine Explosion beschädigt, kommt die Versicherung im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen für die Schäden auf.
Auch Schäden in Form von Schlüsselverlust oder Schäden an der Habe der Belegschaft oder der Besucher einer Vorführung können hier mitversichert werden. In diesen beiden Fällen sind die Deckungssummen jedoch in der Regel deutlich niedriger. Hier findet man meist Deckungssummen im Bereich um die 10.000 Euro. Gleiches gilt bei Vermögensschäden. Wird ein solcher Vermögensschaden verursacht, liegen die Deckungssumme in der Regel bei ca. 50.000 Euro. Damit wird schnell klar, wo das größte Gefahrenpotenzial für Produzenten, ob erfahren oder neu in ihrem Beruf, liegt.
Der Geltungsbereich spielt eine wichtige Rolle
Oftmals wird als Geltungsbereich „die ganze Welt“ angegeben. Allerdings sollte man hier aufpassen. Denn gerade die USA und Kanada sind bei solchen „die ganze Welt“-Versicherungen oftmals mit einem kleinen Nebensatz ausgeschlossen. Das liegt vor allem daran, dass die Haftungsfrage in den USA um ein Vielfaches umständlicher ist, als in den meisten anderen Ländern der Welt. Kaum ein Land erlaubt es sich in der Rechtsprechung so verworrene und teilweise unverständliche Urteile zu sprechen, wie die USA. Das verschreckt natürlich auch Haftpflichtversicherer. Die Folge ist, dass man Produktionshaftpflichtversicherungen für die USA und Kanada beim Versicherer direkt erfragen muss. Natürlich können diese beide Länder in en Geltungsbereich mit aufgenommen werden. Das wird den Versicherungsbeitrag allerdings ein Stück weit nach oben treiben. Daher sollte man sich genau überlegen, wo man die Produktion genau ansetzen möchte.
Leistungsausschlüsse in der Produktionshaftpflichtversicherung
Nicht versichert sind grundsätzlich Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden. Darüber hinaus sind Schäden an Requisiten, Reisegepäck und Schmucksachen in der Regel außen vor. Auch Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Kraftfahrzeuges, eines Luft- oder Wasserfahrzeuges entstehen, können vom Versicherer entsprechend ausgeschlossen werden. Auch Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen können von der Haftung ausgeschlossen werden. Hier ist es wichtig genau zu prüfen, was im Bereich Schäden an Mietsachen im Versicherungsvertrag steht.
Eine Versicherung für die eigene Zukunft
Die Produktionshaftpflichtversicherung reguliert nicht nur tatsächlich entstandene Schäden, sie prüft (notfalls auch gerichtlich) auch, inwieweit die angemeldeten Schäden tatsächlich gerechtfertigt sind und zu einer Haftung des Versicherungsnehmers führen. Davon abgesehen, sorgt die Versicherung dafür, dass man auch nach dem Entstehen eines größeren Schadens noch ruhig schlafen kann. Denn Forderungen, die ohne eine entsprechende Versicherung den finanziellen Ruin und damit wahrscheinlich das berufliche Aus mancher kleinen Firma und manches Produzenten bedeuten würden, werden über eine entsprechende Versicherung schnell und problemlos reguliert. Das bringt dem Produzenten auf der einen Seite Ruhe und die Gewissheit, auf der sicheren Seite zu sein. Auf der anderen Seite schafft es auch die Gewissheit, dass eine Person die womöglich tatsächlich geschädigt wird, die ihr zustehenden Entschädigungen auch tatsächlich bekommt.