7. December 2024

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherungen auf dem Gebiet der gesetzlich festgelegten Pflichtversicherungen. Pflichtversichert in der gesetzlichen Unfallversicherung sind die folgenden Personengruppen:

  • Beschäftigte
  • Kinder, die einen Kindergarten oder eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Schüler, Studenten und Auszubildende
  • Landwirte
  • Pflegepersonen
  • Helfer bei Unglücksfällen
  • Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz
  • Blut- und/oder Organspender

Freiwillig versichert sind, von einigen speziell im Gesetz genannten Ausnahmen abgesehen, Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler sowie mitarbeitende Ehepartner.

Im Unterschied zu den anderen gesetzlich festgelegten Pflichtversicherungen aus dem Bereich der Sozialversicherungen ist die gesetzliche Unfallversicherung keine Versicherung, in die der Versicherte selbst sich anmelden müsste oder für die er Beiträge entrichten müsste. Vielmehr liegt hier die Verpflichtung komplett beim Arbeitgeber, beim Träger der besuchten öffentlichen Einrichtung oder beim Träger, für den eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Wann springt die gesetzliche Unfallversicherung ein?

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt immer dann zum Tragen, wenn auf der Arbeit oder generell während der versicherten Tätigkeit, auf dem Weg dorthin oder von dort nach Hause, ein Unfall eintritt. Außerdem tritt die gesetzliche Unfallversicherung in allen Fällen einer Berufserkrankung ein. Hierbei ist jedoch festzuhalten, dass nicht automatisch jeder Unfall auf der Arbeit auch ein Arbeitsunfall ist. Geschieht ein Unfall, während der Versicherte seine Pause macht, ist es in der Regel kein Arbeitsunfall, da dieser nichts mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zu tun hatte. Verletzt sich allerdings ein Arbeitnehmer auf der Toilette, weil die Beleuchtung defekt und deshalb unzureichend ist, oder weil austretendes Wasser den Boden rutschig macht, kann der Unfall doch als Arbeitsunfall gewertet werden, da dem Arbeitgeber hier ein Verschulden zugerechnet werden kann oder muss.

Auch bei Erkrankungen, die mit der Arbeit zusammenhängen ist es etwas komplizierter. Letztlich hat der Gesetzgeber einen Katalog erstellt, aus dem hervorgeht, wann eine Erkrankung als Berufskrankheit gilt, für die vonseiten der gesetzlichen Unfallversicherung her eingetreten werden muss.

Bei Wegeunfällen beispielsweise kann der Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung wegfallen, wenn man auf der Fahrt vom Arbeitsplatz nach Hause beispielsweise einen erheblichen Umweg gemacht, um noch etwas anderes zu erledigen. Passiert hierbei ein Unfall, wird die gesetzliche Unfallversicherung hierfür nicht einspringen. Auch eine längere Unterbrechung der Fahrt kann zu einem Wegfall der Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung führen. Alkohol- oder Drogenkonsum sind ohnehin Ausschlusstatbestände, wenn es darum geht zu prüfen, ob die gesetzliche Unfallversicherung tätig wird oder nicht.

In den Fällen, in denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift, ist für die Kosten der Behandlung die Krankenversicherung des Patienten selbst verantwortlich und auch Folgekosten können der gesetzlichen Unfallversicherung gegenüber nicht geltend gemacht werden.

Welche Leistungen können von der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt werden?

Die gesetzliche Unfallversicherung hat verschiedene Möglichkeiten, auf Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen angemessen zu reagieren. Hier einmal eine Aufzählung der Geldleistungen, die der gesetzlichen Unfallversicherung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Hauptsache zur Verfügung stehen:

  • Verletztengeld
  • Verletztenrente
  • Abfindungszahlung
  • Pflegegeld
  • Übergangsgeld
  • Hinterbliebenenrente
  • Erstattung von Überführungskosten
  • Sterbegeld
  • Mehrleistung für ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Beihilfe

Außerdem stehen der gesetzlichen Unfallversicherung noch eine ganze Reihe von Sachleistungen zur Verfügung, über die sie tätig werden kann, um die Folgen eines Unfalles, einer Verletzung oder einer Erkrankung aus der Welt zu schaffen bzw. behandeln zu lassen. Diese sind unter anderem:

  • Kostenübernahme für die ambulante oder stationäre ärztliche Behandlung
  • häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • Teilhabeleistung
  • Heil- und Hilfsmittel

Dabei gehen die Ansprüche an die gesetzliche Unfallversicherung teilweise weit über das hinaus, was die gesetzliche Krankenkasse leisten würde, da der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Verpflichtung hat, die Erwerbs- bzw. Arbeitsfähigkeit des Versicherten so umfassend wie möglich wiederherzustellen. Sollte das nicht gelingen, sodass man in den Bereich der Geldleistungen für die Abmilderung dauerhafter Schäden kommt, müssen alle Voraussetzungen, die der Gesetzgeber vorgegeben hat, erfüllt sein, damit beispielsweise eine Verletztenrente wirklich gewährt werden kann.

Weitere Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung

Eine weitere Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Sicherstellung der Einhaltung der Richtlinien zur Arbeitssicherheit, zum Beispiel durch Beratung und Kontrolle in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Gewerbeaufsichtsstellen. Das liegt zum einen natürlich im Interesse des Versicherungsträgers, da er ja derjenige ist, der im Fall eines Unfalls für die Kosten aufkommen muss. Und die Gefahr eines Unfalls steigt natürlich, wenn die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen in einem Betrieb nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund sind regelmäßig Prüfer bzw. Berater der Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen in den jeweils angeschlossenen Betrieben und sorgen so für eine weitgehende Einhaltung aller Sicherheitsmaßgaben.

Außerdem nimmt die gesetzliche Unfallversicherung eine Einstufung der Betriebe und der Tätigkeiten nach dem Gefahrenpotenzial vor. Diese ist maßgeblich für die Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber je Mitarbeiter entrichten muss. Und natürlich besteht hierüber auch ein gewisser Steuerungsmechanismus. Je sicherer der Betrieb aufgestellt ist, desto niedriger die Beiträge. So kann die gesetzliche Unfallversicherung entsprechende Anreize setzen, die Arbeitssicherheit so hoch wie möglich zu halten und, was die Gesundheit am Arbeitsplatz angeht, auch präventiv tätig zu werden, zum Beispiel durch ergonomische Bürostühle und rückenfreundlich eingerichtete Büroarbeitsplätze.