26. July 2024

Medien-Haftpflichtversicherung

Den Haftpflichtgedanken selbst gibt es schon seit der Antike. Eingeführt wurde er einst von einem baylonischen König, der seine Untertanen dahingehend verpflichtete Schadenersatz zu leisten, wenn sie einen Fehler gemacht oder wenn sie einen Schaden verursacht haben. Das klassische Beispiel ist hier die Zerstörung von Hab und Gut, insbesondere von einem Haus. Der Schädiger wurde dabei im Rahmen des Codex in Form einer Gesetzesstele aus Stein verpflichtet den Schaden wieder gutzumachen. Und zwar auf die Weise, dass er dabei half ein neues Haus zu bauen oder dies sogar selbst tat. Im Laufe der Jahrhunderte hat sich diese Gedanke immer weiter gefestigt in der menschlichen Gesellschaft. Es ist dabei die Haftpflicht, die auch dafür sorgt, dass einem Einzelnen nicht ein großer Schaden entsteht, der letztlich nicht wieder gut gemacht wird durch den Schädiger. Dabei erfordern moderne Zeiten auch moderne Formen der Haftpflichtversicherung. Eine der modernsten Formen ist die Medien-Haftpflichtversicherung. Entwickelt wurde diese zu einer Zeit, als die Medien sich noch auf Hörfunk, Zeitung und TV beschränkten.

Notwendigkeit einer Medien-Haftpflichtversicherung

Inzwischen ist die Medienlandschaft sehr viel vielfältiger geworden und natürlich damit auch die Haftungsfrage sehr viel komplizierter. Im Vordergrund steht dabei aber nicht nur der Einzelne, der geschädigt werden kann, sondern auch eine Vielzahl von Menschen, zum Beispiel über diskriminierende Berichtet oder eben auch der mediale – schriftliche oder gesprochene – Angriff auf vereinzelte Menschen. Dabei hat heute jede Medienanstalt und auch jeder Verlag seine eigene Haftpflicht, die aber noch ergänzt werden muss für die Haftpflicht von Autoren und Redakteuren, da diese ihren Worten schriftlich manchmal freien Lauf lassen und somit für politische und auch persönliche Unruhe sorgen. In einem Land, in dem die Medienfreiheit mehr oder weniger eingeschränkt ist, benötigt man natürlich eine solche Versicherung nicht. Doch in Ländern, in denen jeder sagen darf, was er möchte, ist es schon sinnvoll, dass hier auf jeden Fall jeder einzelne eine entsprechende Medien-Haftpflicht abgeschlossen hat. Denn es gibt immer wieder Situationen bzw. Gruppen von Menschen oder einzelne Personen, die sich durch Berichte in den Medien angegriffen fühlen und dagegen vorgehen – und das zurecht, weil es schließlich ihre Persönlichkeit beeinträchtigt oder bedroht.

Für wen geeignet? Was leistet sie?

Eine Media-Haftpflichtversicherung ist vor allen gedacht für Selbstständige bzw. Freiberufler, die in der Medienbranche tätig sind. Sinnvoll ist eine derartige Versicherung für Web- oder Kommunikationsdesigner, für Texter und Blogger, aber auch für Fotografen, für Consultants,

Webmaster, für Grafiker, für Web- und Fotodesigner und für (Werbe)-Texter und auch für die PR-Agenturen. Abgedeckt sind durch diese Versicherung Schäden, die Bereich der Medien meist nicht abzuwehren sind. Dabei können auf die Betroffenen, wenn sie keine derartige Versicherung haben, schon mal empfindlich hohe Summen zukommen, die sie möglicherweise zahlen müssen. Diese Forderungen können sehr leicht existenzbedrohend werden, weil die Selbstständigen in diesem Fall mit ihrem kompletten Vermögen haften. Dabei kommt erschwerend dazu, dass insbesondere im Bereich der Neuen Medien, also auch im Internet, die Rechtslage meist noch ungeklärt ist, da sie in der Schwebe ist durch Musterprozesse oder es sehr viele Grauzonen hier gibt, die dazu führen, dass einige eine Straftat begehen, ohne es letztlich wirklich zu wissen. Doch Unwissenheit schützt natürlich in diesem Fall nicht, dass die Medien-Haftpflichtversicherung hier möglicherweise eingreifen muss. Die Medien-Haftpflicht leistet dabei in der Regel keine Entschädigung für Personenschäden, weil die Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht darunter fällt, sondern mit Schmerzensgeld oder auch als Sach- bzw. Vermögensschaden bewertet wird.

Typische Haftpflichtfälle

Zu den typischen Haftpflichtfällen, die auftreten können gehören vor allem die

  • Verletzung von Namens- und Persönlichkeitsrechten
  • Übermitteln von Schadsoftware
  • Weitergabe vertraulicher Informationen
  • Datenverlust
  • Webseiten-Ausfälle
  • fehlerhafte Beratung
  • Verletzungen von Datenschutzbestimmungen
  • Fehlerhafte Druckaufträge und Herstellungsaufträge
  • Programmierfehler
  • Verletzung von Urheberrechten
  • Verletzung von Marken- und Lizenzrechten
  • Verletzung von Wettbewerbsrechten
  • Nichteinhalten von Deadlines
  • Fehlerhafte Recherchen

Bei einer PR-Agentur werden dabei durch diese Versicherung nicht nur Schäden übernommen, die eigene Mitarbeiter verursacht haben, sondern auch Schadensfälle, die durch Subunternehmer entstanden sind. Denn hier gibt es in der Regel entsprechende Regelungen, die dazu führen, dass der Subunternehmer selbst später den Schaden natürlich auch irgendwie regulieren muss, meist auch über eine derartige Haftpflichtversicherung. Im Zuge der schnelleren Abwicklung wird die Medien-Haftpflichtversicherung aber zunächst einmal nur von dem Hauptauftragnehmer berührt.

Wann eine Media-Haftpflichtversicherung abschließen mit Beispiel

Da die Medienwelt sehr kompliziert ist und verstrickt, ist es sogar schon so, dass man sich mit einem Angebot in einen großen Schadensfall hinein katapultieren kann. Denn kommt es hier auf Fristen an, besteht die Möglichkeit, dass hier schon der Schaden entsteht. Die meisten Schäden allerdings hängen mit der Lieferung zusammen, sprich mit dem Erledigen der Arbeit. Wurde dann nämlich ein Fehler gemacht, dann kann der Schaden sehr hoch werden, da auch hier wiederum Fristen meist eine Rolle spielen. Ein häufiger Schaden, der auftreten kann ist der Double Content. Dieser wird nämlich gleich von den Suchmaschinen bestraft und derjenige, der der Empfänger dieser Texte war, hat gleich einen sehr großen Schaden zu erwarten, nämlich die Abmahnung und auch die Löschung des Textes bzw. das nicht Auffinden der Indexseiten über die Suchmaschine und damit den möglichen Verlust des obersten Rangs in den Suchmaschinenergebnissen.