Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine Unterart der Arbeitnehmerhaftpflichtversicherung. Sie sorgt bei Angestellten im öffentlichen Dienst oder bei Beamten dafür, dass der Versicherte in dem Fall, dass sein Dienstherr Regressansprüche gegen ihn geltend macht, der jeweilige Versicherte durch diese Forderungen keinen finanziellen Schaden erleidet. In solchen Fällen springt die Diensthaftpflichtversicherung ein. Da gerade bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst oftmals schon einfache Fahrlässigkeit ausreicht, um einen Regressanspruch des Dienstherrn zu kreieren, kann diese Versicherung, je nach Tätigkeit des Angestellten oder Beamten, sehr lohnend sein.
Die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte und Angestellte in der Sozialverwaltung
Gerade im sozialen Bereich des öffentlichen Dienstes kann es schnell zu erheblichen Vermögensschäden für den Dienstherrn kommen. Eine falsche Bewilligung von Sozialleistungen, eine Unterlagen, die aufgrund des vorhandenen Arbeits- und Zeitdrucks nicht hinreichend geprüft und deshalb falsch bewertet wurde, eine Frist für eine Rückforderung, die aufgrund des engen Zeitplans und des hohen Arbeitsaufkommens verpasst wurde. Und schon ist ein Vermögensschaden für den Dienstherrn entstanden. Diese können dann auch schnell in die Tausend Euro gehen. Für gewöhnlich hat der Dienstherr bei Vorliegen einer einfachen Fahrlässigkeit das Recht, hier Regressforderungen an seine Mitarbeiter zu stellen, eine Vorgehensweise, die in der Vergangenheit zwar selten von öffentlich rechtlichen Dienstherren angewandt wurde, die aber durchaus denkbar ist.
Gerade in diesem Bereich des öffentlichen Dienstes ist der passive Rechtsschutz der Diensthaftpflichtversicherung besonders wichtig. Denn auch wenn viele Dienstherren im öffentlichen Dienst es nicht gern hören: Der Umstand das gerade im Bereich der Sozialleistungen, wie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder ähnlichen Leistungen, der Bestand an gut ausgebildeten Mitarbeitern so niedrig und dadurch das Arbeitsaufkommen für jeden einzelnen so hoch ist, führt dazu das in vielen Fällen keine Regressansprüche angemeldet werden können.
Wenn die Arbeitsbelastung in der Tat so hoch ist, dass eine fehlerfreie Bearbeitung nicht möglich ist und das in der Vergangenheit bereits entsprechend angezeigt wurde, wird es schwer für den Dienstherrn Regressansprüche durchzubringen. In solchen Fällen beispielsweise greift die Diensthaftpflichtversicherung ein und prüft, ob die Forderungen des Dienstherrn wirklich rechtlich korrekt sind. Im Zweifelsfall wird die Diensthaftpflichtversicherung selbst entsprechende Anwälte mit der Abwehrung der Ansprüche betrauen, sodass der Angestellte oder Beamte damit keine weiteren Unannehmlichkeiten hat.
Die Diensthaftpflichtversicherung für Schäden, die im Dienst entstehen
Doch es können auch noch andere Schäden auftreten, als nur Vermögensschäden. Prinzipiell können auch Sach- oder Personenschäden im Dienst auftreten. Beispielsweise Schäden, die während der Ausübung des Dienstes mit einem Dienstfahrzeug verursacht werden, sind zu erst einmal im Rahmen der Amtshaftung vom Dienstherrn selbst zu tragen, können dann aber im nächsten Zug vom Angestellten oder Beamten im Regress verfahren verlangt werden. Auch in solchen Fällen springt die Diensthaftpflichtversicherung ein.
Besonders wichtig kann diese Versicherung für Polizisten oder Feuerwehrleute werden. Denn hier können im Eifer des Gefechts, in schwierigen Einsätzen, in denen es um Leben und Tod gehen kann, schnell auch falsche Entscheidungen getroffen werden. Diese können sehr schnell zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden führen. Vor allen Dingen im Bereich der Personenschäden können die Schadenssummen schnell einen fünf- oder sechsstelligen Bereich erreichen. Wenn ein Opfer einer solchen falschen Entscheidung oder eines Unfalls, der aus einer einfachen Fahrlässigkeit resultiert, so schwer beschädigt wird, dass hierdurch eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit eintritt, kann das zur Verpflichtung des Dienstherrn, eine lebenslange Rente zu zahlen, führen. Gibt der Dienstherr diese Verpflichtung an den Angestellten oder Beamten im Rahmen eines Regress Verfahrens weiter, kann das zu erheblichen finanziellen Einbußen für viele Jahre führen. Auch in diesem Fall springt die Diensthaftpflichtversicherung ein und übernimmt die entstehenden Kosten.
Bundeswehrsoldaten – besondere Aufgaben erfordern auch besonderen Schutz
Generell kann man festhalten, dass jeder der im Dienst eine Waffe tragen muss oder der im Rahmen seines Dienstes für den Schutz von Menschenleben zuständig ist, eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen sollte. Gerade für Wehrdienstleistende, die im Rahmen ihrer täglichen Arbeit mit Waffen von teilweise erheblicher Durchschlagskraft zu tun haben, sollten sicherstellen, dass sie entsprechend abgesichert sind. Denn hier kann eine einzige falsche Entscheidung, ähnlich wie im Polizeidienst, schnell in einem Desaster enden. Und für dieses kann der Verursacher letztlich haftbar gemacht werden, was mit erheblichen finanziellen Einbußen bis hin zum Verlust der Existenz einhergehen kann.
Generell gilt – je größer die Verantwortung desto größer das Schutzbedürfnis
Die Notwendigkeit eine Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten, Wehrdienstleistende oder Beamte und Angestellten in Bereichen mit hohen fiskalischen Bedeutungen abzuschließen, ist nur logisch. Woran man dabei selten denkt, ist das generell in jedem Bereich des öffentlichen Dienstes die Gefahr einer Regressforderung besteht. Das liegt daran, dass das Gesetz festlegt, dass Staatsbedienstete für Schäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit wegen einer Amtspflichtverletzung verursachen, selbst haften. Da es zu dem Amtspflichten gehört, stets umsichtig und allen Vorschriften entsprechend zu entscheiden, ist man schneller in einer Amtspflichtverletzung, als man meinen mag.
Das kann der Lehrerin passieren, die eine Gruppe Schüler während eines Schulausfluges kurzzeitig aus den Augen verliert und deshalb einen schweren Unfall nicht verhindern kann. Ebenso kann das auf den Mitarbeiter im Bauamt zutreffen, der eine falsche Baugenehmigung ausstellt, weshalb die Stadt womöglich Probleme mit dem Bebauungsplan und der Aufsichtsbehörde bekommt. Oder es wurde ein Antrag fälschlicherweise abgelehnt und der verärgerte Bürger startet eine Klage auf Schadensersatz gegen die Stadt. In beiden Fällen können die Kosten an den Mitarbeiter weitergegeben werden. Ganz zu schweigen von dem Amtsleiter, der seiner Fachaufsichtspflicht nicht hinreichend nachkommt und deshalb haftbar gemacht werden kann.
Die Diensthaftpflichtversicherung – weil Staatsdiener Sicherheit brauchen
Die Diensthaftpflichtversicherung ist die beste Möglichkeit dafür zu sorgen, dass Sie jeden Tag beruhigt zur Arbeit fahren können, in dem Wissen, dass Sie bestmögliche Arbeit leisten und für die Fehler, die trotzdem passieren, weil überall da wo gearbeitet wird, eben Fehler passieren, einen Partner an Ihrer Seite haben, der die daraus womöglich resultierenden unschönen Folgen für Sie abmildert.