19. April 2024

Haushaftpflicht

Haus- und Grundstücksbesitzer sollten grundsätzlich darauf achten, dass sie in allen wichtigen Bereichen hinreichend abgesichert sind. Denn grundsätzlich zieht Eigentum Verpflichtungen nach sich. Und wer diesen Verpflichtungen, aus welchem Grund auch immer, nicht hinreichend nachkommt, kann für Schäden die aus diesem Versäumnis entstehen können, haftbar gemacht werden. Mit der Haftung für entstandene Schäden ist es so eine Sache – sie kann Personen, die nicht hinreichend versichert sind schnell in den finanziellen Ruin bringen.

Denn wer einen Schaden verursacht, haftet für diesen und das ohne eine gesetzliche Maximalhöhe. Letztlich haftet der Schadensverursacher, der nicht versichert ist, mit seinem gesamten Vermögen und im Bedarfsfall darüber hinaus. Das kann Verschuldung und eine endlose Abwärtsspirale zur Folge haben. Deshalb sind die unterschiedlichen Formen der Haftpflichtversicherung allgemein als die wohl wichtigsten privaten Schutz-Versicherungen bekannt.

Was kann die Haushaftpflichtversicherung?

Die Haushaftpflichtversicherung oder Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, wie sie auch zuweilen genannt wird, übernimmt alle Haftungsfälle, die etwas mit dem Hauseigentum zu tun haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Haus ein selbst bewohntes Wohnhaus, eine Büroimmobilie oder ein Mietshaus ist. Die Haushaftpflichtversicherung deckt dabei in der Regel sowohl Personen als auch Sach- und Vermögensschäden ab. Das ist deshalb so wichtig, weil manchmal sowohl die eine als auch die andere Schadensform gleichzeitig auftreten können. Auch bei solchen Parallelschädigungen, womöglich sogar durch ein und dasselbe Ereignis, deckt die Haushaftpflichtversicherung, bis zur vertraglich vereinbarten maximalen Deckungssumme, die entstandenen Schäden.

In welchen Situationen kann die Versicherung wichtig werden?

Die Haushaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die man nur benötigt, wenn man Grundbesitz oder eine Immobilie sein Eigen nennt. In diesem Fall haftet der Besitzer für die meisten Schäden, die sich Besucher oder anderweitig anwesende Personen durch das Haus oder das Grundstück zuziehen. Hier gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten, die zu einem Schadensfall führen können. Ein herabfallender Dachziegel zum Beispiel kann nicht nur ein parkendes Auto auf der Straße stark beschädigen. Trifft ein solcher Dachziegel einen Passanten, kann das schwere körperliche Schäden nach sich ziehen. In einem solchen Fall haftet der Besitzer des Hauses nicht nur für Sach-, sondern auch für Personenschäden und alles, was aus diesen Schäden resultiert.

Damit können Schadensersatzforderungen wegen Einkommensausfall verbunden sein. Auch Forderungen in Form von Schmerzensgeld. Kommt es zu einer derart schweren Verletzung, dass die geschädigte Person nie wieder die volle Erwerbsfähigkeit erreicht, kann sogar eine lebenslange Schadensrente fällig werden. In solchen Fällen ist man ohne eine entsprechende Versicherung schnell am Ende der eigenen Einkünfte oder des eigenen Vermögens angekommen.

Es gibt aber auch andere Situationen, in denen eine Haushaftpflicht wichtig sein könnte. So ist der Besitzer eines Grundstücks zum Beispiel verpflichtet, Hecken auf seinem Grundstück so zu pflegen und zu beschneiden, dass sie den fließenden Straßenverkehr nicht behindern. Kommt ein Hauseigentümer dieser Verpflichtung nicht nach und entsteht beispielsweise ein Autounfall, weil Büsche so weit auf die Straße ragen, dass eine Kurve nicht mehr entsprechend einsehbar ist, wird auch hier der Grundstückseigentümer für die vollen anfallenden Schäden haftbar gemacht.

Selbst in alltäglichen Situationen, kann eine solche Versicherung wichtig werden

Ein weiteres Beispiel, das mit gewisser Regelmäßigkeit vorkommt, ist die Verpflichtung des Haus- und Grundstückseigentümers zur Schneeräumung. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur das Grundstück selbst, sondern auch die davor liegenden Gehwege. Hat es nun mitten in der Nacht begonnen zu schneien und am frühen Morgen, lange bevor realistischerweise damit zu rechnen ist, dass Schnee geräumt werden würde, kommt der Zeitungsbote und rutscht auf der vereisten Auffahrt oder dem zugeschneiten Gehweg aus, hat zwar keine grobe Fahrlässigkeit des Besitzers vorgelegen, weil man einfach nicht erwarten kann, dass dieser mitten in der Nacht aufsteht, und den Schnee beseitigt.

Dennoch ist der Schaden auf dem Grundstück oder im Verantwortungsbereich des Hauseigentümers entstanden und letztlich wird er sich, rechtlich und rein objektiv betrachtet, diesen Schaden in Form eines Kausalzusammenhanges mit dem nicht beseitigen Schnee, anlasten lassen müssen. In einem solchen Fall muss der Hauseigentümer haften, auch wenn rein menschlich betrachtet kein Verschulden vorliegt, weil das einfach jedem hätte passieren können. Umso wichtiger, sich mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung gegen solche Situationen zu schützen.

Schlechte Lichtverhältnisse oder Reparaturstau – häufige Ursachen für Schadensfälle

Andere Situationen, in denen Personen zu Schaden kommen können, sind zum Beispiel schlecht beleuchtete Eingangsbereiche. Eine Treppe im Eingangsbereich ist nicht ausreichend beleuchtet. Ein Besucher knickt um und zieht sich dabei einen Bänderriss oder eine Sprunggelenksverletzung zu. Auch hier werden Kosten wie Schmerzensgeld, Ersatz für Einkommensausfall und wenn eine Operation notwendig ist und eine Haushaltshilfe benötigt wird, auch die Kosten für diese fällig und vom Hauseigentümer gefordert.

Selbst ein nicht ganz verkehrstüchtiges Treppengeländer kann, bei einem entsprechenden Unfall, eine Haftungssituation erzeugen. In all diesen Fällen haftet der Eigentümer mit seinem gesamten Besitz.

Die Haushaftpflicht als Notanker in allen Haftungsfragen

Die Haushaftpflichtversicherung zahlt dabei nicht nur die aufkommenden Schadensersatzforderungen, sie prüft auch vorab, ob diese überhaupt berechtigt sind. Wo mancher Hauseigentümer gar keine Prüfung durchführen könnte, geschweige denn einen Anwalt mit der Durchsetzung des eigenen Rechts beauftragen würde, weil er die Kosten eines Verfahrens und eine eventuelle Niederlage fürchtet, wird die Versicherung keine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen, die sie für nötig erachtet. Mit eigenen Gutachtern und Anwälten wird hier sichergestellt, dass nur die Fälle, in denen der Kunde wirklich zur Haftung verpflichtet ist, auch gezahlt werden. So enthält die Haushaftpflichtversicherung, wie nahezu jede Haftpflichtversicherung, auch einen passiven Rechtsschutz für den Versicherten.

Fazit: Wer ein Haus oder ein Grundstück besitzt, egal ob er es vermietet oder selbst bewohnt, sollte auf jeden Fall für eine entsprechende Absicherung sorgen. Zu groß ist sonst die Gefahr, dass aufgrund eines einfachen Unfalls, eines unvorhergesehenen Wetterereignisses oder einer einfachen Unachtsamkeit, die komplette eigene finanzielle Existenz aufs Spiel gesetzt wird.

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