Die Verkehrsmittel-Unfallversicherung ist eine Form der privaten Unfallversicherung, die sich ausschließlich auf die Nutzung eines oder mehrerer Verkehrsmittel bezieht. Der Unfall, der die Schäden verursacht hat, aufgrund derer gezahlt werden soll, muss in einem der im Rahmen der Versicherung abgeschlossenen Verkehrsmittel erfolgt sein. Darüber hinaus müssen noch eine ganze Menge anderer Rahmenbedingungen erfüllt sein, die von den jeweiligen Versicherern in eigenem Ermessen festgesetzt werden.
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Verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen
Bei der Verkehrsmittel-Unfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung. Hiervon gibt es wiederum entsprechende Unterformen. Die eine ist die klassische Verkehrsmittel-Unfallversicherung, die immer dann eintritt, wenn ein Schaden durch den Unfall in einem Verkehrsmittel entstanden ist und auch sonst die aus dem Versicherungsvertrag ersichtlichen Bedingungen erfüllt sind. Alternativ werden oftmals Verkehrsmittel-Unfallversicherungen für einzelne Fahrzeuge oder Reisen angeboten.
Der Unterschied besteht in der Hauptsache im Umfang des Versicherungsschutzes. Bei der generellen Verkehrsmittel-Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz für jedes Verkehrsmittel. Im Fall einer Verkehrsmittel-Unfallversicherung, die zum Beispiel auf ein Kraftfahrzeug zugeschnitten ist, wie es beispielsweise beim ADAC angeboten wird, erfolgt eine Versicherungsleistung tatsächlich nur dann, wenn sich die Schäden für die Leistungen gezahlt werden sollen, auf einen Unfall mit exakt dem Kraftfahrzeug, für das die Versicherung abgeschlossen wurde, zurückführen lassen.
Eine weitere Möglichkeit, diese Versicherung abzuschließen, ist die reisebezogene Verkehrsmittel-Unfallversicherung. Bei dieser wird eine solche Verkehrsmittel-Unfallversicherung für die Dauer eine Reise abgeschlossen, um Kosten, die womöglich aus einem Unfall mit einem der Reisemittel (Zug, Flugzeug, Bus oder eigenes Kraftfahrzeug) oder vor Ort mit einem Leihwagen resultieren, abdecken zu können. Diese Versicherung ist vergleichsweise günstig, gilt aber nur für die kurze Zeit der Reise. Hier muss ebenso klar und deutlich nachgewiesen werden können, dass die Schäden für die Leistungen gewährt werden sollen, auf einen Unfall zurückzuführen sind, der während der Reise mit einem Verkehrsmittel stattgefunden hat. Im Prinzip kann man sagen, dass bei der Verkehrsmittel-Unfallversicherung die Schäden ursächlich jeweils in dem Verkehrsmittel, für das dann der Versicherungsschutz aufkommen soll, entstanden sein muss.
Die letzte hier zu nennende Möglichkeit ist der Abschluss einer Verkehrsmittel-Unfallversicherung im Rahmen der Nutzung einer Kreditkarte. Verschiedene Kreditkarten beinhalten im Rahmen des zugebuchten Versicherungspakets auch eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung. Diese greift allerdings nur unter den bereits genannten Voraussetzungen. Darüber hinaus muss die Reise oder der Leihwagen oftmals auch noch über die Kreditkarte gebucht worden sein, damit hier ein Versicherungsschutz gegeben ist.
Leistungen der Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Die Verkehrsmittel-Unfallversicherung leistet im Versicherungsfall im Prinzip das Gleiche, wie die klassische Unfallversicherung. Natürlich sind die Inhalte der Versicherung weitgehend frei verhandelbar, sodass sich jeder Versicherte hier seine eigenen Bausteine zusammensetzen lassen kann. Allerdings sind solche Grundelemente, wie die Leistung im Fall einer Invalidität oder eine Todesfallleistung, Dinge die in der Regel im Grundtarif bereits verankert sind.
Diskussionen über den Sinn und Unsinn der Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Die Verkehrsmittel-Unfallversicherung ist in den letzten Jahren oftmals stark in die Kritik geraten, eben weil sie die Leistungsgewährung sehr stark einschränkt bzw. von dem Zusammentreffen vieler Faktoren abhängig macht. So wird es schwer wirklich einen Fall zu finden, in dem die Verkehrsmittel-Unfallversicherung problemlos und schnell einer Leistung zustimmt. Kritiker sagen dazu, dass eine normale Unfallversicherung hier wesentlich bessere Leistungen bringt, die meistens nicht wirklich teurer sind, die aber nachvollziehbar geleistet oder abgelehnt werden. Im Endeffekt muss man sich überlegen, was man mit dieser Versicherung tatsächlich absichern will.
Im Vergleich zur Verkehrsmittel-Unfallversicherung kommt die klassische Unfallversicherung natürlich um einiges besser weg in der Meinung der meisten Kritiker. Das liegt vor allem daran, dass hier der Unfall an sich abgesichert wird. Dabei ist es in der Regel irrelevant, wie dieser Unfall verursacht wurde, ob der Versicherte dabei in einem Fahrzeug saß, ob er gelaufen ist oder mit dem Fahrrad unterwegs war. Mit dem Abschluss einer klassischen Unfallversicherung ist der Versicherungsschutz wesentlich umfangreicher.
Wirklich sinnvoll erscheint eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung nur in den Fällen, in denen man zum einen über keinen separaten Unfallversicherungsschutz verfügt und zum anderen einen solchen Schutz für einen begrenzten Zeitraum benötigt. Wenn man also keine Unfallversicherung abgeschlossen hat, aber in den Urlaub fährt oder fliegt und für die Zeit der Reise, in der man wahrscheinlich einiges an Zeit in verschiedenen Verkehrsmitteln unterwegs sein wird, eine entsprechende Absicherung möchte, kann man sich hier durchaus für die Kurzzeitvariante der Verkehrsmittel-Unfallversicherung entscheiden. Dies wird aber bereits unnötig, wenn man eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, da hier in der Regel auch das Ausland komplett abgedeckt ist und so Unfälle auch auf Reisen, sei es nun in einem Verkehrsmittel oder ohne ein solches, zum Leistungsfall führen, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen für Leistungen aus der privaten Unfallversicherung gegeben sind.
Fazit
Die Zahl der Kritiker an dieser Versicherungsform ist, vielleicht nicht ganz zu Unrecht, fast schon größer, als ihre Befürworter. Das Problem der Verkehrsmittel-Unfallversicherung ist vor allem ihre mangelnde Flexibilität und der Umstand, dass inzwischen jeder Dritte in Deutschland eine klassische Unfallversicherung hat. Wer einmal eine umfassende Unfallversicherung abgeschlossen hat, wird schnell merken, dass eine zusätzliche Buchung einer Verkehrsmittel-Unfallversicherung hier unnötig ist.