25. April 2024

Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung ist eine Versicherung, die für jeden Bauherrn eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Die Bauwesenversicherung ist dabei wesentlich weniger all umfänglich, als der Name vermuten lässt. Die Bauwesenversicherung bietet letztlich in erster Linie einen Schutz für Schäden, die auf einer Baustelle entstehen. Das ist vor allem deshalb so wichtig, weil gerade Privatpersonen in der Regel im Falle eines Neubaus relativ eng kalkuliert haben und der Bau des Hauses ohnehin zumeist über einen Baukredit erfolgt.

Das hat zur Folge, dass wenn auf der Baustelle ein ernsthafter Schaden auftritt, dieser schnell dazu führen kann, dass das gesamte Bauprojekt infrage gestellt werden muss, da die geplante Finanzierung eine Schadensbeseitigung nicht vorsieht. Wer hier keine Reserven mehr eingeplant hat, findet sich schnell in einer Spirale aus zu hohen Kosten, verursacht durch überteuerte Nachfinanzierungen, die geradewegs in die sogenannte Schuldenfalle führt.

Die Bauwesenversicherung – Versicherung Nummer eins für Bauherren aller Art

Egal ob es sich um einen gewerblichen oder einen privaten Neubau handelt, ob ein Einfamilienhaus als selbst genutztes Eigenheim geplant ist oder ein Mehrfamilienhaus, mit der Möglichkeit Wohnungen zu vermieten oder gar ein Bürogebäude. Eine Baustelle birgt immer eine Vielzahl von Risiken, gegen die man sich gar nicht alle absichern kann. Aber eine Vielzahl dieser Risiken trägt die Bauwesenversicherung. Sie springt in der Regel dann ein, wenn der Bauherr eigentlich in der Pflicht wäre. Und das in nahezu jedem denkbaren Schadensfall. Somit ist die Bauwesenversicherung eine der zuverlässigsten Versicherungen im Baugewerbe und gerade für private Bauherren ein absolutes Muss.

Was wird an Schäden abgedeckt?

Die Bauwesenversicherung deckt Schäden auf einer Baustelle ab, die aus unterschiedlichen Gründen aufgetreten sein mögen. Dabei muss man immer im Auge behalten, dass eine Baustelle von Natur aus ein Ort ist, an dem auch sehr kostspielige Schäden schneller auftreten können, als beispielsweise in einem fertigen Haus. Darüber hinaus können solche Schäden oftmals weder vom Bauherrn selbst, noch von den beteiligten Firmen, verhindert werden. Das hat einen einfachen Grund. Ein Rohbau beispielsweise ist nicht bewohnt und auch des nachts in der Regel nicht bewacht. Zwar findet man einen Bauzaun vor, wenn man Nachts versucht auf einer Baustelle einzudringen, diesen kann man aber leicht überwinden.

Auf einer Baustelle lagern in der Regel Baumaterialien, die noch verbaut werden sollen. Andere Dinge sind im Rahmen des Baufortschrittes vielleicht schon verbaut worden. Was sich auf einer Baustelle befindet, die nicht im Schichtbetrieb bearbeitet wird, wird gerade des Nachts leichte Beute für Baustellendiebe. Diese dringen ein, entwenden Werkzeuge, Baumaterialien und teilweise bereits verbaute Elemente, und verschwinden wieder, in der Regel ohne das man dieser teilweise sogar organisiert vorgehenden Banden habhaft werden kann. Zwar wird der Diebstahl von Baumaterialien, solange sie noch nicht verbaut sind, nur im Falle einer Sondervereinbarung zum Diebstahlschutz übernommen, in der Regel aber immer der Diebstahl oder die Beschädigung bereits verbauter Elemente.

Weitere Schadensverursacher können Unwetter, Feuer oder ein Blitzschlag sein, wobei der Schutz bei einem Feuer generell einer Zusatzvereinbarung bedarf. Auch Schäden, die durch Fehler am Bau entstanden sind, können über die Bauwesenversicherung abgedeckt werden. Selbst Glasbruch an eingebauten Fenster- oder Türscheiben kann in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden. Dies muss allerdings vorher vertraglich so festgelegt werden und ist in der Regel nicht im Grundversicherungsschutz enthalten.

Alles in allem kann man sagen, dass diese Versicherung einen sehr umfassenden Schutz für Bauherren bietet. Hier einmal die von der Bauwesenversicherung übernommenen Schadensfälle auf einen Blick:

  • nach Vereinbarung Glasbruch aller fest eingebauten Glasscheiben
  • Diebstahl von Teilen, die im Gebäude bereits verbaut sind oder nach Vereinbarung auch Diebstahl von Baumaschinen etc. soweit der Bauherr Geschädigter ist
  • Schäden, die durch das Grundwasser verursacht werden
  • Fehler und Schäden im Baugrund und in der Bodenmasse des Gebäudes oder Schäden, die durch eine falsche Einschätzung des Grundes und der Bodenmasse entstanden sind
  • Gebäudeteile, die undicht sind, ausgenommen sind hiervon Fälle, in denen die Handwerker in der Gewährleistung sind, weil unsachgemäß gearbeitet wurde
  • Wetterschäden durch Stürme, Frost, Hagel oder Starkregen
  • Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der ausführenden Handwerkerfirmen
  • Wasserschäden, zum Beispiel durch Hochwasser
  • Schäden an Fertigteilen, die bereits auf der Baustelle lagern, auch in Fällen von Vandalismus
  • Austretendes Leitungswasser
  • Kosten, die durch Streik oder innere Unruhen verursacht werden
  • Kosten, die durch das Hinzuziehen eines Schadensgutachters hervorgerufen werden
  • Kosten für das Aufräumen nach dem Schadensereigniss und für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Baustelle

Leistungsausschlüsse in der Bauwesenversicherung

Von der Versicherungsleistung ausgeschlossen, sind Diebstähle von Baumaterialien, die ungesichert bzw. unverbaut auf der Baustelle lagern. Darüber hinaus werden Fehler in der Arbeit der Handwerker, die nicht auf Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit zurückzuführen sind, sondern schlichtweg in einer Schlechtausführung begründet sind, nicht als Versicherungsfall akzeptiert. Außerdem führen Schäden, die durch Witterungsumstände, die für die Jahreszeit normal und daher vorhersehbar waren, nicht zu einem Versicherungsfall, da die Bauwesenversicherung in der Regel vor den Schäden schützen soll, die nicht absehbar waren und daher auch nicht hätten verhindert werden können.

Haftungssumme und Versicherungsprämie

Die Haftungssumme orientiert sich an der Summe der vertraglichen Herstellungskosten und der geplanten Eigenleistungen, was im Endeffekt zur Folge hat, dass die Größe des Bauvorhabens erheblichen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie hat. Senken kann man die Prämie zum Beispiel, indem man eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall vereinbart. In der Regel liegt diese bei 250,00 Euro je Schadensfall. Allerdings sollte man hierbei beachten, dass auch diese relativ kleine Summe schnell zu nicht einkalkulierten Kosten führen kann, wenn mehrere Schadensfällen innerhalb kurzer Zeit eintreten.

Die Bauwesenversicherung und der Rechtsschutz

Wenn Schäden auftreten, stellt sich oftmals erst einmal die Frage, wer die Schuld an diesen Schäden trägt und wer letztlich die Kosten tragen muss, ob der Bauherr selbst oder die Handwerker, die auf der Baustelle beschäftigt sind. Das kann schnell zu Rechtsstreitigkeiten führen, die in der Regel oftmals eine ganze Weile offen sind, bevor ein Gericht hier eine abschließende Entscheidung trifft. Ein solches schwebendes Verfahren kann, neben dem Stress den ein Neubau ohnehin bedeutet, ganz schön an den Nerven zerren. Darüber hinaus werden auch durch einen solchen Rechtsstreit wieder neue Kosten verursacht, denn in den seltensten Fällen kann sich eine Privatperson vor Gericht erfolgreich gegen eine Firma durchsetzen, wenn die Privatperson keinen Fachanwalt mit der Angelegenheit betraut. Damit Sie auch auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben, greift auch hier die Bauwesenversicherung ein, wenn ein entsprechender Rechtsschutzbaustein im Vertrag verankert wurde.

Unter dem Strich kann man sagen, dass die Bauwesenversicherung mit Sicherheit keine billige Versicherung ist, was die Versicherungsprämien angeht. Allerdings ist sie umso lohnender, weil sie schlichtweg ein Gefühl echter Sicherheit verleiht in der Zeit eines Neubaus. Einer Zeit also, die an Aufregung und unvorhersehbaren Ereignissen kaum zu überbieten ist. Zu erwähnen ist noch, dass die Bauwesenversicherung automatisch mit der Fertigstellung des Gebäudes erlischt.