13. October 2024

Kaskoversicherung

Die Kasko Versicherung ist eine Versicherung, die den Besitzer eines durch die Kasko Versicherung versicherten Gegenstand vor finanziellen Verlusten durch Schäden am Versicherungsobjekt bewahren soll. Im Bereich Kasko gibt es die verschiedensten Versicherungsarten. Angefangen von der Luftfahrt-Kasko über die Boots-Kasko bis zur Kfz-Kasko gibt es die unterschiedlichsten Kasko Versicherungen. Eines vereint diese Versicherungsarten in der Regel: Sie sind in den wenigsen Ländern Pflichtversicherung. Wo die Haftpflichtversicherung in vielen Ländern sowohl für das Auto als auch für die Nutzung eines Flugzeugs als Halter oder Pilot Pflichtversicherungen sind, sind Kasko Versicherungen eher privater und freiwilliger Natur.

Der Unterschied zwischen Kasko und Haftpflichtversicherung

Der Grund dafür ist schnell gefunden. Liegt er doch ursächlich in dem einen großen Unterschied zwischen der so wichtigen Haftpflichtversicherung und der vom Staat als nicht ganz so wichtig erachteten Kasko Versicherung. Wo die Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die am Eigentum, an der Gesundheit oder dem Leben eines anderen entstehen, kommt die Kasko Versicherung lediglich für die Schäden am eigenen zu versichernden Eigentum auf.

Die Haftpflichtversicherung in Bereichen wie dem Kfz, Modellflugzeugen oder echten Flugzeugen als Pflichtversicherung macht daher insofern Sinn, als dass hier schnell Schäden in fünf- bis sechsstelliger Höhe entstehen können. Da es sich bei solchen Summen dann stets um Schadensersatzforderungen handelt, die von den wenigsten getragen werden könnten, sichert eine Haftpflichtversicherung hier sowohl den Versicherten selbst als auch den womöglich in Zukunft Geschädigten. Denn so wie der Versicherte nicht Gefahr läuft, durch die Kosten aus einer Schadensersatzforderung in den Bankrott abzurutschen, muss auch kein Unfallopfer fürchten, auf den Schadensersatzforderungen sitzen zu bleiben.

Im Vergleich dazu schützt die Kasko Versicherung lediglich den Besitz des Versicherten. Wird beispielsweise ein Auto, ein Boot oder ein Flugzeug das dem Versicherten gehört, beschädigt, springt hier in der Regel die Kasko Versicherung ein. Mangels beteiligter Dritter, deren Rechte durch die Versicherung gewährleistet werden könnten, besteht hier keine Notwendig für eine staatliche Regulierung als Pflichtversicherung. Wer eine Kasko Versicherung abschließt, handelt mit Weitsicht. Wer keine abschließt, hat es sich entweder gut überlegt, oder er ist selbst Schuld, wenn ihn ein finanzieller Schaden trifft.

Kasko fürs Auto – eine Versicherung, zwei Unterarten

In der Kfz-Kaskoversicherung gibt es zwei Unterarten, die verschiedene Vor- und Nachteile mit sich bringen: die Vollkasko- und die Teilkaskoversicherung. Grob unterteilen kann man diese beiden Arten in die Versicherung, die bei Schäden ohne Verschulden des Versicherten aufkommt (Teilkaskoversicherung) und die Versicherung, die sowohl Schäden ohne Verschulden als auch solche, die mit Verschulden des Versicherten aufgetreten sind, trägt.

Die Teilkaskoversicherung

In der Teilkaskoversicherung sind in der Regel Schäden durch Brand oder Explosion, durch Diebstahl, durch Einbruchdiebstahl oder Raub oder aber durch Glasbruch versichert. Hinzu kommt ein Versicherungsschutz beispielsweise bei Schäden der Verkabelung zum Beispiel durch Kurzschluss. Je nachdem, welchen Tarif und welchen Versicherer man gewählt hat, sind beispielsweise Maderbisse mal mit Folgeschäden (z. B. Verunfallung, weil die Bremsen nicht mehr gegriffen haben) oder aber entsprechend ohne Folgeschäden versichert. Bei einem Tarif ohne die Übernahme der Folgeschäden würde die Versicherung zwar die Reparatur der vom Mader beschädigten Stelle tragen, nicht aber die Kosten für die Gesamtreparatur nach einem Unfall infolge des vom Mader zerbissenen Kabels oder Schlauchs wie zum Beispiel der Bremsleitung.

Interessant wird es hier bei Unwetterschäden. Inbegriffen sind in der Regel Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Ebenfalls eingeschlossen sind Schäden, die im Rahmen eines solchen Unwetters entstehen. Wenn beispielsweise in einem Sturm mit Windstärke 9 ein schwerer Ast auf das Auto geschleudert wird, trägt die Versicherung die hieraus entstehenden Kosten. Was allerdings regelmäßig ausgeschlossen ist, sind Schadensfälle, die auf das Verhalten des Fahrers in einem solchen Unwetter zurückzuführen sind. Weicht beispielsweise im selben Sturm ein Autofahrer einem auf der Straße liegenden Baum aus und kommt dabei von der Straße ab und landet im Graben, wird die Versicherung die Kosten des Schadens nicht übernehmen. Hinzu kommt, dass die Einstufung einer Wetterlage als Unwetter durch ein zuständiges Wetteramt notwendig ist, damit die Versicherung einen Unwetterschaden anerkennt. Alternativ reicht es allerdings auch, wenn im Umfeld mehrere Schäden gleicher Art entstanden sind. Ist beispielsweise an einem Abend ein Hagelschauer über einem Stadtteil heruntergekommen und das Wetteramt hat hierzu keine Daten vorliegen, reicht es auch, wenn im Umfeld der eigenen Wohnung mehrere andere Autos ebenfalls Hagelschäden aufweisen, damit die Versicherung den Schaden übernimmt.

Ebenfalls etwas komplizierter wird es bei Wildunfällen. In eigentlich allen Tarifen der Teilkasko ist ein Unfall mit Haarwild inbegriffen. Hier gilt allerdings nur das Wild, das auch im Bundesjagdgesetz aufgeführt wird. Trifft man mit dem Auto auf eine Tierart, die nicht Teil des Bundesjagdgesetzes ist, wird der Schaden für gewöhnlich nicht anerkannt. Im einfachen Standardtarif sind auch Schäden durch einen Unfall mit Beteiligung eines Hasen, eines Hundes, einer Katze, mit Pferden, Rindern, Ziegen oder Schafen nicht abgedeckt. Hier sind es regelmäßig die etwas teureren Anbieter oder aber die jeweiligen Premiumtarife der günstigeren Versicherer, die Abhilfe schaffen.

Um die Kosten der Teilkaskoversicherung möglichst gering zu halten, wird zumeist eine Eigenbeteiligung vereinbart, die regelmäßig bei 150,00 Euro liegt. Höhere Eigenbeteiligungen sind möglich, allerdings zumeist nicht zu empfehlen, da sonst der größte Teil der möglicherweise entstehenden Schäden ohnehin selbst finanziert wird. Dann verfehlt die Versicherung ihren Zweck. Eine geringere Eigenbeteiligung, womöglich gar keine, kann ebenfalls gewählt werden. Dies empfiehlt sich dann, wenn man in einer Gegend wohnt, in der einer der Schadensfälle, beispielsweise Unwetterschäden oder Wildunfälle, regelmäßig vorkommen.

Die Vollkaskoversicherung

In der Vollkaskoversicherung sind in der Regel alle Schadensfälle eingeschlossen, die auch in der Teilkaskoversicherung abgedeckt werden. Hinzu kommen hier Schäden durch Vandalismus, also durch mutwillige Zerstörung von Fremden sowie selbst verschuldete Unfallschäden.

Wichtig ist zu beachten, dass es sich hierbei um zwei verschiedene Versicherungen handelt, die auch so behandelt werden. Das bedeutet, dass man gesondert jeweils eine unterschiedliche Höhe der Eigenbeteiligung sowohl für die Teilkaso- als auch für die Vollkaskoversicherung vereinbaren kann.