Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Unternehmer vor Schadensansprüchen durch Dritte bewahren bzw. versichern soll. Sinnvoll ist diese Versicherung für jeden, der eine eigene Betriebsstädte, ein Ladenlokal, Büroräume oder andere Lokalitäten für die Ausübung seiner Tätigkeit benötigt oder verwendet. Vor allem, wenn Kunden oder andere Dritte Zugang zu diesen Räumlichkeiten haben, macht die Betriebshaftpflichtversicherung Sinn. Allerdings gibt es auch ganz andere Schadensansprüche, die gegen einen Selbstständigen oder Freiberufler geltend gemacht werden können, als nur solche, die vielleicht aufgrund eines Unfalles im Betrieb oder im Büro des Versicherten entstanden sein mögen.
Schlechtleistung als Haftungsursache – die Gefahr die jeden Selbstständige trifft
Eine Schlechtleistung kann leicht dazu führen, dass ein Haftungsgrund entsteht. Der Maurer, dessen Mauer der einfachsten Belastung nicht standhält. Der Klempner, der womöglich selbst durch fehlerhafte Handhabung seines Werkzeuges einen Rohrbruch verursacht. Der Kfz-Mechaniker, der bei der Autoreparatur etwas wichtiges vergisst und damit das gesamte Fahrzeug nachhaltig beschädigt, wenn es angelassen wird. Man könnte diese Liste endlos fortsetzen. Natürlich gibt es Branchen mit höherem Risiko und solche mit einem deutlich niedrigerem.
Ein Selbstständiger, dessen Tätigkeit sich in der Hauptsache auf Beratende oder Vorbereitende Aufgaben erstreckt, wie beispielsweise ein Architekt, wird in seinem Tun über die Berufshaftpflichtversicherung versichert. Hier würde die Betriebshaftpflichtversicherung nur dann greifen, wenn beispielsweise ein Kunde in den Räumlichkeiten des Architekten einen Unfall erleidet und aus diesem Schadensersatzansprüche erwachsen.
Wieder anders stellt sich die Gefahrensituation in industriellen Anlagen dar. Da die Arbeitnehmer in der Regel durch die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung geschützt werden, können diese keine Ansprüche stellen, die durch eine Betriebshaftpflichtversicherung bedient werden müssten. Anders sieht das aus, wenn eine externe Firma auf dem Betriebsgeländer Arbeiten ausführt. Hat man beispielsweise für eine Fertigungshalle eine Gebäudereinigungsfirma mit der täglichen Reinigung beauftragt und durch einen Fehler eines Mitarbeiters entsteht ein Schaden für diese Firma, so greift auch hier die Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung – Individualität ist hier gefragt
Gute Versicherer bieten ihren Kunden gerade im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung einen ganz individuellen Service an. Denn kaum eine andere Versicherung ist so sehr abhängig von der tatsächlichen Tätigkeit des Versicherten, kaum eine andere Versicherung ist so unterschiedlich belastet, je nach Branche des Versicherungsnehmers. Dementsprechend unterschiedlich sehen, bei guten Versicherern, auch die Versicherungspolicen für die Betriebshaftpflichtversicherung aus. Angefangen von den Ausschlussgründen über die fälligen Versicherungsbeiträge bis hin zur Deckungssumme sollte der Versicherungsvertrag komplett auf die individuellen Bedürfnisse des Betriebes und des Industriezweiges des Versicherungsnehmers zugeschnitten sein. Eine 0815-Versicherung, die für jeden Versicherungsnehmer dieselben Konditionen bietet, wird allein in der Preisgestaltung für die meisten Kunden bereits überdurchschnittlich teuer sein.
Passiver Rechtsschutz inklusive
Wann immer Haftungsansprüche gestellt werden, muss zu aller erst geprüft werden, ob diese wirklich berechtigt sind oder ob hier jemand versucht, sich auf Kosten desjenigen, gegen den die Ansprüche erhoben werden, zu bereichern. Ohne Versicherung muss man sich entweder selbst um anwaltlichen Beistand bemühen, wenn solche Dinge letztlich gerichtlich ausgefochten werden sollen. Im schlimmsten Fall zahlt man nicht nur die Anwaltskosten, sondern im Fall einer Niederlage vor Gericht auch die Gerichtskosten und schließlich die Schadensersatzforderung des Geschädigten.
Versicherte in der Betriebshaftpflichtversicherung haben es da wesentlich leichter. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für einen Sachverständigen und gegebenenfalls auch für ein Gerichtsverfahren, wenn der Versicherer der Ansicht ist, dass ein Schadensersatzanspruch unberechtigt ist. Insofern liegt im Rahmen dieser Versicherung auch eine passive Rechtsschutzversicherung vor. Der Versicherte selbst kann dieses Rechtsschutzelement nicht nutzen.
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
Die Betriebshaftpflichtversicherung rechnet, ist es wirklich zu einem Haftungsfall gekommen, direkt mit dem Geschädigten ab. Auch die Kommunikation in den Fällen, in denen Zweifel an der Korrektheit bzw. der Rechtmäßigkeit der Haftungsansprüche des angeblich Geschädigten bestehen, schaltet die Versicherung direkt ihre Rechtsabteilung ein. Unabhängig von der Meinung des Versicherten wird dann der Schaden reguliert oder aber notfalls der Gerichtsweg beschritten, um die Rechtmäßigkeit einer gestellten Schadensersatzforderung zu prüfen.
Wenn jedoch die Versicherung zu dem Schluss gekommen ist, dass eine Schadensersatzforderung berechtigt ist, ist es unerheblich, ob der Versicherte, der letztlich für den Schaden haftbar gemacht wird und vor dem Gericht für diesen Schaden verantwortlich ist, den Schaden reguliert wissen möchte. Selbst wenn der Versicherte auf dem Standpunkt stehen sollte, dass hier kein Haftungsfall bestehen könne, wird die Versicherung den Haftungsanspruch des Geschädigten begleichen. Es bedarf dafür nicht der Zustimmung des Versicherten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung – eine Versicherung die Betriebe am Leben erhält
Sowohl natürlich als auch juristische Personen sind gesetzlich verpflichtet, Schäden, die sie verursacht haben, auch zu ersetzen. Hierfür hat der Gesetzgeber allerdings keine Schadensobergrenze festgelegt. Und das zu Recht, denn wenn ein Schaden verursacht wurde, ist er auch aus der Welt zu schaffen, unabhängig davon, wie hoch die Kosten für diesen Schaden tatsächlich sind. Doch genau beginnt das Dilemma der Unternehmen und Selbstständigen. Das im Arbeitsalltag Fehler unterlaufen können, ist das Normalste auf der Welt. Das hierdurch womöglich Menschen geschädigt werden können, ist einfach der Tatsache geschuldet, dass wir heute in allem was wir tun, was wir haben und benutzen von der Industrie abhängig sind.
Entsteht ein solcher Schaden, vielleicht gar nicht nur ein einfacher Vermögensschaden, sondern ein Vermögensschaden in Verbindung mit einem Personenschaden, können die Schadensersatzforderungen schnell exorbitante Summen erreichen. In einem solchen Fall könnte ein Unternehmen durch eine solche Forderung bleibenden Schaden davontragen, vielleicht sogar von der Zahlungsunfähigkeit bedroht sein. Aus diesem Grund sollte die Betriebshaftpflichtversicherung zu den Versicherungen eines jeden Selbstständigen und Gewerbetreibenden gehören. Die Gefahr, durch eine womöglich berechtigte Schadensersatzforderungen in den Ruin getrieben zu werden, ist ohne diese Versicherung viel zu hoch.