7. May 2024

Privat-Haftpflichtversicherung

Die Privat-Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Nicht-Pflicht-Versicherungen, die auf dem freien Versicherungsmarkt gibt. Die Privat-Haftpflichtversicherung ist die klassische Form der Haftpflichtversicherung. Grob umrissen kann man sagen, dass sie im Prinzip alles abdeckt, wofür es keine gesonderte Haftpflichtversicherung gibt (zum Beispiel eine Kfz-Haftpflichtversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung, Jagdhaftpflichtversicherung, usw.). Allerdings ist die Privat-Haftpflichtversicherung, anders als beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung, keine Pflichtversicherung. Und doch sollte man gerade bei dieser Versicherung nicht sparen.

Die Privat-Haftpflichtversicherung als Muss-Versicherung – weil täglich ein Schaden entstehen kann

Es kann schneller gehen, als man glauben mag. Man ist bei Freunden zu Gast und wirft aus Versehen eine teure Vase um. Man spielt mit den Kindern Ball und der Schuss geht ins Fenster des Nachbarn. Es gibt viele Szenarien, die dazu führen können, dass man die Privat-Haftpflichtversicherung benötigt. Dabei ist diese in der Regel gar nicht allzu teuer. Dafür bietet sie aber oftmals hohe Versicherungssummen und einen guten Rundumschutz für das tägliche Leben.

Was enthält die Versicherung?

In der Regel sind hier zwei Schadensarten abgedeckt: Sachschäden und Personenschäden. Vermögensschäden werden in der einfachen Privat-Haftpflichtversicherung nicht weiter berücksichtigt. Hierfür kann man bei einigen Versicherern Zusatzbausteine in den Versicherungsschutz einbauen lassen. Stellt sich die Frage, inwieweit das notwendig ist. Mit Personen- und Sachschäden ist eigentlich das breite Spektrum der meisten Möglichkeiten, einen Schaden, der zur Nutzung der Haftpflichtversicherung führt, abgedeckt.

Die Privat-Haftpflichtversicherung kann man bei verschiedenen Anbietern in unterschiedlichen Ausgestaltungen beantragen. Der wichtigste Unterschied dabei ist erst einmal die Deckungssumme. Je höher die maximale Deckung anfallender Schäden ist, desto geringer ist die Gefahr, dass man trotz vorhandener Versicherung zur Kasse gebeten werden könnte. Da der Gesetzgeber in der Regelung für Schadensersatz keinerlei Deckelung der Schadensersatzpflicht vorgesehen hat, ist hier eine höchstmögliche Deckungssumme absolut empfehlenswert.

Welche Schäden werden in der Regel übernommen?

In der Privat-Haftpflichtversicherung werden in der Hauptsache die Schäden übernommen, die einem Privatmenschen im Alltag entstehen können. Ausgenommen sind Schäden, die über eine gesonderte Haftpflichtversicherung abzudecken sind, wie zum Beispiel Schäden, die durch die Nutzung eines Kraftfahrzeuges entstehen. Inbegriffen sind hingegen Sportschäden, von Schäden die während einer Jagd auftreten abgesehen. Hier greift wiederum die Jagdhaftpflichtversicherung. Auch die Haftung aus Tierhaltung ist inbegriffen, soweit es sich nicht um eine Rasse handelt, für die eine Tierhaftpflichtversicherung verpflichtend ist, wie zum Beispiel bei Pferden und Hunden.

Auch Schäden in privat angemieteten Wohnräumen fallen unter den Deckungsbereich der Privat-Haftpflichtversicherung, es sei denn, es handelt sich um Glasschäden (hierfür kann gesondert eine Hausglasversicherung abgeschlossen werden), Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige oder fehlerhafte Beanspruchung, Schäden durch Schimmel oder um Schäden an elektrischen und heizungstechnischen Teilen und Einbauten sowie an Bestandteilen der Warmwasserbereitung.

Kinder – eine Besonderheit in der Privat-Haftpflichtversicherung

Die Privat-Haftpflichtversicherung gilt in der Regel für die abschließende Person und alle Familienmitglieder. Dabei muss man jedoch beachten, dass Kinder bis zu einem gewissen Alter nicht für von ihnen verursachte Schäden haften. Daraus ziehen viele Versicherer den Schluss, dass Kinder zumindest bis zur Vollendung des siebten, zuweilen sogar bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres, nicht zur Haftung herangezogen werden können, wenn sie einen Schaden verursacht haben. Da der schlaue Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ keinerlei gesetzliche Grundlage hat, kommt die geschädigte Person in der Regel auch hierüber nicht weiter. Da die Versicherung in solchen Fällen eine echte, nämlich gesetzliche, Schadensersatzpflicht verneint, übernimmt sie auch keine Zahlungen. Das kann vor allem dann problematisch werden, wenn man sich moralisch verpflichtet fühlt, den Schaden doch zu beheben.

Die Alternative ist an dieser Stelle immer die Übertragung der Haftungsfrage von den Kindern auf die Eltern. Denn letztlich haben die Eltern eine Aufsichtspflicht. Geben Eltern im Versicherungsbogen an, dass sie ihre Aufsichtspflicht zu keiner Zeit verletzt haben und das es quasi gar nicht möglich gewesen wäre, den Schaden den das eigene Kinder womöglich verursacht hat, zu verhindern, wird die Versicherung eine Übernahme der Kosten in der Regel verweigern, mit dem Hinweis, dass keine Fahrlässigkeit der Eltern und keine Möglichkeit der Haftbarmachung der Kinder existieren. In diesen Fällen bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen. Kann man allerdings glaubhaft versichern, dass man in diesem Augenblick halt eben nicht der Aufsichtspflicht nachgekommen ist, so liegt die Verursachung des Schadens im Kausalzusammenhang bei den Eltern. In diesen Fällen wird die Versicherung ohne Probleme die Kosten übernehmen.

Besonderheiten in der Privat-Haftpflichtversicherung

Verschiedene Anbieter haben hier unterschiedliche Leistungspakete. Worauf man zu aller erst unbedingt achten sollte, ist die Deckungssumme. Die meisten günstigen Policen liegen bei einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro. Im Premiumschutz mancher Versicherungen erstrecken sich die Deckungssummen auf 32 Mio. Hier muss man selbst klären, mit welcher Variante man besser fährt und vor allem besser schlafen kann.

Dazu kommt, dass man verschiedene Dinge, die nicht im klassischen Katalog der Leistungen der Privat-Haftpflichtversicherung enthalten sind, über eigenständige Bausteine hinzu buchen kann. Dazu gehören beispielsweise folgende Bausteine:

Gefälligkeitsschäden

Hilf man einem Freund bei einem Umzug und verursacht dabei einen Schaden, so ist dieser auch bei leichter Fahrlässigkeit vor dem Gesetz nichts, wofür der Helfende aufkommen müsste. Hilft man bei einem guten Freund, kann das allerdings von allen Parteien womöglich anders gesehen werden. Damit hier keine Kosten auf den Versicherten zukommen, die er nicht vorher kalkulieren kann, gibt es die Zusatzversicherung in Sachen Gefälligkeitsschäden.

Schlüsselschäden

Verliert man einen Schlüssel, egal ob privat oder beruflich, ist dies immer mit hohen Kosten für den Austausch des Schlosses verbunden. In einem solchen Fall hilft die Haftpflichtversicherung für Schlüsselschäden.

Ausfalldeckung

Besonders interessant ist die Möglichkeit, eine Ausfalldeckungsversicherung zusätzlich abzuschließen. Diese kümmert sich darum, wenn der eigentliche Schadensverursacher keine Versicherung hat. In diesem Fall wird die Ausfalldeckungsversicherung die Schäden abdecken, die man eigentlich von der Privat-Haftpflichtversicherung des Gegners abdecken lassen würde. Diese Versicherung schützt vor bösen Überraschungen.

Letztlich muss man festhalten, dass die Privat-Haftpflichtversicherung eine Versicherung ist, die im täglichen Leben jeden Schritt absichert. Vor allem, wenn man Kinder hat, sollte man nicht zögern, sondern diese Versicherung direkt abschließen.