13. October 2024

Fahrlehrerversicherung

Fahranfänger machen oftmals im Straßenverkehr fatale Fehler. Dies führt oftmals zu schweren Unfällen. Dies kann selbst vorkommen, wenn der Fahrlehrer nebendran sitzt und gerade Fahrunterricht gibt. Aus diesem Grund müssen Fahrschulen eine Fahrlehrerversicherung abschließen. Bei dieser Art von Versicherung handelt es sich um einen Exoten unter den Versicherungen, da diese nur von einer wirklich kleinen Kreis von Verbrauchern handelt, die eine derartige Versicherung benötigen. Die erste Versicherung dieser Art wurde im Jahr 1952 angeboten. Gegründet wurde in diesem Jahr ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, das diese besondere Versicherung anbietet. Damals waren es nur knapp 1 Million Autos, die auf deutschen Straßen fuhren. Der Ratenkredit wurde Mitte der 1950er Jahre erfunden, so dass es sich dann immer mehr Verbraucher leisten konnten den Führerschein zu machen. Die Anzahl der Fahrschulen und Fahrlehrer wuchs natürlich auch kräftig an. Dabei wurde das Projekt in den 1950er Jahren von damals einflussreichen Zeitgenossen als doch äußerst gewagt bezeichnet, sogar als aussichtslos betrachtet. Doch in den Landesverbänden der Fahrlehrer fand diese Möglichkeit der Versicherung von Anfang an entscheidende Unterstützung. Diese erkannten die Vorteile einer Mitgliedschaft bei dem Versicherungsverein. In den 1970er Jahren hatte die Versicherung bereits 16.000 Versicherte.

Tatsache ist, dass die Arbeit der Fahrlehrer mit jedem Jahr und mit jeder Million Autos mehr auf den Straßen Deutschlands schwieriger und anspruchsvoller geworden ist. Doch nicht nur Fahrlehrer können eine derartige Versicherung abschließen, sondern auch Kfz-Sachverständige, Prüfingenieure, Berufskraftfahrer und die Mitglieder der Kfz-Überwachung sowie deren Angehörige. Heute sind es rund 80.000 Kunden, die eine derartige Versicherung schon abgeschlossen haben. Dabei wird diese Versicherung in der Form von nur einem Versicherungsunternehmen angeboten, der dadurch ein berufsgebundener Kfz-Versicherer ist.

Haftung des Fahrlehrers versichern

Grund für die Höhe des Aufwands, der hier betrieben wird ist, dass die Kunden der Fahrschule, also die Fahrschüler im Falle von einem Unfall meist aus der Haftung raus sind. Denn rein straßenverkehrsrechtlich betrachtet gilt der Fahrlehrer im Moment des Unfallgeschehens als verantwortlicher Führer des Fahrzeugs. Der Fahrschüler ist lediglich Insasse und kann sogar Schmerzensgeld verlangen, wenn er verletzt wird. Das heißt Fehler die der Fahrschüler macht, ist grundsätzlich der Fehler des Fahrlehrers. Und aus diesem Grund ist der Fahrlehrer auch derjenige, der in die Haftung genommen wird. Das heißt er erhält die Anzeige und er bekommt Bußgeld und Punkte aufgehalst. Voraussetzung, dass die Fahrlehrerversicherung wenigstens die Schäden trägt ist, dass das Auto als Fahrschulauto gekennzeichnet ist. Dies erklärt den Dachaufsetzer und auch die aufwändige Werbung auf dem Auto, die auch dazu beitragen kann, dass das Fahrzeug als Fahrschulauto erkannt wird. Von den anderen Verkehrsteilnehmern wird dabei erwartet, dass wenn sie ein Fahrschulauto sehen immer damit rechnen müssen, dass der Fahrschüler sich im Straßenverkehr nicht vorschriftsmäßig verhält. Der Fahrlehrer hat aus dem Grund die Schuld zu tragen, weil er durch die Pedale im Beifahrerbereich lenkend in das Geschehen noch eingreifen kann. Schließlich ist es sein Job dem Fahrschüler das Fahren beizubringen.

Leistungen der Versicherung

Es gibt verschiedene Bausteine, die in die Fahrlehrerversicherung eingebunden werden können. Hierzu gehört bei der Autoversicherung die Kfz-Haftpflicht, sowie die Teilkasko und die Vollkasko. Dabei enthält die Haftpflichtversicherung die marktüblichen Deckungssummen für Sach- und Personenschäden und eine sogenannte “Mallorca-Police” für Fahrten mit dem Mietwagen im europäischen Ausland. Die Teilkasko beinhaltet Diebstahl, Brand und Explosion und auch Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, ebenso wie Glasbruch, Marderbiss und Kurzschluss. Und auch einen Schutz bei Tierkollisionen und die Deckung von Schäden durch mutwillige Beschädigung Dritter. Die Vollkaskoversicherung bietet dem Fahrlehrer auch Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit, die der Fahrschüler an den Tag legt. Und genau das ist der Punkt, was die Fahrlehrerversicherung von der normalen Autoversicherung unterscheidet. Wie bei den normalen Teilbereichen der Autoversicherung kann der Fahrlehrer ein bisschen Beitragsgeld sparen, wenn er eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart.

Fahrschuleinsatz versichert

Würde der Inhaber von einer Fahrschule seine für den Fahrschulunterricht genutzten Autos bei einer normalen Versicherungsgesellschaft versichern, würde er dafür einen vermutlich hohen Zuschlag bezahlen müssen. Teils verweigern sich Versicherungsgesellschaften sogar gegenüber derartigen Versicherungsanträgen gänzlich. Der 1952 gegründete Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit bietet indes einen Fahrschul-Pkw-Tarif. Wissenswert ist, dass im Rahmen von einer Motorradversicherung, die Mitversicherung vom Fahrschuleinsatz gar kein Problem darstellt bzw. grundsätzlich beitragsfrei mitversichert ist. Durch diese Mitversicherung, die automatisch geschieht, sind die meisten Fahrschulen auch bei dieser Versicherung versichert. Ihre privaten Fahrten können sie natürlich auch über den Tarif auch gleich mit abgelten im Schadenfall.

Flottenversicherung – rentabel oder nicht?

Die Fahrschule muss natürlich alle ihre Fahrzeuge einzeln versichern. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Flottenrabatt erlangt werden kann bei dem 1952 gegründeten Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Dabei werden die Autos mit einem günstigen Schadenfreiheitsrabatt eingestuft. Doch gibt es nur mit einem Auto einen Schaden, werden gleich alle Autos zurückgestuft. Und der erworbene Schadenfreiheitsrabatt verfällt nach 7 Jahren. Dabei sollte es sich der Fahrschul-Inhaber genau überlegen, ob er wirklich einen Flottentarif wählt. Denn der Basistarif für die Flotten ist oft deutlich höher, als die Einzeltarife. so dass effektiv keine wirkliche Einsparung erzielt werden kann. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich in diesem Bereich auf jeden Fall.

Beitragsberechnung für diese Versicherung

Die Fahrlehrerversicherung unterscheidet sich von den normalen Autotarifen auch noch in der Hinsicht, dass die Höhe des Beitrags völlig unabhängig von der jährlichen Kilometerleistung berechnet wird. Vielmehr berechnet sich der Beitrag nach der Anzahl der Fahrzeuge, die die Fahrschule betreibt, wenn diese sich für den Flottenrabatt entscheidet. Die Beiträge berechnen sich vielmehr an der Anzahl der Fahrzeuge, die im Rahmen der Flottenversicherung versichert sind. Die Beiträge für diese Versicherung sind recht gering, weil die Fahrschulen eine doch recht geringe Schadenquote haben – anders als der Durchschnitt der Autofahrer. Aus diesem Grund sind die Beiträge auch nicht so hoch. Zudem profitieren die Versicherten von einer

schnellen und fairen Schadensabwicklung. Und dies ist natürlich wichtig, damit der Fahrbetrieb aufrechtgehalten bzw. nicht so lange Zeit unterbrochen werden muss. Und dies ist natürlich unwirtschaftlich für die meisten Fahrschulen und könnte zu einem sehr hohen Verlust führen. Aus diesem Grund sorgt die Versicherung dafür, dass die Fahrschule sofort eine Schadenssumme erhält und den Betrieb ungehindert fortführen kann. Mögliche Regressforderungen an den angestellten Fahrlehrer sind hierbei natürlich möglich. Das heißt ein gewisses Risiko bleibt für den Fahrlehrer.