Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Versicherungsart, die Arbeitnehmer uns Selbstständige vor Schadensersatzansprüchen aus ihrem beruflichen Umfeld schützen soll. Besonders Personen, die in einem Umfeld arbeiten, in dem vermehrt die Gefahr von Vermögensschäden besteht, sollten sich über eine solche Versicherung schützen, um Schadensersatzforderungen, die teilweise in Höhe von fünf- bis sechsstelligen Eurobeträgen bestehen können, aufzufangen.
Die Berufshaftpflichtversicherung in Abgrenzung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung muss man klar von der Betriebshaftpflichtversicherung abgrenzen, auch wenn beide Versicherungen Selbstständige vor Schadensersatzforderungen bewahren soll. Allerdings unterscheiden diese beiden sich darin, dass die Berufshaftpflichtversicherung immer dann greift, wenn der Versicherte im Rahmen seiner Berufsausübung einen Vermögensschaden verursacht. Die Betriebshaftpflichtversicherung greift dann, wenn ein Schadensersatzanspruch in einem Betrieb entsteht, also zum Beispiel wenn ein Kunde auf einem Wasserfleck auf den Fliesen ausrutscht. Hier spielt die Berufsausübung keinerlei Rolle.
In welchem Berufen wird die Berufshaftpflichtversicherung klassisch verwendet?
Die klassischen Berufe, die eine Absicherung mit der Berufshaftpflichtversicherung notwendig machen, sind Berufe in denen Beratende Tätigkeiten und solche Tätigkeiten mit hohem Vermögenseinsatz gefragt sind. Rechtsanwälte, Ingenieure, Ärzte, Architekten und Übersetzer/Dolmetscher gehören zu den klassischen Kunden der Berufshaftpflichtversicherung. Denn gerade in diesen Berufsgruppen besteht ein hohes Maß an Beratungsnotwendigkeiten.
In diesen Fällen greift die Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung soll Personen, die im Berufsleben stehen vor Schadensersatzforderungen anderer bewahren. Solche können, gerade bei bestimmten Berufsgruppen, schneller entstehen, als man meinen mag. Hier einige Beispiele für solche Schadensersatzfälle:
Fälle, in denen die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte greift
Ein Rechtsanwalt übernimmt den Fall eines Mandanten. Im Rahmen den Beratung unterlässt der Anwalt es aus Unwissen, den Mandanten auf einen wichtigen Umstand hinzuweisen oder ihn zu einem wichtigen Recht zu beraten. Aus dem Unwissen des Anwalts und der fehlenden Beratung erwächst dem Mandanten ein Vermögensschaden, weil er gewisse Rechte, die er gehabt hätte, nicht einfordern kann. Diesen Vermögensschaden übernimmt die Versicherung.
Gleiches gilt wenn beispielsweise ein Rechtsanwalt in Vertretung seines Mandanten einen Bescheid von einer Behörde erhält, der eine Forderung der Behörde gegen den Mandanten begründet. Gegen diesen Bescheid besteht die Möglichkeit des Widerspruchs oder möglicherweise der Klage. Wenn nun der Rechtsanwalt die Frist für die Einlegung des Widerspruchs oder die Einreichung der Klage verstreichen lässt, ohne entsprechend im Sinne seines Mandanten tätig geworden zu sein, entsteht ein Vermögensschaden für den Mandanten. Ist der Bescheid womöglich fehlerhaft besteht der Vermögensschaden in der vollen Rückforderungssumme. Auch diesen Betrag würde die Berufshaftpflichtversicherung entsprechend übernehmen.
Fälle, in denen die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten greift
Übernimmt ein Architekt einen Auftrag zur Planung eines Gebäudes oder eines Umbaus und unterlaufen ihm bei der Planung Fehler, die mit Folgekosten verbunden sind, so werden diese Folgekosten, die allein auf dem Planungsfehler basieren, durch die Berufshaftpflichtversicherung getragen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn durch eine Fehlerhafte Planung Materialien verwendet wurden, die dem Druck nicht standhalten oder die anderweitig fehlerhaft sind.
Fälle in denen die Berufshaftpflichtversicherung für Dolmetscher und Übersetzer greift
Erhält ein Dolmetscher oder Übersetzer einen Auftrag und führt diesen derart fehlerhaft aus, das seinem Auftraggeber durch den Fehler des Dolmetschers oder des Übersetzers ein Vermögensschaden entsteht, greift auch hier die Berufshaftpflichtversicherung.
Sonderfälle der Berufshaftpflichtversicherung
Während bis vor einigen Jahren die Berufshaftpflichtversicherung eine Haftpflichtversicherung war, die nur selbstständigen Berufen vorbehalten war, ist sie inzwischen auch unter Arbeitnehmern, die einer nichtselbstständigen Arbeit nachgehen, weit verbreitet. Um hier die richtige Berufshaftpflichtversicherung zu finden, ist es allerdings wichtig, die Leistungen und Ausschlussgründe entsprechend zu vergleichen. Eine solche Berufshaftpflichtversicherung, oder für Beamte auch Diensthaftpflichtversicherung, soll Arbeitnehmer vor den Folgen fahrlässig herbeigeführter Vermögensschäden. Führt beispielsweise die fehlerhafte Bearbeitung eines Sachbearbeiters zu einem Vermögensschaden und der Arbeitgeber fordert diesen vom Arbeitnehmer zurück, greift auch hier die Berufshaftpflichtversicherung.
Ausschlussgründe in der Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung ist in ihren Leistungen und Ausschlussgründen eine klassische Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, dass sie in allen Fällen greift, in denen der Versicherte aufgrund eines entstandenen Schadens haften muss. Ausnahmen sind hier allerdings in der Hauptsache solche Schäden, die vorsätzlich durch den Versicherten verursacht wurden. In manchen Versicherungen sind sogar solche Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, ausgeschlossen.
Wichtig ist dabei, dass man vor Abschluss der Versicherung vergleicht, welche Versicherung welche Deckungssummen anbietet und wo die Ausschlussgründe liegen. Darüber hinaus spielt natürlich der Versicherungsbeitrag eine wichtige Rolle. Eine klassische Berufshaftpflichtversicherung kann man bereits mit jährlichen Beiträgen in Höhe von knapp über 30,00 Euro abschließen.
Die Berufshaftpflichtversicherung – kleine Beiträge bei großer Sicherheit
Das die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung, gerade bei Arbeitnehmern, oftmals so niedrig ausfallen, liegt auch daran, dass diese Versicherung nur sehr selten wirklich einen Schadensfall gemeldet bekommt. Aus diesem Grund stehen viele, auch sogenannte Experten, oft aus dem Standpunkt, dass diese Versicherung zwar für Berufsgruppen wie Anwälte, Architekten etc. notwendig sind, aber für normale Arbeitnehmer unnötig wären. Dabei wird leider viel zu schnell vergessen, dass ein Arbeitnehmer in einem Chemiewerk beispielsweise durch einen einfachen Fehler einen Schaden in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro verursachen kann.
Gleiches gilt, wenn ein Beschäftigter im Ein- oder Verkauf arbeitet. Ein Fehler bei der Angebotserstellung oder ein falsch gelesener Kostenvoranschlag kann bei bereits zu einem Vermögensschaden des Arbeitgebers führen. Und gerade im öffentlichen Dienst führen Überlastung von Mitarbeitern und Fehler in der Sachbearbeitung Jahr für Jahr zu Schäden in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro. In all diesen Schadensfällen kann es passieren, wenn der Arbeitnehmer fahrlässig gehandelt hat, dass der Arbeitgeber ein Haftungsverfahren gegen den Arbeitnehmer einleitet. Das kann zu erheblichen finanziellen Problemen beim Schadensverursacher führen. Eine Gefahr die man mit der Berufshaftpflichtversicherung schon für kleine jährliche Beiträge bannen kann.