28. March 2024

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Bauherren vor Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz versichert. Solche Ansprüche können aus verschiedenen Gründen entstehen. Letztlich stellt eine Baustelle immer eine Gefahrenquelle dar. Und auch das Abtreten der Schuld bzw. der Verantwortung an andere durch Schilder mit entsprechender Aufschrift wie zum Beispiel „Eltern haften für ihre Kinder“ bringt den Bauherren hier nicht weiter.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung – deshalb ist sie so wichtig

Die Haftung richtet sich generell nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier wird in Paragraph 823 Absatz 1 festgelegt:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Daraus folgt, dass jeder Bauherr selbst dafür verantwortlich ist, dass von seiner Baustelle keine Gefahren für andere ausgehen. Das bedeutet zum einen, dass er die Baustelle entsprechend absichern muss, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen Zutritt zu der Bausteller erhalten. Darüber hinaus bedeutet dies, dass auf der Baustelle selbst alles so gesichert sein muss, dass anwesende Personen nicht durch herunterfallende Teile oder andere Gefahren zu Schaden kommen können. Sollte doch ein Schadensfall eintreten, haftet der Bauherr in unbegrenzter Höhe. Das kann Sachschäden beinhalten, wenn zum Beispiel Kleidung oder anderer Besitz einer Person auf der Baustelle zu Schaden kommt. Viel teurer und komplizierter sind allerdings Personenschäden. Je nachdem, wie schwerwiegend ein solcher Schaden ist, kann er sogar eine lebenslange Rentenzahlung nach sich ziehen. So kann eine einzige Nacht, in der eine Gruppe Jugendlicher eine ungesicherte Baustelle unsicher macht, das Leben eines Bauherrn grundlegend verändern und diesen ein Vermögen kosten.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung – weil die Folgen weit reichen können

Ein Bauherr gibt die Baustelle in die Hand eines Unternehmens, dass als Hauptverantwortlicher den Bau übernimmt, die verschiedenen Gewerke beauftragt und überwacht und sicherstellt, dass alles termingerecht fertiggestellt wird. Natürlich verlässt sich der Bauherr darauf, dass die Fachleute die Baustelle auch entsprechend absichern. Wenn dies aber einmal aus irgendeinem Grund nicht der Fall sein sollte, können Unfälle passieren die zu Schäden führen, die in der Folge reguliert werden müssen. Im Fall einer solchen Schadensregulierungspflicht können Kosten auf den Bauherrn zukommen, mit denen er nie gerechnet hätte.

Das kann bedeuten, dass die gesamte Baufinanzierung kippt, weil entweder die fälligen Raten nicht mehr gezahlt werden können, oder das hierüber finanzierte Geld einfach nicht ausreicht, um den fälligen Schadensersatz zu zahlen und den Bau fertigzustellen. Eine Nachfinanzierung kann sich als sehr teuer erweisen und auch die Kreditfinanzierung für eine solche Schadensersatzforderung ist in der Regel nicht über einen Baukredit mit den entsprechend günstigen Zinsen zu realisieren. Probleme, die man mit einer entsprechenden Bauherrenhaftpflichtversicherung umgehen kann.

Mit Rechtsschutzkomponente für das gute Recht des Bauherren

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung beinhaltet in der Regel auch eine Rechtsschutzkomponente. Diese greift dann, wenn eine Partei Schadensersatzforderungen an den Bauherren stellt, die womöglich nicht berechtigt sind. In diesem Fall wird die Versicherung in erster Instanz selbst versuchen, den Sachverhalt entsprechend aufzuklären und zu einer Einigung mit der gegnerischen Partei zu kommen. Im äußersten Fall geht die Versicherung mit dem Streitfall vor Gericht und wird hier versuchen, dass bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Natürlich hat die Versicherung selbst auch ein Interesse daran, dass Schadensersatzforderungen im Endeffekt so gering wie irgend möglich ausfallen. Dennoch erspart ein Bauherr sich so über die Bauherrenhaftpflichtversicherung einige ebenso unangenehme wie zeitaufwendige Termine und Diskussionen mit Personen, die von sich behaupten auf der Baustelle durch das Verschulden des Bauherren geschädigt worden zu sein.

Das ist der Leistungsumfang der Versicherung in der Regel

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung. Und wie die klassische Haftpflichtversicherung sind die Leistungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung schnell und einfach aufgeführt. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft alle Fälle, ob wirklich eine Haftung des Bauherren vorliegt. Wenn dies der Fall ist, übernimmt sie die aus der Haftung resultierenden Forderungen in Geld oder Geldeswert für den Versicherungsnehmer. Das Interessante bei dieser Versicherungsvariante ist der Umstand, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung nur für den Zeitraum der Bauphase abgeschlossen und bezahlt werden muss. Doch auch wenn die Versicherungszeit längst beendet ist, wird die Versicherung noch immer für den einst Versicherten tätig, zum Beispiel wenn sich ein Gerichtsverfahren in die Länge gezogen hat oder wenn aufgrund eines Unfalls eine lebenslange Rentenzahlung an ein Unfallopfer notwendig wird. So ist das Risiko eines Versicherers bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung ungleich höher, als bei einer klassischen Haftpflichtversicherung.

Was kostet eine Versicherung Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Kosten für die Bauherrenhaftpflichtversicherung richten sich in der Regel nach dem Gesamtkostenvolumen des Bauvorhabens .Deshalb erfolgt eine abschließende Abrechnung der Versicherung regelmäßig erst nach Abschluss des Baus und einer abschließenden Aufstellung aller Kosten für den Bau. Erst hiernach stellt die Versicherung ihre Rechnung und erhält ihre Versicherungsprämie. Je nach Versicherer und Vereinbarung kann es sein, dass innerhalb der Bauphase bereits monatliche Zahlung als Anzahlung auf die Gesamtkosten geleistet werden. Da die Leistungen der Versicherer bei dieser Versicherung keine echten Unterschiede aufweisen, ist hier das Hauptvergleichsargument der Preis der Versicherung.

Weil Sicherheit manchmal unbezahlbar ist

Ein Neubau stellt immer auch ein nicht vollständig kalkulierbares Risiko dar. Wird die Finanzierung wirklich für alles reichen? Wird der Bau planmäßig fertig? Werden die entsprechenden Gewerke ihre Arbeit vertragsgemäß ausführen? Wenn mir als Bauherrn Pfusch am Bau widerfährt, werde ich es bemerken, bevor ich im Haus wohne? Fragen über Fragen die viele Bauherren umtreiben und dafür sorgen, dass diese beinahe jeden Tag auf der Baustelle auftauchen, auch wenn sie es vielleicht gar nicht müssten. Noch stressiger wird die Zeit des Neubaus, wenn der Bauherr selbst einige Bereiche des Baus in Eigenleistung erbringen will oder muss.

Da ist eine Versicherung, die dem Bauherren zumindest die Sorge der möglichen Haftung abnimmt, durchaus wichtig und wertvoll. Treten in der Bauphase keine Schadensfälle auf, die reguliert werden müssen, ist es einfach nur einer von vielen Kostenpunkten auf der langen Rechnung, die nach Abschluss der Bauarbeiten beglichen werden muss. Doch, wenn Schadensfälle auftreten und die Bauherrenhaftpflichtversicherung einspringen muss, kann sie nicht nur die Sorgen während der Bauphase reduzieren, sie kann den Versicherungsnehmer auch vor dem finanziellen Ruin bewahren. Grund genug, diesen zusätzlichen Posten auf der Rechnung in Kauf zu nehmen.