27. July 2024

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung ist eine wichtige Absicherung für Bauherren oder Bauunternehmen. Mit dem Baubeginn einer Immobilie begibt man sich in eine Verantwortung über einen sehr hohen Wert. Kann man sein kleinen Häuschen noch für unter 100.000 Euro bauen, haben andere Immobilien wesentlich höhere Wertigkeit.

Die Bauleistungsversicherung ist gegen Schäden ausgerichtet, die durch unvorhersehbare Ereignisse auftreten können, wie zum Beispiel Sturmschäden, bei Hochwasserschäden oder was auch leider oft vorkommt, Vandalismus. Schäden, die durch wetterbedingte Ereignisse auftreten, nennt man auch höhere Gewalt, weil der Mensch auf diese Ereignisse keinen Einfluss hat. In vielen Bundesländern kommt es zu Vandalismus, weil in Baustellen eingebrochen wird und Baumaterial entwendet wird oder bereits verbaute Installationen gestohlen werden. Die Schäden besonders bei großen Bauvorhaben sind beträchtlich und legen die Bauarbeiten nicht selten für Tage oder Wochen lahm. Dabei haben es die Einbrecher auf Kupfermaterialien abgesehen, die bei Wasserinstallationen verwendet werden oder auf Installationen wie Wasserhähne, Heizungsanlagen und Elektroinstallationen.

Mit der Bauleistungsversicherung auf alles gefasst sein

Aber es können auch ungewöhnliche Schäden auftauchen, die durch nichtbekannte Eigenschaften des Baugrunds hervorgerufen werden. Man spricht dann auch von Bodenmasse. Nicht überall ist der Baugrund fehlerfrei, insbesondere dann, wenn ohne Keller nur auf einer Bodenplatte gebaut wird und die Dichte der Bodenmasse unterschiedlich ist. Hat auf dem Baugrund schon einmal eine Immobilie gestanden und der Boden wurde nicht ordnungsgemäß verdichtet, können zum Beispiel Spannungsrisse in der Grundplatte oder Mauerwerk entstehen. Auch Wasser kann zu einem Problem führen, wenn das Grundwasser Teile des Gebäudes beschädigen, kann es zu Fehlfunktionen in der Statik kommen. Ist Feuchtigkeit in den Wänden, kommt es nicht selten zu Schimmelpilzbefall. Hochwasser oder durch Überflutung verursachte Schäden können auch die Statik beeinträchtigen und zum Verlust der bisher erfolgten Bauaufwendungen führen. Wenn ein Keller fertiggestellt ist, kann Wasser, wenn es nicht durch die Wände kommen kann, so gewaltig werden, dass die bauliche Konstruktion aufschwimmt wie ein Boot. Das kann auch noch geschehen, wenn das Haus bereits fast fertiggestellt wurde und eigentlich eine große Masse darstellt.

Bei Fertigbauhäusern kommt gelegentlich vor, dass Bauteile auf der Baustelle lagern werden müssen, weil durch wetterbedingte Einflüsse, nicht weiter gearbeitet werden kann. Dann sind auch die abgelagerten Bauteile gegen Beschädigungen in der Bauleistungsversicherung abgesichert.

Kommt es durch Sturm, Hagel, starken Frost im Winter oder sintflutartigen Regen zu Beschädigungen, spricht man von elementaren Schäden. Diese sind ebenfalls durch die Bauleistungsversicherung abgesichert.

Es kann zu Schäden durch Konstruktionsmängel, Materialfehler oder Fahrlässigkeit kommen, die mehr oder weniger schwerwiegend sind. Wird ein Konstruktionsmangel festgestellt, muss man zuerst einmal feststellen, ob die Statik nicht gefährdet ist. Wäre die Statik betroffen, muss abgerissen und neu gebaut werden. Daher sind Aufräumarbeiten genauso wie die Wiederherstellung in der Bauleistungsversicherung abgesichert. Stellt man bei der Bauabnahme fehlerhafte Materialien fest, hat das weitgehende Konsequenzen. Unter Umständen kann dadurch die ganze Immobilie gefährdet sein, bevor sie überhaupt fertiggestellt wurde. Fehlerhafte Materialien können eine falsche Betonmischung für die Bodenplatte oder Zwischendecke sein, die nicht die Stabilität ausweist, wie in den Bauvorschriften gefordert wird. Bei den Zu- und Ableitungen für die Wasserversorgung können Materialfehler, wie zum Beispiel bei der Wasserleitung oder bei Heizungsrohren, winzige Einschlüsse im Metall zu Undichtigkeiten und würden das ganze Bauwerk fluten oder zu Feuchtigkeit und Folgen wie Schimmelbefall führen.

Totalschaden

Von vorsätzlichen, fahrlässigen oder böswilligen Handlungen ist die Rede, wenn aus Kostengründen beim Baumaterial gespart wird, und so ein Schaden entsteht. Um den Kostendruck entgegen zu wirken, werden beim Material Einsparungen vorgenommen. Nicht alles, was verbaut wird, kann man später noch sehen. Die Baustoffe und Materialien sind für den Bau einer Immobilie so abgestimmt, dass eine statische Stabilität gewährleistet werden kann. Werden diese Materialanforderungen unterschritten, kann das die Baustabilität beeinträchtigen, im schlimmsten Fall muss ein Neubau für Abhilfe schaffen. Man bezeichnet die Bauleistungsversicherung auch als Allgefahrenabsicherung, da alles was sich während der Bauphase damit abgesichert wird. Besser ausgedrückt, sie ist die Vollkaskoversicherung für den Bauherrn und Bauunternehmer. Natürlich fällt in Deutschland keine Bombe auf das Haus, da wir weit von irgendwelchen Kriegsgebieten leben, aber im Versicherungsdeutsch werden Gefahren durch unbemannte Flugkörper ausgeschlossen.

Die Bauleistungsversicherung gilt vom Baubeginn bis zum Abschluss der Bauarbeiten und wird üblicherweise bei Bezug der Immobilie in eine Gebäudeversicherung umgewandelt. Glasbruch kann zusätzlich auch in die Bauleistungsversicherung aufgenommen werden, gilt dann aber erst, wenn die Scheiben in die Türen und Fenster eingebaut sind. Werden Türen und Fenster separat angeliefert und gelagert, gilt das nicht für die Scheiben.

Bauleistungsversicherung – für wen ist sie wichtig?

Eine Bauleistungsversicherung hat für einen Bauunternehmer aber eine andere Bedeutung als für einen Bauherrn. Nach dem Grundsatz, wenn zwei das gleiche tun, ist es nicht dasselbe, ist der Bauunternehmer derjenige, der für einen Kunden eine Immobilie errichtet. Ein Bauherr ist derjenige, der eine Immobilie für die eigenen Interessen errichtet. Der Bauherr ist somit, wenn ein Bauunternehmen eine Immobilie errichtet, der Auftraggeber, der Bauunternehmer ist die beauftragte Firma.

Die wesentlichen Unterschiede sind die Interessen von Bauherr und Bauunternehmen. Während sich die Bauleistungsversicherung bei Bauherren auf das Bauvorhaben konzentrieren, ist das Interesse bei Bauunternehmen auch gegenüber Angestellten und Subunternehmen, die an dem Bauvorhaben mitwirken.

Sowohl Bauherr als auch Bauunternehmen schließen eine Bauleistungsversicherung ab. Für den Bauunternehmer, der bereits vor der Fertigstellung an den nächsten Auftrag denkt, gelten in erster Linie der Schutz und die Absicherung seiner Firma, seiner Angestellten und Subunternehmer. Bei einem Bauherrn geht es um ein Bauprojekt, oft das eigene Haus für die eigene Nutzung. Ist das Haus erst einmal bezogen, wird der Bauherr größtenteils nie wieder ein zweites oder drittes Haus bauen. Für das Fortbestehen einer Firma ist für den Bauunternehmer diese Absicherung unumgänglich. Bei dem Bau einer Immobilie ist eine Baufirma zwischen 8 Monate bei einem Einfamilienhaus, und mehrere Jahre bei größeren Bauprojekten beschäftigt. Die Einflüsse von Wetter und menschlichen Versagen sind bereits in kleinen Zeiträumen nicht vorhersehbar. Es ist daher auch wichtig, bei der Bauleistungsversicherung im Kern das Bauprojekt zu sehen, aber auch die Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen. Die Unterschiede sind nicht groß, aber bedeutend. Sollte ein Schadensfall eintreten, ist das immer ärgerlich. Die Schäden zu erkennen, zu beseitigen und wieder herstellen, kostet nicht nur Geld und Zeit, sondern sind für ein Bauunternehmen auch geschäftsschädigend. Muss der Bauunternehmer einen Schaden beheben, kann sich das Unternehmen keinen neuen Auftrag suchen und annehmen.